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Unser Organismus wird von elektrischen Impulsen gesteuert, die in ihrer Frequenz und Stärke der elektromagnetischen Strahlung von Handys ähnlich sind.


Dr. Angelika Schrodt zu "EU bestätigt Mobilfunk-Grenzwerte"

9. Mai 2007

Lieber Herr Tittmann,

leider ist das erneut der Beleg dafür, dass man beim derzeitigen Mobilfunk juristisch kaum eine Chance hat, wenn sich man seine Klagen allein auf die Tatbestände der "Körperverletzung" fokussiert, wenn man seine Proteste allein gegen die "Grenzwerte" des falschen Wellenanteils, nämlich der transversalen Hertz'schen Wellen anstelle der biologisch ungleich wirksameren longitutinalen Skalarwellen richtet.

Das Problem ist, dass die zweifellos durch Mobilfunk verursachten Krankheitserscheinungen auch von anderen Schadeinflüssen ausgelöst werden können, was es nahezu unmöglich machen dürfte, einen gerichtsfesten Beweis für die "alleinige" Verantwortlichkeit des Mobilfunkes zu erbringen.

In meiner Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz vom 11.02.2006 beschreite ich eine gänzlich andere ungleich erfolgversprechendere Argumentationslinie, nämlich:

Mobiltelefone strahlen neben dem bekannten Hertz'schen Wellenanteil auch eine ungenehmigte Strahlung unbekannter Grössenordnung ab, die nach ersten Erkenntnissen biologisch wirksam ist. Diese Abstrahlung entspricht dem sogenannten Antennenrauschen. Da diese ungenehmigte Handy-Abstrahlung bei der CE-Zulassung nach DIN-Vorschrift nicht gemessen wird, und dafür auch keine Grenzwerte existieren, muss aus Vorsorglichkeitsgründen sofort allen Mobiltelefonen und ihren Basisstationen ( Umsetzern) die CE-Zulassung vom Amts wegen entzogen werden.

usw. usw. (siehe die gesamte Anzeige)

Hier geht es um bewusst eingegangene Versäumnisse der Strahlenschutzkommision des Deutschen Bundestages und des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS vor 5 Jahren, die damals auf einen Herrn Prof. Jiri Silny hörten und den Antrag von Prof. Konstantin Meyl, das Antennenrauschen bzw. die darin enthaltenen Skalarwellenanteile auf ihre biologische Wirkamkeit zu untersuchen, abgelehnt haben*. So konnte die Mobilfunkindustrie ihren Ausbau die letzten 5 Jahre ungebremst voran treiben. Und heute will niemand die Verantwortung für diese gravierenden Fehlentscheidungen übernehmen. Man zieht sich zurück.

Und das geht so:

Ausgelöst durch meine Anzeige gegen das BfS und die Mobilfunkindustrie hat das BfS als erster reagiert, indem es die Unbedenklichkeitserklärung aus dem Internet genommen hat. Damit fällt der schwarze Peter der Mobilfunkindustrie zu. Die nervös gewordenen Mobilfunkindustrie bearbeitete die Europäischen Einrichtungen, nachdem sie sich nicht mehr auf das BfS stützen können. Würde nun das SCENIHR der Europäische Kommision mit den gleichen Argumenten (siehe Anzeige) angegriffen, dann werden sie sich voraussichtlich genau so verhalten wie das BfS und sich erfolgreich aus der Affaire ziehen. Am Ende bleibt die Verantwortung bei der ICNIRP hängen, und das ist eine bedeutungslose private Vereinigung, die schon vorsorglich verlauten liess, dass sie sich nur zu kurzfristigen Folgen - nicht dagegen zu langfristigen Folgen der gepulsten Mikrowellenstrahlung - geäussert habe. Das ICNIRP ist aber nicht verantwortlich zu machen, das ICNIRP kann sich jederzeit auflösen!

Das nenne ich organisierte Verantwortungslosigkeit. Aber, das Problem besteht weiter und verschärft sich täglich.

Und wer nimmt die Sache am Ende in die Hand?



weitere verbundene Beiträge:

Vier Wege zum Zusammenbruch der Mobilfunkindustrie

An die Staatsanwaltschaft, Jens Gruhl, AZ.: 30 Js 3452/06 vom 11.02.06,.pdf, 79,7 KB

Atennenrauschen, Anfrage an EU-Kommission, den 21. Mai 2006
Eu-Anfrage, .pdf, 181 KB
Kenntnisstand EU-Kommission, .pdf, 145 KB

Grenzwert-Appell (vorgetragen am 24. September 2005 von Prof. Dr. Konstantin Meyl, .pdf, 70,6 KB
Prof. K. Meyl, Grenzwert-Appell, (.html)

Zitate von Prof. Meyl

An Landrat Frank Hämmerle im Kreis Konstanz

Antwort von Prof. Meyl auf die Fragen von Dr. Volker Schorpp

* Soviel wissen wir aber: Bei Skalarwellen handelt sich um eine biologisch wirksame und zugleich energiereiche Strahlung.

mehr dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Dr._Angelika_Schrodt#Skalarwellen




Nachosterüberraschung des BfS

Überreicht von: Christine Aschermann
29 Apr 2007

Von: Claus Scheingraber
17.04.2007

Nachosterüberraschung des BfS ...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

liebe Freunde,

still und heimlich ändert das BfS langsam seine Meinung und stellt sie auch ins Internet. Herr Dr. Spaarmann hat bei seinen Recherchen folgende interessante Feststellung gemacht, aber lesen Sie bitte selbst ..
.

