umtsno.de



UMTS und Voodafone Sender am Grossneumarkt

Das ist ein gefährlicher UMTS-Handy-Sender, gleich neben der Wache 14. Wir haben schon 32 davon in der Neustadt.




Initiative zum Abbau von UMTS-Sendeanlagen in Wohngebieten und in der Nähe von Kindergärten und Schulen
Sehr geehrte Hamburger

die UMTS-Betreiber (Universal Mobile Telecommunications System) verändern die Sicherheitslage in Deutschland. Das -Feuer frei- für die 40 000 neue UMTS Mobilfunkstationen und 50 000 bestehende GSM Netze (Global System for Mobile Communications) kann zur Auflösung Deutschlands führen.

Deshalb UMTSNO ! Initiative zum Abbau der UMTS-Anlagen,

hier Plakat1 (Kindergarten) zum
Ausdrucken und Aushängen im PDF-Format
hier Plakat2 (Kinderkrebsfälle)

Achtung! unten finden Sie veraltete politische Empfehlungen, inzwischen ist das Thema Mobilfunk und UMTS vollständig aus dem PDS-Programm verschwunden. Anm. Webmaster

Die leichteste Einführung in das Thema Mobilfunk bieten die Presseerklärungen der PDS-Fraktion.

Liebe NachbarInnen, liebe AnwohnerInnen, im Januar 2002 wurden heimlich u.A. rund um zwei Schulen und zwei Kindergärten vier Sendeanlagen installiert.

Die -Selbstverpflichtung der Industrie wurde zur einer Lüge!!!

Die wissenschaftlichen und amtlichen Nachweise der gesundheitlichen Störungen durch gepulste, hochfrequente UMTS-Strahlung, werden unverantwortlich von der

Politik und Presse geleugnet. Als würden Politiker und Journalisten keine eigenen Kinder haben..

Nach meinen Recherchen ist der Abbau der UMTS-Anlagen nur mit PDS möglich.

Wenn im Jahr 2003 die UMTS-Anlagen in Betrieb gehen, ist mit Schädigungen wie Krankheiten, Gehirnwäsche, Immobilienwertverluste zu rechnen.

Sind die bunten Bildchen auf den Handys diesen Bedrohungen wert?

Liebe betroffene AnwohnerInnen darüber und wie wir selber für den Abbau der UMTS-Anlagen wirken können, möchte ich mich mit euch austauschen und schlage ein Gründungstreffen am

Dienstag den 27.08.02 um 20 Uhr in der Steinwegpassage 1-Nachbarschaftsladen vor.

mail: webmaster@umtsno.de


buergerwelle.com | bundesregierung | pds-online
mobilfunk und pds
| mieter helfen mietern | totalitär


neu hinzu | zurück | obenunten | pds1 | pds2 | pds3 | pds4 | pds5 | pds-Recherche
UMTSNO-BildGehirnwäsche




Das Ernstnehmen des Geschehens läßt z.B. jederzeit die wahren Ursachen der gegenwärtigen Geschichte des 20. Jahrhunderts erkennen. Jedermann kennt heute jenen verfluchten Zirkel, in dem sie sich verfängt: «Abscheu vor der Armut erzeugt Verschwendung auf Kosten der kommenden Geschlechter, die die Ausbeutung der Umwelt durch Verarmung büßen werden.» Jedermann sieht heute, wie stupid es alles ist, aber wer es sieht, kann gleichwohl nicht aus dem Teufelskreis heraus. Was ist die Ursache?

Sie liegt im Nichternstnehmen dessen, was man sieht. Es hat eine Blendung des Sinns für das Kommende zur Folge. Wer sich dagegen zur Wehr setzt – durch Ernstnehmen des Wahrgenommenen –, merkt, daß die Blendung – das Nichternstnehmen selbst – von bestimmten Interessenten bewirkt oder doch angeregt wird, die ihre eigenen Interessen, nicht die der Menschheit, verfolgen. Die Interessen dieser Nichtmenschen – wahrnehmbar in den Teufelskreisen der «Systeme» – gehen dahin, sich ein Geschlecht von intelligenten Halbmenschen heranzuzüchten, die ihren Einwirkungen und Eingriffen widerstandslos gehorchen. Mit diesen gedenken sie dann bestimmte weitere Ziele zu verfolgen. Was sie wollen und brauchen, sind Menschen-Gespenster, lemurenhaft, ohne persönlichen Verstand, ohne individuelle Erinnerung, aber mit computerhafter fehlerfreier Hochintelligenz samt Gedächtnisleistung und ohne eigenen Willen. Ein «Ideal» also als Gegenteil des körperhaft lebenden, bewußtseinsbegabten, fehlbaren Menschen, den die Natur schafft.

