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Mobilfunkstrahlung minimieren - Vorsorge stärken
Für den Mobilfunk und seine vier flächendeckenden Netze gibt esgegenwärtig in Deutschland etwa 40.000 Basisstationen. Mit dem geplantenAusbau nach dem UMTS-Standard wird sich ihre Zahl in den nächsten Jahrenmindestens verdoppeln, nach anderen Schätzungen gar verdreifachen. NachAngaben von Experten müssen in Städten mit hoher Einwohnerdichtealle 300 Meter UMTS-Sendeanlagen installiert werden, in Randbereichen alle500 bis 1.000 Meter.
Die Grenzwerte für die Strahlungsenergie der Sendeanlagen sind in der26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegt und basieren nachAngaben der Bundesregierung auf Empfehlungen der Internationalen Kommissionzum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP). Sowohl die Empfehlungender ICNIRP als auch die in Deutschland geltenden Grenzwerte berücksichtigenjedoch ausschließlich die Ergebnisse der Untersuchungen von thermischenWirkungen auf das menschliche Gewebe. Die biochemisch-neurologischen Wirkungender niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlung wurden für die Festlegungder Grenzwerte weder untersucht noch berücksichtigt. Dass es nichtthermischeWirkungen auf die menschliche Gesundheit gibt, hat jetzt auch die Bundesregierungzugegeben: "Studien an Probanden schließen nicht aus, dass bei Einhaltungdes Basisgrenzwertes von zwei Watt pro Kilogramm für dieTeilkörperexposition das menschliche Gehirn in seinen physiologischenReaktionen beeinflusst werden kann", heißt es.
Die Furcht vor gesundheitlichen Schäden durch diese Strahleneinflüsseruft breiten Widerstand der Öffentlichkeit gegen den sorglosen Umgangmit der Mobilfunkstrahlung hervor: Unzählige Bürgerinitiativenkämpfen für die Einführung von Vorsorgegrenzwerten, zahlloseBetroffene fordern ihre Beteiligung an den Standortentscheidungen fürdie Sendeanlagen ein. Sie stützen sich dabei auf wissenschaftlicheUntersuchungen, die deutliche Hinweise auf mögliche Gesundheitsgefahrendurch Mobilfunkstrahlung weit unterhalb der geltenden Grenzwerte gegebenhaben. Zu diesen Gefahren zählen u.a. Krebserkrankungen, Schwächungdes Immunsystems, Schädigung der Erbsubstanz, Schlafstörungen,Öffnung der Blut-Hirn-Schranke für potentiell schädliche Stoffe,Konzentrationsprobleme, Müdigkeit und Kopfschmerzen.
Hatte das Bundesumweltministerium im Frühjahr 2001 noch die Einführung eines Vorsorgegrenzwerts beabsichtigt, so ist davon seit Dezember des gleichen Jahres auf Druck der Mobilfunkbetreiber keine Rede mehr. Diese streiten alle möglichen Gefahren ab und verweisen darauf, dass die Einführung eines Vorsorgegrenzwerts zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe bedeuten würde. Zur Beruhigung der Öffentlichkeit sind sie Ende 2001 eine freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen, in der eine bessere Information der Öffentlichkeit, die gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten, alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen, die Kennzeichnung von Handys, verstärkte Forschung usw. angekündigt werden.
All dies wären Schritte in die richtige Richtung, wenn dadurch dieLösung auch nur eines einzigen Problems näher rückte. Dasgenau ist jedoch nicht der Fall. Vor allem wird das Hauptproblem dermöglichen Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkstrahlung nicht einmalbenannt, geschweige denn aus der Welt geschafft. Mit dem Verzicht auf dieAbsenkung der Grenzwerte hat die Bundesregierung ihr Einverständnisfür diesen Kurs signalisiert und deutlich gemacht, dass die Vorsorgefür die Gesundheit der Bevölkerung für sie bei weitem nichtden Stellenwert besitzt wie die Absicherung der Gewinne derTelekommunikationsfirmen.
Die PDS-Fraktion im Bundestag fordert, die Grenzwerte auf ein Maß zusenken, mit dem gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werdenkönnen; an Standortentscheidungen für Basisstationen müssendie Betroffenen demokratisch beteiligt werden.