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Etikettenschwindel beim Mobilfunk
22.03.2002
Zum Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN "Vorsorgepolitik für gesundheitsverträglichen
Mobilfunk" erklärt der telekommunikationspolitische Sprecher
der PDS-Fraktion, Gerhard Jüttemann:
Zum Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN -Vorsorgepolitik für gesundheitsverträglichen
Mobilfunk- erklärt der telekommunikationspolitische
Sprecher der PDS-Fraktion, Gerhard Jüttemann:
Der Antrag der Koalition beschränkt sich darauf, diefolgenlose so genannte
freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiberzu loben und deren
Kontrolle anzukündigen. Dabei verbreitet er die Illusion, als könntenso die
mit der Mobilfunkstrahlung verbundenen Probleme aus der Welt geschafft
werden. Das Wort Vorsorgepolitik ist Etikettenschwindel.
Noch im Herbst vergangenen Jahres hatte auch die Bundesregierung vor,
die Grenzwerte wegen der unkalkulierbaren Gefahren zu senken. Doch im
November machte der Bundeskanzler das Thema zur Chefsache, und die
Einführung von Vorsorgegrenzwerten war vom Tisch. Gesiegt hatte die
Lobby der Mobilfunkbetreiber, die durch die Einführung eines um denFaktor
Zehn abgesenkten Vorsorgewertes Mehrkosten zwischen zwei und vier
Milliarden Euro befürchtet. Dagegen sind die begründetengesundheitlichen
Befürchtungen zehntausender Menschen offenbar nur ein Pappenstiel.
Deshalb fordert die PDS: 1. Fakten zu schaffen, die Gesundheitsrisiken
ausschließen und 2. das als Bedrohung für die Gesundheit wahrgenommene
Aufstellen von Mobilfunkanlagen zu demokratisieren, also die Betroffenenan
den Entscheidungen zu beteiligen. Der Koalitionsantrag dient genau dem
Gegenteil.
Wirkliche Vorsorge erfordert die Absenkung der Grenzwerte, die seit 1991
nicht verändert worden sind. Das heißt, der ihnen zu Grunde liegende
wissenschaftliche Kenntnisstand ist mehr als zehn Jahre alt und stammt aus
einer Zeit vor der Einführung der digitalen Mobilfunknetze. Sieschützen
lediglich vor den klar erwiesenen Schäden durch Erwärmung menschlichen
Gewebes.
Vorsorgewerte hätten eine ganz andere Aufgabe. Sie müssen auchvor nicht
endgültig bewiesenen, jedoch ebenso wenig auszuschließenden Gefahren
schützen. Dass es diese gibt, ist in der Fachwelt kaum noch bestritten.Selbst
die Bundesregierung bejaht in ihrer Antwort auf eine Große Anfrage:
"Studien an Probanden schließen nicht aus, dass bei Einhaltung des
Basisgrenzwertes von 2 Watt pro Kilogramm für die Teilkörperexpositiondas
menschliche Gehirn in seinen physiologischen Reaktionen beeinflusst
werden kann."
V.i.S.d.P. ist das erklärende Mitglied des Bundestages.
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