Gegenwärtig entsteht das Handeln der Menschen – wie bereits bemerkt – durch Zusammenwirken des Menschen selbst, der selbst denkt, mit den Einwirkungen von «oben und unten». Dies paßt der in Rede stehenden Kategorie von Einwirkern nicht. Sie wollen nicht zusammenarbeiten, sondern beherrschen, tyrannisieren, wollen sich über die Menschen zu unumschränkten Herren aufwerfen, wollen sie sich total unterwerfen. So daß die Menschen ihnen etwa so dienten wie die Hunde den Menschen.

siehe  Bemerkung unten




siehe auch c/t nr 20/2002 vom 23.09.02, Seite 114

Freund hört mit

Das FBI in Europas UMTS-Netzen

von Erich Moechel

Auszüge:

Die Netze der dritten Generation Mobilfunk werden von Begin an die am besten überwachten Netze in der Geschichte der zivilen Telekommunikation sein.

..Die Vorbereitungen dafür haben bereits 1999 begonnen, als die ersten technischen Spezifikationen im Rahmen des Third Generation Partnership Projects-3GPP publiziert wurden. Unter der Ägide des European Telecom Standards Institute - ETSI das auch die Rechte auf UMTS als Trademark hält, entstand seitdem eine ganze Serie von technischen Dokumenten darüber, welche Daten wo aus den neuen Netzen abgezapft und wie an die Behörden übertragen werden. Denn das Abhören selbst ist technisch trivial und für die Behörden Nebensache. Es geht darum, an die Ereignisdaten von möglichst vielen Teilnehmern in jedem Netz heranzukommen, um sie in großen Datenbanken abzulegen und nach Belieben darstellen zu können. "Law Enforcement", also jede durch nationale Gesetze ermächtigte Behörde, kann beispielweise eine Übersicht aller Teilnehmer abrufen, die besonders viele SMS von Handys aus Berlin empfangen haben. Oder alle Telefonate und Faxe von Frankfurt in den Irak der letzten drei Tage auflisten.

Die "Eckdaten" aller Gespräche sollen von den Datenbanken der Netzbetreiber über Landesgrenzen hinweg nahezu in Echtzeit und vollständig in die Rechenzentren der Behörden übertragen werden.

.. Eine der seitens der USA gefordeten Punkte wurde mittlerweile auch in die Technische Spezifikation TS 133 108 integriert. Mit leichten Einschränkungen-alle Beteiligten müssen sich darüber einig sein wird in Europas UMTS-Netzen das "Privacy Override" Prinzip regieren: Bei "Gefahr im Verzug" oder in "Notfällen" sollen geographische Daten über den Aufenthaltsort eines Handys auch weiter gegeben werden können, wenn es sich samt Besitzer im Ausland befindet. Der genaue Aufenthaltsort eines Voicestream-Kunden, der mit seinem Handy durch Deutschland reist, könnte auch von den USA aus festgestellt werden, falls die bilateralen Beziehungen zwischen Voicestream und T-Mobil dies gestatten. Das wiederum ist recht wahrscheinlich, zumal beide Unternehmen der Deutschen Telekom gehören. Dasselbe gilt für alle europäischen Handynetze, die unter maßgeblichen Beteiligung von US-Netzbetreibern stehen.


siehe auch c/t nr 10/2003 vom 05.05.02, Seiten 102-103

von Stefan Krempl

Überwachung per Mobilfunk

Auszüge

..."Die ursprünglich nur zum Telefonieren gedachten GSM-Mobilfunknetze lassen sich seit einiger Zeit auch zur Positionsbestimmung ihrer Nutzer verwenden. Gegenwärtig ist die Genauigkeit aber gering - günstigstenfalls liegt sie bei einigen Hundert Metern. Die EU-Kommission fordert nun höhere Genauigkeit"...