Herzlichen Gruß

Claus Scheingraber


Von: Dr.Stefan Spaarmann
[sspaarmann > to < freenet.de]

10. April 2007

Betreff: Nachosterüberraschung

Sehr geehrte Damen und Herrn,
zu Ostern hat das bfs heimlich still und leise einen Knaller gestartet. Es ist noch nicht ein großer Bums, aber immerhin, man wird bei den obersten Strahlenhütern vorsichtig.

In Sachen NF und Interpretation Grenzwerte der 26. BimSchV war zu lesen:

Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet"

Diese Ausführung ist von der Homepage des BfS verschwunden, diese Seite ist seit Karfreitag (!) weg. Stattdessen steht jetzt auf der Seite

http://bfs.de/elektro/nff/vorkommen.html

"Die Betreiber von Gleichspannungs- und Niederfrequenzanlagen sind dazu aufgefordert, die Emission statischer sowie niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder im Rahmen des technisch Möglichen zu reduzieren."

Das sind völlig neue Töne des BfS !

Hintergrund.

Es gibt inzwischen eine profunde Arbeit des renommierten Salzburger Wissenschaftlers Dr. Oberfeld vom 27.2.06

http://380kv-ade.at/downloads/umweltmedizinsbgpruefkatalog.pdf , in der dieser folgendes im Detail nachweist

Die deutschen Grenzwerte (hier ist erst mal nur von 50 Hz die Rede, das gilt aber allgemein) gelten nur für Kurzeitexposition, sind also für Dauereinwirkung gar nicht anwendbar !

Überzeugen Sie sich selbst, es steht da (die 26. BimSchV basiert voll auf ICNIRP

"Die ICNIRP-Richtlinie (ICNIRP 1998) basiert auf kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen wie z. B. der Reizung peripherer Nerven und Muskeln, Schocks und Verbrennungen, die durch Berührung leitfähiger Objekte verursacht werden und erhöhte Gewebetemperaturen, die aus der Absorption von Energie während der Exposition durch EMF resultieren."

"Richtwertmodelle wie das der ICNIRP, die nur auf Reizwirkungen beruhen und zwischenzeitlich nachgewiesene Langzeiteffekte nicht umfassen, können den erwarteten und erforderlichen Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit nicht sicherstellen.. Daher sind Beurteilungen nach dem ICNIRP Richtwert von 100µT(100.000nT) oder dem Schweizer Grenzwert von 1µT(1.000nT) nach der heute vorliegenden wissenschaftlichen Evidenz für Langzeitwirkungen ohne jegliche Relevanz. Eine medizinische Beurteilung die diese Evidenz ignoriert beurteilt nicht nach dem Stand des medizinischen Wissens."

Die zumindest erst mal auf der NF-Seite nun zurückgenommene Behauptung des BfS, es bestehe (wörtlich) "Schutz auch bei Dauereinwirkung" ist also falsch, um es vorsichtig auszudrücken. Man könnte natürlich auch von bewusster Täuschung der Öffentlichkeit reden .

Die Folgen dieser Entwicklung sind klar: Die 26. gerät ins Wanken, denn die Basis ist unwissenschaftlich.

Das wird in der Perspektive

1. zu einer vollkommen neuen Rechtsposition der Bürger bei Zwangsbestrahlung führen. Natürlich, Justizia ist nicht die Schnellste, ehe die Richter das verstehen, ... und BGH und BVG sich bequemen, das wird viel Trubel geben

2. letztlich marktwirtschaftlich Druck erzeugen in Richtung der Entwicklung immissionsgeminderter Technologien der Kommunikation, wie wir es schon ewig konkret vorschlagen haben. Das bringt Arbeitsplätze und mehr Kunden für die Betreiber, das Gesundheitswesen wird entlastet.

Viele Grüße und "sie bewegt sich doch".

Stefan Spaarmann



Jeder zweite Deutsche fürchtet Gesundheitsrisiken durch Handystrahlung

Über die Hälfte der Deutschen fürchtet Gesundheitsrisiken durch Handys. Dies ergab eine aktuelle Umfrage von ZEIT Wissen.

55,3 Prozent der Befragten gaben an, dass sie glauben, Handystrahlung stelle ein gesundheitliches Risiko dar (tns-emnid: 1003 Befragte, 21./22.07.2006). Hamburger sind besonders beunruhigt: 82 Prozent fürchten Gesundheitsrisiken durch Handystrahlung, so viele wie in keinem anderen Bundesland. 
 
