umtsno.de

 home | zurück |unten |noch mehr zum Recht

Abwehrmaßnahmen

Ausgangslage:

Sendeanlagen unter 10 bzw. 12 Meter (je nach Bundeslandverschieden) sind genehmigungsfrei. Hier gibt es nur einzelne, rechtlichumstrittene Maßnahmen zur Verhinderung über die wir gerne mitIhnen reden. Mobilfunkbasisstationen sind im Außenbereich baurechtlichprivilegiert. Sie dürfen allerdings nur errichtet werden, wenn keineöffentlichen Belange im Sinne § 35 Abs. 3 BauGB, wie etwa eineVerunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes entgegenstehen. Hier kann einMast mit guter Begründung verhindert werden, oder wenn er in einem Biotoperrichtet werden soll.

Voraussetzung:
Der Mobilfunkbetreiber braucht ein Grundstück, um dieSendeanlage montieren zu können. Steht dies nicht zur Verfügung,kann keine Sendeanlage gebaut werden.

Aus einigen Gemeinden wissen wir, daß dort massivDruck ausgeübt wurde auf Geschäfts- und Privatleute, die ihrGrundstück oder Gebäude für eine Sendeanlage zur Verfügungstellen wollten. So wurde z.B. ein Ladenbesitzer derart boykottiert, daßseine Umsätze drastisch zurückgingen. In einem anderen Fall wurdeeiner Raiffeisen-Bank klargemacht, daß nahezu alle Kunden am Ort dieBank wechseln würden, sobald auf dem Bankgebäude eine Sendeanlageinstalliert würde. Bad Kohlgrub hat z.B. die Bürger mehrfachaufgefordert, Ñdie von den verschiedenen Mobilfunkbetreibernunterbreiteten Angebote nicht anzunehmen, da die Gesundheit oberstePriorität haben muß." Sehr oft entsteht ein starker Rißin der Nachbarschaft zwischen denen die sich eine Sendeanlage montieren habenlassen und den dadurch bestrahlten Nachbarn. Die Leute reden nicht mehr mitdemjenigen, der die Antenne auf dem Dach hat, bzw. dieser wird unter Druckgesetzt. Dies sollten alle wissen, die mit dem Gedanken spielen sich eineSendeantenne montieren zu lassen.
Andererseits sind uns Fälle bekannt, in denenverantwortliche Entscheider durch finanzielle Zuwendungen "motiviert" werden,auf andere zielorientiert einzuwirken: so sollte z.B. ein Hausverwalter einerWohnanlage durch das Angebot einer nicht öffentlich gemachten Zahlungvon DM 4.000,- als ìAufwandsentschädigungì  dazugebracht werden, daß Sender auf das Dach montiert werden können.(In diesem Fall hat der anständige Mann jedoch abgelehnt und unsinformiert...)
Viele Privatleute, Bauern usw., die sich eine Sendeantenneauf ihr Dach haben montieren lassen, fühlen sich von den Mobilfunkbetreibernarglistig getäuscht, weil ihnen z.B. gesagt wurde, Mobilfunk seivöllig unschädlich  (ohne Einschränkung) und daßes unter der Antenne nicht strahle. Da es aber unter der Antenne erheblichstrahlt, überlegen sie wegen arglistiger Täuschung einen Prozessanzustreben, um aus den Vertrag herauszukommen.

Das Amtsgericht München (432C7381/95 v. 27.3.98) gab einem Mieter Recht derdie Miete um 20% kürzte weil die durch den Vermieter genehmigte Anbringungeiner Reihe von Mobilfunkantennen auf dem Dach über seiner Wohnung auchohne Nachweis schädlicher Einwirkungen einen zur Minderung führendenMangel der Mietsache darstellte. Diese erzielte Mietminderung wiederum ergabin Folge einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vermietersmit dem Mobilfunkbetreiber.  Der Bürgerwelle sind inzwischen mehrereFälle bekannt, wo Mieter die Miete kürzen, weil Ihnen ohne ihreZustimmung eine Antenne montiert worden ist. Diese Information ist fürMieter und Vermieter äußerst brisant.zurück

Mobilfunkbetreiber montieren gerne ihre Antennen aufKirchtürmen. Einige Bistümer, die sich ausführlich mit demThema befaßt haben, haben die Installation von Sendeantennenzwischenzeitlich untersagt. Leider gibt es aber auch viele Kirchen, in denenMobilfunkantennen installiert wurden und noch werden.  So z.B. auchin Schonungen bei Schweinfurt. Hier haben Anwohner inzwischen gesundheitlicheProbleme, machten mobil und schalteten die Bürgerwelle ein. Der Vertragmit dem Mobilfunkbetreiber lief bis zum Jahr 2018 !  Nun muß dieAnlage bis Ende 1999 abmontiert werden. Wegen Sendeantennen auf Kirchtürmensind viele Kirchenmitglieder so erzürnt, daß sie nicht mehr indiese Kirchen gehen und sogar aus der Kirche austreten. Sie sagen, die Kirchesollte ein Ort der Ruhe und Besinnung sein, und es ist menschenverachtend,wenn von einem solchen Ort aus die Menschen verstrahlt werden.