..."Der gegenwärtige Streit könnte sich in einigen Jahren aber erledigen, wenn UMTS den bestehenden GSM-Standard großflächig ergänzt: Die Netze der nächsten Mobilfunkgeneration sind nämlich viel feinmaschiger gestrickt als die GSM-Varianten und damit von vornherein überwachungsfreundlicher."..

Stumme Spitzel

..." Mit dem so genannten IMSI-Catcher, einem Gerät, das gegenüber Handys eine Basisstation vortäuscht, lässt sich die weltweit eindeutige Identitätsnummer des Handys abfragen (IMSI, International Mobile Subscriber Identity) und man kann es auf einige Hundert Meter genau lokalisieren."..

Ein IMSI-Catcher täuscht dem Handy eine Relaisstation vor. Damit lassen sich Handys sehr leicht abhören.

..."Weit effektiver und zugleich bequemer dürfte der Einsatz so genannter stiller SMS-Nachrichten sein. Strafverfolgern kommt dieses Verfahren vermutlich sehr gelegen, denn anders als Geheimdienste dürfen sie bislang keine IMSI-Catcher einsetzen. Und bei dieser Art der Überwachung müssen sie nicht einmal in der Nähe von Verdächtigen sein - es genügt, sich am PC auf die Lauer zu legen.

"Stille" SMS sind Kurzmitteilungen, welche die angeschriebenen Geräte nicht als normale Text-Nachrichten registrieren und deren Empfang sie dem Nutzer nicht wie üblich im Display melden; vielmehr quittieren sie den Empfang nur gegenüber dem Netz. So erzeugt die Polizei Verbindungsdaten beim Mobilfunkprovider, die dieser wiederum laut Gesetz "unverzüglich" zum Zwecke der Standortbestimmung auslesen und zur Verfügung stellen muss. Mit dem Hinweis auf "Gefahr im Verzug" müssen die Beamten nicht mal auf richterliche Erlaubnis warten.

Stille SMS-Nachrichten in beliebiger Menge lassen sich recht einfach am PC mit Shareware-Programmen wie SMS Blaster absetzen. Der Strafverfolger liebste Funktion ist anscheinend "Stealth Ping". Das ist eigentlich eine harmlose SMS-Nachricht, die bei einem Handy anklopft und prüft, ob es eingeschaltet oder für Roaming bereit ist. Die Polizei induziert so jedoch die vom Gesetz geforderten Nutzungsdaten, die der Netzbetreiber über Standardschnittstellen blitzschnell abfragen kann."

Kommentar des Webmasters:

Die weitere nützliche Funktion, die sich aus allen den technischen Möglichkeiten des Mobilfunks schon jetzt ergibt, ist logischerweise das "stille", ferngesteuerte Auslesen von gespeicherten auf dem Handy Daten..
Auch ist es möglich stille, ferngesteuerte Einschaltung jedes Handy ohne daß man telefoniert und ohne daß man es merkt. Wenn man das Handy also achtlos neben sich liegenhat, kann alles abgehört und abfotografiert werden, was man mit einem Gegenüber bespricht und im Blickwinkel der Kamera sich befindet. Vielleicht werden dabei private oder geschäftliche Dinge erörtert, die man dem Bundesnachrichtendienst (BND) oder anderen technisch versierten Schnüfflern nicht mitteilen würde..

Wie das Abhören funktioniert? Relativ einfach: die Programmierung der Mikroprozessoren wurde zu einer geheimen Kunst der Hersteller. Es wird fast nichts veröffentlicht im Vergleich zu Diskussionen über Spionagefunktionen von Mikrosoft-Betriebssystemen. Jedes Mobiltelefon verfügt über einen Mikroprozessor, der sich durch die programmierte Funktionen z.B. ferngesteuert ansprechen läßt. In der Regel für normale Funktionen, die man selbst aktiviert. (SMS etc.) aber auch verdeckte, nicht bekannte Funktionen. Damit kann man beispielsweise das Mikrofon oder das Kameraauge einschalten. Und schon können Raumgeräusche, Gespräche abgehört werden, die Umgebung fotografiert werden, selbst wenn man gar nicht telefoniert!