Neueste Forschungsergebnisse des Max-Planck-Instituts für Kolloid- und Grenzflächenforschung in Golm deuten darauf hin, dass diese Befürchtungen begründet sein könnten. An einem Modellsystem aus künstlichen Zellmembranen haben die Forscher kurzzeitige Temperaturerhöhungen um bis zu hundert Grad gemessen. Institutsdirektor Markus Antonietti ist bestürzt: "Da wird hundertmal so viel Energie absorbiert wie bisher gedacht. Das ist der Horror", erklärt er in ZEIT Wissen.
 
Konkrete Auswirkungen auf das Gehirn können erst Experimente mit menschlichen Zellen zeigen. „Aber wir kennen jetzt den Mechanismus, der zur Zellschädigung führen könnte. Als Wissenschaftler bin ich besorgt“, so Antonietti.

aus http://presse.zeit.de/

http://zeit.de/zeit-wissen/2006/05/Handy-Strahlung.xml

..Seine Töchter, 16 und 18, sind im besten Alter für exzessives Handytelefonieren. Aber in der Familie von Markus Antonietti gilt eine klare Abmachung: Ein Handygespräch ist spätestens nach fünf Minuten zu Ende. Dann ist das Wichtigste gesagt, oder es wird aufs Festnetz gewechselt. "Die sollen sich nicht die ganze Akkuladung ins Gehirn pusten", sagt Antonietti.

Markus Antonietti, Direktor des Max-Planck-Instituts für Kolloid- und Grenzflächenforschung in Golm bei Potsdam, leitet Deutschlands bekannteste Forschungsgruppe in der Materialwissenschaft, er ist ein nüchtern argumentierender Wissenschaftler, kein Panikmacher. Aber er macht sich Sorgen: dass Handystrahlung die Synapsen im Gehirn aufheizt. Nicht um 1 Grad, sondern auf 100. Das folgt aus einem neuen Experiment am Max-Planck-Institut.

In der Forschungsarbeit, die in Kürze veröffentlicht wird, steht nichts von Handys, die Überschrift lautet Mikrowellenabsorption in Emulsionen mit wässrigen Mikro- und Nanotröpfchen. Aber wenn Antonietti dieser Tage Vorträge vor Kollegen an anderen Universitäten hält, dann wissen die, was daraus folgt. Antonietti sagt: "Manche von denen telefonieren jetzt weniger."


Von Max Rauner



Hofnarren der Mobilfunkmafia

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Hamburg, den 4.09.2006

.."An einem Modellsystem aus künstlichen Zellmembranen haben die Forscher kurzzeitige Temperaturerhöhungen um bis zu hundert Grad gemessen. Institutsdirektor Markus Antonietti ist bestürzt: "Da wird hundertmal so viel Energie absorbiert wie bisher gedacht."

Die Marketing Organisation der Mobilfunkindustrie ICNIRP mit Sitz in München und Gesundheitsorganisation der UNO WHO begrenzt die Wirkungen der Handystrahlung auf eventuelle Erhitzung, stellt gleichzeitig fest bei der Einhaltung der ICNIRP-Grenzwerte kann nichts negatives passieren. Das Handytelefonieren soll nach ICNIRP ungefährlich sein. Wie man oben liest nicht mal diese Wirkungen sind einwandfrei verstanden und beschrieben worden.

Was ist dann mit verifiziertem in mehreren Laboratorien auf der ganzen Welt "Peer-Review Proces" ?

http://mikrowellensmog.info/Elektrosmog.html

mit Wirkungen vom elektromagnetischen Wechselfeld auf "Van der Waals"-Kräfte?

http://iddd.de/umtsno/total.htm#theo

mit Tesla-Resonanz-Theorie ? und biologischer Wirkung vom Rauschen

http://iddd.de/umtsno/hhtrans.htm#100kom

mit Manczarskis Plasma-Theorie ?

http://iddd.de/umtsno/odpsejm/hum3.htm#71

Immerhin lebt der Mensch wenn er telefoniert und Herrn Antoniettis Versuche kann man mit Vorbehalt (wieder ein Modell) nur auf die tote Materie übertragen !

Wehe, wenn nach Physiker (Moser- Gesundheitsamt in der Schweiz, Repacholi, WHO),

http://iddd.de/umtsno/puzen.htm#boss

Philologen wie Röösli jetzt Materialwissenschaftler wie Antonietti, als Hoffnarren für skrupellose ICNIRP- Mobilfunkmafia eingespannt werden !

Für die Abschätzung des Risikos der Mobilfunkstrahlung auf Menschen, die leben und über eigene Gesundheit verfügen, im Gegenteil zu Leichen ausschlaggebend wären:

1. epidemiologische Studien über subjektive Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit z.B. Santini-Studie, TNO-Studie

http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm#base

2. epidemiologische Studien in vivo über objektive Wirkungen wie Tumore, Hautkrebse, Potenzstörungen z.B. Studien durch Ärzte ! aus Naila in Bayern (Naila-Mobilfunk-Senderstudie, 2004) oder Usfie und Netanya Israel 2004 u.a. Den Weg von Prof. Olle Johansson und Örjan Hallberg zu gehen - Studien über Hautmelanome

http://iddd.de/umtsno/60krebs3.htm#hall

in Verbindung mit Wirkungen der elektromagnetischen Felder von Radio- und Fernsehsender ist quasi bis heute in Deutschland verboten, aber.. die Praxen der Hautärzte sind übervoll !