Fast alle Verträge zwischenMobilfunkbetreibern und Grundstücksbesitzer haben eine Laufzeit von10, 15, 20 oder sogar 25 Jahren. Solange müßten derGrundstückseigner und näturlich auch die Nachbarn die Antennendulden, wenn nicht aktiv dagegen vorgegangen wird,  während dieBetreiber innerhalb eines Jahres kündigen können. Sehr oft zahlendie Mobilfunkbetreiber die Mieten zehn Jahre in voraus!

Betroffene in Sendernähe haben immer Chancen gerichtlichvorzugehen, auch wenn die Strahlungsintensität weit unterhalb dergesetzlichen Grenzwerte liegt. So laufen mehrere Prozesse mit medizinischenGutachten um die Antennen wegzubekommen. Oftmals zahlt sogar der Rechtsschutzdie Kosten !

Manchen Bürgermeister und Gemeinde- bzw. Stadtrat,die Gemeindegebiet für eine Sendeanlage zur Verfügung stellen wolltenoder bereits stellten, machten die sachkundigen Informationen derBürgerwelle zum Thema gewisse Probleme mit ihrer eigenen Rolle im Ort,so daß sogar schon in einen Fall der Bürgermeisterzurückgetreten ist.

Koordination von Abwehrmaßnahmen vor Ort:
- Initiative (oder Verein) gründen: Initiativen sindInteressengemeinschaften von Bürgern zum Erfahrungsaustausch und zurPlanung und Durchführung von Aktionen ohne rechtliche Anforderungen;Vereine haben rechtliche Anforderungen.
- Alle Mitglieder gründlich informieren (Info-Paketeund Internet-Homepage der Bürgerwelle)  Info-Faltblätter derBürgerwelle, evtl. mit Eindruck der Adresse und/oder Tel. Nr. derörtlichen Initiative, in der Stadt/Gemeinde verteilen: Somit könnenGleichgesinnte sich bei Ihnen melden. Info-Pakete anBürgermeister/Räte verteilen: keiner soll später sagenkönnen, er hätte ja nicht gewußt was er tut!
- Infoveranstaltung planen  (Referent der Bürgerwelleevtl. + 1 Referent Mobilfunkbetreiber).
- Infoveranstaltung in Abstimmung mit der Bürgerwelledurchführen und dabei evtl. Bürgerbegehren starten.
- Weitere große Informationsveranstaltung/Info-Faltblätter in der Stadt/Gemeinde streuen.
- Leserbriefe in die Zeitung bringen. Presseinformieren.
- Kontinuierliche Information der Bürger.
- Fax-Hotline mit der Bürgerwelle. Hier erhalten MitgliederInformationen über aktuellste Ereignisse und Nachrichten bzw. überdurchzuführende Aktionen. z.B. Information die in die örtlichePresse gebracht werden soll.

Informieren Sie die Öffentlichkeit sowieEntscheidungsträger wie Bürgermeister und Stadt- oderGemeinderäte über das Risiko Mobilfunk: nicht erst wenn die Errichtungeiner Sendeanlage bevorsteht, sondern jetzt!
Denn meistens erfahren die Nachbarn erst dann von der Errichtungeiner Sendeanlage, wenn der Bautrupp anrückt. Zu diesen Zeitpunkt sinddie Chancen einer Verhinderung schon viel geringer, denn der Vertrag zwischenMobilfunkbetreiber und Verpächter ist dann meist schon viele Monatevorher geschlossen worden.
Durch eine aktive Information werden sicher vieleMitbürger ihr Grundstück nicht mehr zur Verfügung stellenund die Öffentlichkeit zum Thema Mobilfunk sensibilisiert.

Auch die Politik ist dann gezwungen zu reagieren!

Informieren Sie Grundstückseigner und die Stadt- bzw.Gemeindeverwaltung z.B. auch über den enormen Wertverlust von Immobilienund Grundstücken in Sendernähe (z.B. Neubaugebiete: wer baut schongerne in der Nähe von Sendern?). Uns liegen Fälle vor, woBaugrundstücke von Käufern wegen einer Sendeanlage wiederzurückgegeben worden sind. Senden Sie daher einen Brief zur Wertminderungan die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Musterbrief siehe nächsteSeite).

Fazit:

Bei besserer Information der Öffentlichkeit werden viele Probleme von vornherein vermieden.


home | zurück |oben | noch mehr zum Recht