Dasselbe gilt übrigens auch für die neuen und sehr komfortablen ISDN-Telefonapparate und Foto-Telefonapparate. Diese Telefone können ebenfalls dank der Funktion 'Raumüberwachung' von Dritten als Mikrofon und Videokamera verwendet werden, ohne daß der Besitzer das Gerät benutzt oder davon weiß. Damit sind der Wirtschaftsspionage und Erpressung Tür und Tor geöffnet.

Hinzu kommt, daß sämtliche Mobilfunkgespräche elektronisch abgehört werden. Sprachcomputer filtern innerhalb kürzester Zeit persönliche Stimmprofile heraus; die gesuchte Person hat kaum eine Chance. Dieselben Computer können Gespräche und Datenübertragungen auch nach Schlüsselwörtern aufrastern und im Bedarfsfall speichern.

Schon 1995 schrieb der Spiegel: „Bei seiner Schleppnetzfahndung im Äther horcht der Bundesnachrichtendienst (BND) ständig den drahtlosen internationalen Fernmeldeverkehr Richtfunk und Satellitenverbindungen ab. Computer kontrollieren Gespräche auf Suchbegriffe, die etwa Terroristen, Dealer oder Waffenhändler verwenden könnten. Fällt einer dieser Begriffe, werden die Gespräche automatisch aufgezeichnet, nach inoffiziellen, aber nie dementierten Angaben täglich rund 4'000."

zurücksiehe auch


"Dammbruch beim Datenschutz": EU-Ministerrat stimmt Weitergabe von Flugpassagierdaten an USA zu

20.10.2006

http://freepage.twoday.net/stories/2822845/

 
Europas Postämter sollen Daten über Absender und Adressaten vor Versand an US-Behörden liefern

US: Paketverkehr/überwachung einmal anders

Nein, diesmal betrifft es weder TCP, IP noch UDP, gemeint sind diesmal Paketadressen und Absender im echten Leben, die eingelesen werden sollen. Da bereits Menschen an den Grenzen routinemäßig eingelesen werden, ist es nur logisch.

Europas Postämter sollen Daten über Absender und Adressaten vor Versand an US-Behörden liefern. "Hochgradig problematisches Ansinnen", sagt der oberste deutsche Datenschützer.

Die USA wollen ihr Grenzkontrollsystem [US-VISIT] im Kampf gegen den Terrorismus offensichtlich weiter verschärfen, mit dem Ziel, dass nichts und niemand ohne vorherige Registrierung in das Land kommen kann.

So wurden nun die europäischen Postunternehmen aufgefordert, künftig Voraus-Angaben über die Empfänger und Absender von Paketen, die in die USA verschickt werden, zu liefern.

Der Datenhunger der USA stößt dabei auf immer mehr Widerstand.

"Ich halte dieses Ansinnen für hochgradig problematisch und habe ernsthafte Zweifel an der Zulässigkeit dieser Datenübermittlung", so der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar.

So hätten die USA einen tagelangen Informationsvorsprung, was die Paket-Empfänger betrifft und könnten diese durch den Abgleich mit anderen Datenbanken nach potenziellen Terroristen durchforsten und verdächtige Pakete abfangen.

Einreisende bereits umfassend registriert

Schon jetzt erheben die USA außerhalb des eigenen Hoheitsbereichs personenbezogene Daten.


EU-Parlament will Datendeal annullieren

Das Europaparlament hat den Europäischen Gerichtshof inzwischen um die Annullierung des Flugdatenabkommen zwischen der EU und den USA gebeten.

EU-Parlament reicht Annullierungs-Antrag ein

Freitag, 30.07.04 
Das Europaparlament hat den Europäischen Gerichtshof um die Annullierung des Flugdatenabkommen zwischen der EU und den USA gebeten.

In der Vereinbarung ist der Austausch von Informationen über transatlantische Flugpassagiere vorgesehen, was die Straßburger Parlamentarier als Eingriff in die Privatsphäre ablehnen.

Das Europaparlament hat selber keine Befugnis, das Abkommen zu stoppen. Deshalb wurde die höchste Rechtsinstanz der Europäischen Union eingeschaltet, so der scheidende Parlamentspräsident Pat Cox.

Das Parlament beantragte dabei ein Schnellverfahren, so dass eine Entscheidung binnen sechs Monaten vorliegen könnte.
 