3. Doppelblindstudien in Laboratorien - in vitro im internationalen Auftrag wie EU-Studie, Reflex

http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm#alleref

Auch hier kommt zur Manipulation durch Mobilfunkmafia (siehe internationale Interphone-Studie),

http://iddd.de/umtsno/interphone.htm#conf

die abschätzt wie hoch ist ja das Risiko des Gebrauchs des Handy, wenn mindestens einmal in der Woche, 6 Monate lang telefoniert wird: "at least one incoming or outgoing call per week for 6 months or more." D.h. wenn der Mann einmal in der Woche ein Glas Bier trinkt, mindestens 6 Monate lang, dann führt das zur Leberzirrhose?

Ich kenne keinen Handynutzer, der nur einmal in der Woche telefoniert. Solch schlaues Design der Studie könnte sich nur die Mobilfunkmafia ausdenken! Wir stecken in dem gleichen Sumpf, wie bei der Verharmlosung des Rauchens durch WHO und Zigarettenindustrie seit den 40-er Jahren des letzten Jahrhunderts bis zum Jahr 2000.

http://iddd.de/umtsno/puzen.htm#industry

http://who.int/tobacco/media/en/who_inquiry.pdf

Denn ICNIRP-Mitglieder wie Repacholi (Repacholi's industry benefits)

http://iddd.de/umtsno/puzmud.htm#mud

u.a. bei der WHO und in regionalen Gesundheitsbehörden wie Moser in Genf, sind Menschen der Mobilfunkindustrie, von ihr bezahlt, damit sie verharmlosen.

Wenn die Öffentlichkeit die Wahrheit erfahren möchte, dann soll sie Experten der Mobilfunkinitiativen, mutige Wissenschaftler und Ärzte, die sich nicht scheuen, ehrliche Studien zu designen und ihre Ergebnisse auch der Öffentlichkeit zu präsentieren, fragen. Diese Menschen sind in Deutschland extrem durch Politik und Mobilfunkindustrie schikaniert. Die meisten haben ihre Auftraggeber und ihre wissenschaftliche Positionen, Beamtenversorgungen verloren. Das ist die neue Hexenjagd. Sie sind aber mutig und für mich wahre Helden, die Menschen und ihre Gesundheit über eigene pekuniäre Interessen stellen.

Hier sind einige Namen, ich kann sie nicht alle aufzählen, denn der Widerstand gegen die unmenschliche Bestrahlung wird immer größer.

Prof. Dr. Michael Kundi, Dr. Othmar Haas, Dr. Reiner Brettenthaler, Dr. Ferdinand Ruzicka, Dr. Gerd Oberfeld, Michael Meyer (A),

Dr. Neil Cherry†, Stewart Fist, Don Maisch (Au),

Martin Weatherall, Dr. David Fancy, Dr. Magda Havas, Alasdair Philips (Ca),

Hans-U.Jacob (Ch)

Gerd Ernst Zesar, Volker Hartenstein, Klaus Rudolph, Siegfried Zwerenz, Prof. Dr. Peter Semm, Prof. Dr. Wolfgang Löscher, Dr. Christoph Wenzel, Prof. G. Käs, Dr. Ulrich Warnke, Prof. Dr. Karl Hecht, Prof. Dr. von Klitzing, Prof. Dr. med. R. Frentzel-Beyme, Prof. Dr. Franz X. Adlkofer, Dr. med H. Eger, Dr. med H. Heyn, Dr. med G. Kleilein, Dr. med C. Waldmann-Selsam Prof. Dr.-Ing. Konstantin Meyl, Dr. Hans Christoph Scheiner, Dr. Angelika Schrodt, Krzysztof Puzyna, Bernd Schreiner (De),

Prof. Sianette Kwee (Dk), Prof. Dr. Roger Santini†, Jean Marie Danze, Marie-Pierre (Fr),

Prof. Dr. Gerard Hyland, Dr Grahame Blackwell, Agnes Ingvarsdottir, Eileen O' Connor (Gb),

Dr Frans van Velden (H), Iris Atzmon (Isr)

Prof. Dr. hab. Henryk Mikolajczyk, Zbigniew Gelzok, Marian Kloszewski (Pl)

Prof. Dr. Olle Johansson, Dr. Örjan Hallberg, Prof. Dr. Lennart Hardell, Donald Forsberg (Sv)

Prof. Andrew A. Marino, Shivani Arjuna , B. Blake Levitt (USA) u.a.

