zurück | unten | Recht | Messen | Grenzwerte Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber Die freiwillige Selbstverpflichtung beinhaltet Maßnahmen in folgenden Bereichen: 1. Verbesserung der Information der Behörden vor Ort
2. Gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten Gewährleistung eines schonenden Umgangs mit Ressourcen Landschaft und "Dach" - in städtischen Gebieten Abstimmung mit den Kommunen 3. Alternative Standortprüfung bei Kindergärten und Schulen Ungeachtet der auch in diesen Bereichen durch die geltenden Grenzwerte gewährleisteten Sicherheit sind die Betreiber bereit, Besorgnissen durch vorrangige Prüfung alternativer Standorte verstärkt Rechnung zu tragen. 4. Verbraucherschutz und Kennzeichnung von Handys
5. Verstärkte Forschung Bereitstellung von 8,5 Mio. Euro im Zeitraum 2002 bis 2005 für die Forschungsförderung auf dem Gebiet elektromagnetischer Felder. Durch geeignete Vergabe- und Managementverfahren wird sichergestellt, dass sich die Forschung hierbei an den von der WHO formulierten Kriterien für EMF-Forschungsprojekte orientiert. 6. Aufbau eines Netzes von EMF-Monitor-Systemen Zum Aufbau eines Netzes fester und mobiler Messstationen zur kontinuierlichen Überprüfung der elektromagnetischen Felder stellen die Mobilfunkbetreiber einen Finanzbeitrag von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Messdaten über die tatsächlichen Immissionen liefern eine wichtige Grundlage für die Verbesserung des vorsorglichen Risikomanagements. 7. Monitoring Die Betreiber werden die Bundesregierung mindestens einmal jährlich auf Basis eines unabhängigen Gutachtens über die Erfahrungen mit der Seblstverpflichtung informieren. |