Der Vereinbarung zufolge müssen europäische Fluggesellschaften über alle in die USA reisenden Passagiere bis 15 Minuten vor Abflug 34 Daten übermitteln, darunter Namen, Adressen und Details über Kreditkarten. Zuvor war der Informationsaustausch auf informelle Weise erfolgt, doch die Fluggesellschaften verlangten eine gesetzliche Regelung.

Flugdaten-Deal kommt vor den EuGH


Europäisches Parlament legt Berufung ein | Will Annullierung des Abkommen der EU-Kommission über die Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA | Sieht keinen ausreichenden Schutz für übermittelte Daten
Freitag, 25.06.04 

Das Europäische Parlament wird den Europäischen Gerichtshof [EuGH] anrufen, um eine Annullierung des Flugdatenabkommen der EU mit den USA zu erreichen.

Dies teilte der scheidende Präsident des Europäischen Parlaments, Pat Cox, heute in Dublin mit. Auch gegen den Entscheid der Europäischen Kommission, wonach die übermittelten Flugpassagierdaten [PNR] in der ausgehandelten Regelung ausreichend geschützt würden, wird Einspruch eingelegt.

Cox hat damit auf einen Entscheid des Rechtsausschuss des Europaparlaments von Mitte des Monats reagiert, der mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit bereits eine Klage vor dem EuGH gefordert hatte.

"Diese Entscheidung spiegelt die Besorgnis einer großen Mehrheit des Europäischen Parlaments und deren Bedürfnis wider, die Grundrechte und -freiheiten der Bürger zu verteidigen", so Cox

Kommission unterzeichnete Abkommen Ende Mai im Alleingang

Ungeachtet der Ablehnung des EU-Parlaments und der Kritik von Datenschützern hat die Europäische Kommission Ende Mai beschlossen, private Passagierdaten bei Transatlantikflügen künftig an die US-Behörden weiterzugeben.

Kommission billigt Flugdaten-Weitergabe

Abkommen wird nächste Woche in Washington unterzeichnet | US-Behörden erhalten bis zu 34 Datensätze | Kommission sieht "angemessenen" Datenschutz durch die USA | Prüfung durch EuGH steht noch aus

Montag, 17.05.04 

Ungeachtet der Ablehnung des EU-Parlaments und der Kritik von Datenschützern hat die Europäische Kommission beschlossen, private Passagierdaten bei Transatlantikflügen künftig an die US-Behörden weiterzugeben.

Vor der Abwahl noch schnell Kasse gemacht?

Bis gestern Nachmittag hatte es starkes Lobbying seitens der US-Vertreter besonders unter konservativen Abgeordneten gegeben:

Angesichts der Anschläge von Madrid waren ursprüngliche Skeptiker unter den Konservativen auf die Linie der USA umgeschwenkt.
 
Die Kommission billigte am Montag in Brüssel ein entsprechendes Abkommen mit den USA. Demnach werden bis zu 34 Daten abgefragt, die in den USA maximal dreieinhalb Jahre gespeichert werden dürfen.

"Die Kommission ist davon überzeugt, dass diese Vereinbarung die Situation der Passagiere verbessern wird", sagte ein Sprecher der Kommission in Brüssel.

Anders als von den EU-Parlamentariern gefordert, hält die Kommission eine Nachverhandlung mit den USA nicht für möglich. Zudem erachtet die Kommission die Zusagen der USA für den Schutz der Daten als "angemessen". Somit könne deren Weitergabe von den Datenschutzbehörden der 25 EU-Staaten nicht angefochten werden.

Die Kommission setzte sich mit ihrem Beschluss über die Bitte des Parlamentspräsidenten Pat Cox hinweg, zunächst ein Gutachten des EuGH abzuwarten. Dieser soll prüfen, ob die Vereinbarung mit den Datenschutzbestimmungen der EU vereinbar ist.

Menüwunsch bleibt privat

Die Regelung tritt laut EU-Kommission nach Unterzeichnung des Abkommens in der kommenden Woche in Washington in Kraft. Das Europaparlament hatte diese Regelung im April mit großer Mehrheit abgelehnt und beschlossen, vor den Europäischen Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg zu ziehen.

Die 34 geforderten Daten reichen von Angaben wie Namen, Geburtsort- und -datum, Adresse, privaten und beruflichen Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen, der Kreditkartennummer, Auskünften zur Reiseversicherung und etwaigen Bonus-Meilen von Vielfliegern bis zu den Daten der Hin- und Rückreise, der Nummer des Sitzplatzes im Flugzeug sowie der Anzahl der Gepäckstücke.