Bitte bedenken, am Anfang ohne Einflüsse der Mobilfunkindustrie aus den Untersuchungen der EMF- Studien der 50er, 60er bis 90er Jahre auch der athermischen Mikrowellenwirkungen betreffend, wurden mehrere Krankheitsbilder im Zusammenhang mit EMF-Strahlung beschrieben u.a. Impotenz und Mikrowellenkrankheit. Seit der Einführung vom Roamingverfahren d.h seit der Invasion von GSM und UMTS-Masten soll auf einmal 9 000 000 Mikrowatt/m2 als gesund gelten?

http://iddd.de/umtsno/gespo.htm

Das ist nur eine politische Entscheidung gewesen, aus Lügen auf Lügen und mit Hilfe der Korruption (Chefsache) ins Gesetz geschrieben.

http://iddd.de/umtsno/umwelt.htm

Michael Raz aus Raanana in Israel nennt das Strahleninferno: International Electromagnetic Holocaust

http://iddd.de/umtsno/papde.htm#holo

Ich gebe ihm vollkommen Recht

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Krzysztof Puzyna


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TOWER MAPPING

from David Fancy dfancy@brocku.ca

submitted by EMF Canada

See lower part of this IC page | http://apollo.ic.gc.ca | from Simon Fraser University: http://sfu.ca/downloads.html | http://sfu.ca/gallery.html | from Israel: http://iddd.de/umtsno/emfkrebs/israel.htm


Zitate aus Elektrosmog, die physikalischen Grundlagen

Zitate aus Elektrosmog, die physikalischen Grundlagen (.pdf ca. 47 kB) von Prof. Dr.-Ing. Konstantin Meyl

6. Experimente

Tesla hat schon vor 100 Jahren mit Hochspannungsröhren 20c und mehr zu erreichen versucht. Mit dem Tunneleffekt gibt es für Longitudinalwellen praktisch kein Hindernis; sie lassen sich auch von einem Abschirmkäfig nicht zurückhalten. In Hinblick auf marktgängige Abschirmmatten oder -tapeten gegen Elektrosmog kommt der mangelhaften Abschirmmöglichkeit eine zentrale Bedeutung zu.

8. EMV-Maßnahmen

Wenn bei Handys zur Erfüllung des Pflichtenhefts die Antennenankopplung solange künstlich verschlechtert wird, bis die vorgeschriebene Reichweite eingehalten wird, dann haben die Techniker vermutlich die Funkwellen reduziert, indem sie den Anteil an biologisch schädlichen Longitudinalwellen erhöht haben, und so etwas wird dann als Beitrag zur Gesundheit der Nutzer angepriesen!

11. Perfekte Resonanz

Es kann gezeigt werden, daß es sich bei Biostrahlen oder Biophotonen, mit denen einzelne Zellen kommunizieren, genauso um Formen elektromagnetischer Longitudinalwellen handelt, wie bei der Nervenleitung und der Signalverarbeitung im menschlichen Gehirn. Eine biologische Wirkung ist daher auch nur von dieser Strahlung zu erwarten.

Es macht daher wenig Sinn, den Elektrosmog mit handelsüblichen Meß- und Rundfunkempfängern beurteilen zu wollen, oder gar mit Eigenschaften argumentieren zu wollen, die für die Teslastrahlung gar nicht zutreffend sind. Eins der häufigsten Argumente bezieht sich auf den Abstand zwischen Sender und Empfänger und fußt auf dem Gesetz vom Abstandsquadrat, nach dem die Feldstärke mit dem Quadrat des Abstandes abnimmt (Bild 2).
Diese Gesetzmäßigkeit gilt bei Longitudinalwellen keineswegs. Hier gelten ganz andere Regeln. Tesla verlangte eine perfekte Resonanz und konnte zeigen, daß im Resonanzfall 100% der Sendeleistung beim Empfänger ankommt, daß andere, die nicht in Resonanz gehen, selbst wenn sie dem Sender näher sind, überhaupt nichts abbekommen und auf diesem Wege nur zwischen dem Sender und dem resonanten Empfänger eine Art Kommunikation oder Datenaustausch stattfindet.

Tesla montierte dazu auf einem Berg in den Rocky Mountains einen Empfänger für Radiations in 42 Kilometer Entfernung von seinem Sender in Colorado Springs. Vor den Augen von Reportern und Zuschauern ließ er 200 Leuchtstofflampen zu je 50 Watt leuchten. Er hatte die gesendete Leistung von 10 Kilowatt vollständig und ohne Verluste drahtlos übertragen, nachdem Resonanz hergestellt war. Mit der Rundfunkwelle kann in dieser Entfernung nicht einmal ein winziges Glühlämpchen mehr zum Leuchten gebracht werden.

Der resonante Empfänger sammelt also die Feldlinien alle ein und nimmt damit auch die vollständige Sendeleistung auf (Bild 2).

Wenn in einem Lokal irgend jemand mit dem Handy telefoniert, das neben der Nutzwelle auch longitudinale Anteile ausstrahlt, dann besteht die Möglichkeit, daß nur ein einziger Gast von den Radiations belästigt wird und alle anderen Gäste überhaupt nichts mitbekommen. Nun, der Gast, wenn er sich überhaupt traut, wird sich zwar beschweren und jammern. Aber was soll schon passieren, wenn einer jammert und Hunderte um ihn herum bewerten seine Beschwerden als Einbildung.

12. Konsequenzen

Als Maßnahme zur Selbsthilfe mag manches Mal ein Schritt zur Seite hilfreich sein, da es sich bei den Radiations um ortsabhängige Stehwellen handelt, oder ein anderer Empfänger kommt dem Sender näher, geht in Resonanz und übernimmt einen Teil der Sendeleistung.

Mit dem Abstand zum Sender sinkt also keineswegs die empfangene Leistung, sondern nur die Wahrscheinlichkeit, getroffen zu werden. Eine technisch saubere Lösung wäre, Empfänger in den Lokalen oder in der Nähe von Sendemasten aufzustellen, die alle schädlichen Radiations einsammeln und sie so von den Menschen fernhalten.

Da hier echte Leistung beim Empfänger ansteht, läßt sich das Lokal damit nebenbei gleich noch beleuchten, wie Schrebergartenbesitzer bestätigen können, die ihre Radieschen mit RIAS-Berlin Tag und Nacht beleuchten können.

Zudem fordere ich eine öffentliche Förderung zur Erforschung der Teslawellen, die Entwicklung geeigneter Meßgeräte und die Festlegung von Grenzwerten.

Den Entscheidungsträgern und Netzbetreibern muß klar gemacht werden, daß ein weltweiter Großversuch mit der Bevölkerung als unfreiwillige Probanden aus Unkenntnis und Ignoranz keinen Sinn macht. Es muß verhindert werden, daß die ganze Menschheit mit den Mängeln einer verfügbaren Technik selektiert wird. Wir sollten es vielleicht einmal mit dem umgekehrten Weg versuchen, denn die Anpassung der Technik an die Bedürfnisse und Konstitution der Menschen ist empfehlenswerter und zudem gesünder!

Prof. Dr.-Ing. Konstantin Meyl


April 2005: Prof. Meyl verklagt!

Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unterliegt ein Experimentiergerät für Skalarwellen, das u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, dem Medizinproduktgesetz, wenn eine voll isolierte Masseelektrode berührt wird und keine galvanische Verbindung zu stromführenden Teilen besteht.




Für Deutschland wird die hier übliche großzügige Handhabung plausibel, wenn man weiß, dass die Grenzwertfestlegung durch die Deutsche Elektrotechnische Kommission erfolgt, die keine staatliche Instanz, sondern ein Zusammenschluss von Vertretern "interessierter Kreise" darstellt. Prof. Hecht




"Von Sendern werden laut theoretischer Quanten-Physik immer auch longitudinal polarisierte Wellen abgestrahlt, die auf Einzelsysteme im Organismus, wie auf Proteine (Enzyme) wirken können, zumal diese Moleküle mit Longitudinal-Schwingungen ihre Funktionen bewerkstellen. Diese Longitudinal-Schwingungen werden aber nirgends gemessen und deshalb auch nicht kontrolliert. Deren Wirk-Effekte auf Organismen wurden bisher nicht untersucht. Auch wird in den Wirk-Erklärungen nicht die Quantenphysik angewandt, die recht plausibel Wirkmechanismen aufzeigt, sondern üblicherweise nur die Klassische Physik. Die aber ist für das hier interessierende Gebiet der elektromagnetischen Effekte als falsch erkannt worden."

Bild 2:Vergleich zwischen Rundfunkwellen und Skalarwellen (Radiations).
Anhörung Abgeordnetenhaus von Berlin; 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie am 28.10.2002 Ulrich Warnke, Universität des Saarlandes, Fak 8, 66123 Saarbrücken,
Dr.U. Warnke" <warnke@mx.uni-saarland.de>




Der elektrosensible Mensch

Gibt es eine Elektrosensibilität?

Diese Frage stellt sich immer häufiger der Diskussion, vor allem im Zusammenhang mit der Installation funktechnischer Kommunikationsanlagen, wie Mobilfunk oder schnurloses Haustelefon aber auch zunehmend mit dem Ausbau neuer Techniken wie WLAN oder Bluetooth. Im Vergleich zu der bisher genutzten Amplituden- oder Frequenzmodulation wird hier, beginnend etwa 1992, die digitalisierte Information in kurzzeitigen periodisch gepulsten Zeitschlitzen übertragen (Zeitschlitzmodulation). Offensichtlich ist es dieses besondere Verfahren, was in der Langzeitexposition eine biologische Relevanz zeigt. In der Bewertung einer möglichen gesundheitlichen Relevanz stellt sich jedoch das Problem, dass einerseits nicht jeder auf die Immissionen reagiert und zum andern, dass bisher kein eindeutiges Wirkungsmodell einer möglichen Feldwirkung existiert.

Bislang wurde davon ausgegangen -und so werden auch die aktuellen Grenzwerte definiert-, dass als Wirkung bei einer Exposition in elektromagnetischen Feldern ausschließlich die Energieumsetzung zum Tragen kommt, also eine Gewebserwärmungen die Folge sein kann. Demzufolge sind die Grenzwerte experimentell über einen nicht modulierten also kontinuierlichen Hochfrequenzstrahler definiert worden. Somit wird bei der Berechnung der Energieabsorption gepulster Felder mit dem jeweiligen Puls/Pausen-Verhältnis der Mittelwert als Maßzahl genommen. Ein kurzzeitiger hochenergetischer Puls mit einer Leistung von z.B. 1000 Watt ergibt bei einem Puls/Pausen-Verhältnis von 1:1000 einen gemittelten Wert von 1 Watt, der für diesen angenommenen Fall dann die Bewertungsbasis darstellt.