Einige Passagier-Daten seien zu persönlich und würden daher nicht weitergegeben oder von den US-Behörden gelöscht, da von ihnen auf die Religion oder den Gesundheitszustand geschlossen werden könne, so der Kommissionssprecher weiter.

Als Beispiel nannte er die Menüauswahl an Bord oder Sonderwünsche. Allerdings würden die Nummern von Kreditkarten oder Mobiltelefonen weitergegeben, betonte er. Dies diene dem Kampf gegen den Terrorismus.

Mehr dazu
http://futurezone.orf.at/


SPD-Abgeordneter Tauss hält Handy-Jagd für Unfug

17.02.2004 14:06

Die von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) am Sonntag gestartete bundesweite SMS-Fahndung stößt innerhalb der SPD-Fraktion auf heftigen Widerspruch. Der Sprecher für den Bereich "Neue Medien", Jörg Tauss, forderte Schily am Dienstag in Berlin auf, diesen neuesten "Unfug aus Polizeikreisen" sofort zu stoppen und sich nicht "jedem Quatsch aus dem Bundeskriminalamt" anzuschließen. "Mit der SMS-Fahndung wird in Deutschland allenfalls eine neue Blockwartmentalität erzeugt", kritisierte Tauss.

Die Polizei will freiwillig registrierte Helfer per Handy-Kurzmitteilung (SMS) über aktuelle Fahndungen informieren, damit diese ihr gegebenenfalls Hinweise geben können. Angesprochen fühlen sollen sich vorrangig Bürger, die sich berufsbedingt im öffentlichen Raum bewegen – etwa Bus- oder Taxifahrer. Laut BKA könnte eine SMS- Fahndung etwa so aussehen: "Bankraub, Polizei sucht zwei rund 30-jährige Männer, Jeans, schwarze Jacken, flüchtig mit braunem 5er-BMW, Dortmunder Kennzeichen. Hinweise 110."

Zurzeit sind allerdings lediglich die Dienststellen Bochum, Kiel, Rendsburg, Lübeck und Pinneberg einsatzbereit für die Handy-Jagd, schreibt der Spiegel heute in seiner Online-Ausgabe.

Schon vorher hatten Spitzenbeamte der Landeskriminalämter und Mitarbeiter in den Innenministerien der Länder Kritik an der SMS-Fahndung geübt. Bezweifelt wird vor allem der Nutzen dieser Methode. In der Testphase hatte die Handy-Fahndung nur in einem Fall Erfolg gebracht. Zudem würde die wichtigste Zielgruppe - die Taxifahrer - schon jetzt per Funk über Fahndungsaufrufe informiert. Viele Landeskriminalämter fühlen sich bei der Entscheidung Schilys übergangen und fordern erst weitere Testläufe. Außerdem sehen sie weiteren Diskussionsbedarf. Beispielsweise sei bislang noch unklar, bei welcher Art von Verbrechen die Handy-Fahndung angewandt werden soll. Auch könnten durch die Handy-Jagd Risiken entstehen, wenn registrierte Helfer die Verfolgung gesuchter Personen oder Fahrzeuge in die eigene Hand nehmen.

Björn Brodersen mit Material von dpa


Nachricht von NN, Omega: der Informant ist uns bekannt, möchte aber aus persönlichen Gründen ungenannt bleiben.

Experten warnen vor großem Lauschangriff

Mit einem Änderungsentwurf der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) will die Regierung staatlichen Stellen den Zugriff auf sämtliche Telekommunikationskennungen verschaffen. Gemeint ist damit, dass alle Internetanschlüsse (IP-Adressen, Internet-Protokolle), die Gerätekennungen von Handys (IMEI, International Mobile Equipment Identity) sowie von kompletten Funkzellen und WLAN-Hotspots personenbezogen erfasst werden sollen. Davor warnt der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco). Das Ergebnis sei ein "gläserner Telekommunikationsbürger", der auf allen technischen Kontaktwegen - per Internet, Handy, Funk oder WLAN - abgehört werden kann.