Für den Frequenzbereich des Mobifunks liegt der Grenzwert bei maximal ca. 10 W/m2;
die aus zahlreichen Dokumentationen resultierende biologische Reaktionsschwelle muss jedoch mehrere Größenordnungen darunter angesetzt werden.

Sichere Angaben, wo die mögliche Gefährdungsgrenze unterschritten wird, gibt es nicht, da diese durch individuelle Parameter mit bestimmend ist. So zeigt sich, dass eine erworbene Sensibilität gegenüber Chemikalien, die sog. MCS (MCS-multiple chemical syndrome) auch eine gesteigerte Empfindlichkeit gegenüber elektromagnetischen Feldern zur Folge hat, die sich nicht nur im Hochfrequenzbereich, sondern auch bei der Immission niederfrequenter Felder der Energieversorgung darstellt.

Die Skala der gesundheitlichen Beeinträchtigung ist in beiden Fällen identisch. Sie beginnt mit den auch durchaus psychosomatisch bedingten Erscheinungen wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerz u.a., manisfestiert sich dann mit Arrhythmien (Herzrhythmus-Störungen) oder Funktionsstörungen des Magen-Darm-Trakts bis hin zu der häufig bei Kindern darstellbaren Veränderung des Blutbilds (nicht ausgereifte Erythrozyten).

Wie eingangs erwähnt, ist auf Grund der interindividuellen Variabilität, die zusätzlich auch noch tageszeitlichen Schwankungen unterliegen kann, eine statistisch gesicherte Aussage nicht möglich, ab welchen Immissionswerten es zu einer gesundheitlichen Belastung kommt.

Um hier einen Ausweg zu finden, müssen eindeutig erfassbare Parameter in die Bewertung einfließen. Hier zeigte sich, dass das vegetative Nervensystem durchaus eine Informationsquelle darstellt. Erste Ansätze hierzu sind schon vor einigen Jahren publiziert worden, indem Veränderungen der Hirnströme (EEG) gezeigt wurden. Die Diskussion hierzu wird äußerst kontrovers geführt, zumal die Kritiker diesen in zahlreichen Publikationen beschriebenen Effekt einer Feldeinstreuung in die Elektronik des Messaufbaus zuschreiben. Übersehen, aber nicht weiter kommentiert wird dabei, dass die gemessenen Effekte mit einer erheblichen Zeitverzögerung von mehreren Minuten nach Expositionsbeginn auftreten und nach Exposition nicht unmittelbar abklingen.

Noch ein weiterer Punkt spricht gegen die Argumente der Kritiker:

während der Exposition ist eine deutliche Dynamik in der Signaländerung zu erkennen. Hinzu kommt noch eine typische biologische Eigenart: nicht jeder reagiert auf die Immissionen, die im übrigen bei Expositionen im Promillebereich des aktuellen Grenzwertes lagen. Andererseits unterliegt das EEG des Menschen vielen Einflussgrößen, was letztlich bedeutet, dass die EEG-Veränderungen nur als Phänomen ohne jegliche Bewertung eines möglichen pathologischen Geschehens beschreibbar sind.

Eine andere physiologische Messgröße erlaubt eine sicherere Aussage. Es ist die Herzratenvariabilität (HRV), also die Bandbreite der aufeinanderfolgenden Herzaktionen. Das Optimum der HRV ist dadurch gekennzeichnet, dass die Aufeinanderfolge der einzelnen Herzaktionen variiert; eine konstante Abfolge weist auf ein starres Regulationssystem hin und ist mit dem Leben nicht vereinbar.

Aus den bisher vorliegenden Daten lassen sich drei Gruppen bilden.

1. Die Personen, die sich unter elektrosensibel einordnen, jedoch keine der typischen Reaktionen des vegetativen Nervensystems zeigen. Wieweit hier konkret eine gesundheitliche Belastung vorliegt, kann nicht beurteilt werden.

2. Die Gruppe, die schon in der Kontrollmessung ohne Feldexposition eine eingeschränkte HRV zeigen. Hier liegt durchweg ein Primärschaden vor, meistens sind es chemische Belastungen, überwiegend verarbeitete Holzschutzmittel im Wohnbereich oder Pestizide und/oder Insektizide, wie sie in Gartenbau- oder in der Landwirtschaftsbetrieben vielfältig eingesetzt werden. Aber auch Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind Einflussgrößen. Überwiegend gibt es bei Feldbelastung keine Änderung der physiologischen Ausgangsparameter. Die von dieser Gruppe geschilderte Empfindlichkeit gegenüber Feldimmissionen ist durchaus trivial.