Der Weg ins Ausland soll eco zu Folge ebenfalls "dicht gemacht" werden. So sei vorgesehen, dass sämtliche Netzknoten, die zur Zusammenschaltung mit ausländischen Telekommunikationsnetzen dienen, zum Mithören für staatliche Stellen geöffnet werden müssen. "Leidtragender ist jeder in Deutschland, der einen Telekommunikationsanschluss besitzt, also ein Telefon, ein Handy oder einen Internetzugang", warnt Klaus Landefeld, Vorstand des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft.

Eco möchte in seiner Rolle als Lobbyist die Politiker auf die Problematik der Gesetzesnovelle aufmerksam machen: "Schon allein vom benötigten Speicherplatz und den Kosten ist dieses Vorhaben nicht zu bewältigen, von datenschutzrechtlichen Bedenken einmal ganz abgesehen", kommentierte Harald Summa, Geschäftsführer bei eco, das Regierungsvorhaben gegenüber PC-WELT.

http://pcwelt.de/


Großer deutscher Lauschangriff geplant

Verband der deutschen Internetwirtschaft eco warnt vor dem gläsernen Telekommunikations-Bürger

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco-Forum (Electronic Commerce Forum) warnt vor dem geplanten Lauschangriff in Deutschland. Grund ist ein neuer Entwurf der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der staatlichen Stellen Zugang zu sämtlichen Telekommunikations-Kennungen erzwingen will. Laut eco würde die Umsetzung des Entwurfs einen "gläsernen Telekommunikations-Bürger" schaffen, der auf allen technischen Kontaktwegen wie Internet, Handy, Funk oder WLAN abgehört werden kann.

Schnüffeln

Laut eco ist das Ziel des neuen Entwurfs, dass Bürgerinnen und Bürger keinen einzigen technischen Kommunikationsweg mehr finden, der nicht vom Staat abgehört werden kann. Dazu wollen die staatlichen Organe sämtliche Internetanschlüsse (IP-Adressen, Internet-Protokolle) und Gerätekennungen von Handys (IMEI, International Mobile Equipment Identity) sowie von kompletten Funkzellen und allen WLAN-Hotspots personenbezogen erfassen, um im Bedarfsfall Abhörmaßnahmen einleiten zu können.

Transparent

Vor allem die staatliche Überwachung der IP-Adressen der Bevölkerung wird sehr rasch zu einem "durchlöcherten Bürger" führen, warnt eco. Der Grund: Künftig werden immer mehr Geräte mit einem Internetanschluss ausgestattet werden, vom Audio- und Video-Equipment über Waschmaschinen, Kühlschränken bis zum Auto. "Zu einer einzelnen Person könnten künftig über 100 IP-Adressen gehören, von der Kaffeemaschine bis zur Armbanduhr", warnt eco-Vorstand Klaus Landefeld. "Leidtragender wäre dann jeder in Deutschland, der einen Telekommunikationsanschluss besitzt. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen gegen so eine Hightech-Überwachung zu wehren wissen", so Landefeld. (pte)

23. August 2004
http://derstandard.at/



Urteil gegen UMTS-Antennen

Hamm- Wohnungseigentümer müssen keine UMTS-Mobilfunkantennen auf dem Dach dulden.

Das Oberlandsgericht in Hamm gab einem Kläger Recht und stoppte die Errichtung einer Antenne auf einem Mehrfamilienhaus, da Gesundheitsrisiken nicht auszuschließen seien (Az.: 15 W 287/01). (dpa)  

mehr noch mehr Abwehrmaßnahmen



Hinweis für Mieter von Sozialwohnungen:

aufgrund der im Bestand noch geltenden Kostenmiete ist der Vermieter nach § 31 der II. Berechnungsverordnung verpflichtet, die Einnahmen aus der Sendeplatzvermietung bei der Mietberechnung zu berücksichtigen. Die monatliche Miete ist anteilig zu senken. mehr

Hinweis für Mieter von frei fianzierten Wohnungen: Mietminderung versuchen

mehr zur Mietminderung

noch mehr




Der oben zitierte Abschnitt wurde im Text von Johann W. Ernst  (1910-1986) : 

Das  Schicksal  unserer  Zivilisation (1976) im Kapitel

Der Kern der Kultur des 21. Jahrhunderts

gefunden. Seine Seiten sind leider im Internet nicht mehr auffindbar.



neu hinzu | umtsno.de