3. Die objektivierbare Elektrosensibilität stellt sich in der Einschränkung der HRV während und nach Feldexposition dar. Referenzwert ist die Kontrollmessung vor Exposition.

Welche Empfehlungen können diesen Gruppen gegeben werden?

Ausgesprochen schwierig wird es bei der Gruppe 1, in der auch Simulanten einzuordnen sind. Schon deshalb ist die Bewertung schwierig. Einzig bleibt hier die Empfehlung, einen feldarmen Ort vorübergehend, mindestens für zwei Wochen aufzusuchen. Hier bleibt letztlich nur die subjektive Empfindung.

Bei den beiden Gruppen 1 und 2 sollte zunächst im häuslichen Bereich eine Feldmessung im niederfrequenten Bereich der Energieversorgung durchgeführt werden. Insbesondere bei älteren Bauwerken ist die Leitungsführung und der fehlende oder mangelhafte Potenzialausgleich eine nicht zu unterschätzende Störquelle, die zunächst saniert werden muss. Es ist offensichtlich weitgehend unbekannt, dass der Langzeitaufenthalt in einem Feldgradienten, also lokalen Feldunterschieden zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Dieses betrifft vor allem den Schlafplatz, der systematisch in seiner gesamten Ausdehnung ausgemessen werden muss.

Tritt keine Verbesserung ein, ist gegebenenfalls die etwas aufwendigere und somit kostspieligere Spektrumanalyse der HF-Immissionen notwendig, um mögliche Abschirmmaßnahmen vornehmen zu können. Liegen die Mobilfunk-Immissionswerte jedoch in dem Toleranzbereich unter 10 µW/m2 im Schlafbereich, ist eine aufwendig anamnestische Befragung notwendig, um andere Störparameter erkenne zu können. Nicht verschwiegen werden darf, dass hier die diagnostischen Möglichkeiten sehr begrenzt sind.

Einige Regeln müssen beachtet werden.

Zunächst darf nicht erwartet werden, dass nach einer Reduzierung der Immissionswerte durch Sanierung oder verändertem Aufenthaltsort sich dieses auf die gesundheitlichen Störungen unmittelbar auswirkt. Erfahrungsgemäß dauert dieses mehrere Wochen (2-6 Wochen).

Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass die eventuell notwendigen Feldmessungen richtig durchgeführt werden, also eine Hochfrequenzmessung schmalbandig und frequenzspezifisch mit einem eich- und kalibrierfähigen Gerät und nicht mit einem Detektor.

Weiterhin erfordern die kurzzeitigen Pulse der Zeitschlitzmodulation eine hinreichende Auflösung der Messwerterfassung, was den Einsatz der üblicherweise benutzen Sonden ausschließt, da diese im allgemeinen eine Mittelwertmessung durchführen. Auch für niederfrequente Magnetfeldmessungen und insbesondere bei elektrischen Feldern der Energieversorgung müssen geeignete Messverfahren eingesetzt werden; hier sind die häufig angebotenen Handsonden ungeeignet.

Werden im weiteren Abschirmmaßnahme in Erwägung gezogen, so ist hier die fachmännische Beratung notwendig, da falsch eingesetzte Materialien die Situation unter Umständen verschlechtern können. Hieraus zeigt sich, dass jede geplante Sanierungsmaßnahme ein individuelles Geschehen ist, dessen Beurteilung dem ausgewiesenen Experten obliegt.

Im übrigen: Die Seriosität des notwendigerweise hinzugezogenen Baubiologen oder sonstigen Fachmanns ist dadurch gekennzeichnet, dass dieser sich ausschließlich auf die Messung und Beratung beschränkt und keine Produkte in irgendeiner Weise vertreibt oder sonst wie zum Kauf anbietet.

Korrespondenzanschrift und Testmöglichkeiten für Elektrosensible:

anlässlich der häufigen Anfragen von Elektrosensiblen nach Testmöglichkeiten weise ich darauf hin, dass ab sofort nicht nur in Lübeck/Stockelsdorf, sondern auch in unserer Niederlassung "Thüringen" in Wiesenthal/Rhön ab sofort dieses Messungen durchgeführt werden können. Weitere Infos über http://umweltphysik.com .

Mit freundlichen Grüßen

L. von Klitzing

Lebrecht von Klitzing, PhD, visit. Prof.(CN) Umweltphysikalische
Messungen GbR Lohstr. 170 A, 23617 Stockelsdorf Tel.: 0451 - 8 80 57 58
(od. 49 62 92) Fax: 0451 - 8 80 57 61, umweltphysik@t-online.de

Quelle (.doc)

siehe auch Ireland, Electrical Sensitivity, Report for the HPA Belfast



Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr
Time-slot modulated electromagnetic fields
of wireless communication systems: Is there a health risk for man?




Anwälte kritisieren Messpraxis bei Mobilfunk

Die Berner Anwaltskanzlei Sutter & Keller wirft dem bernischen Wirtschaftsamt Beco vor, seine Aufsichtspflicht beim Mobilfunk zu vernachlässigen. Es geht darum, dass die Swisscom die Einhaltung der vom Bund vorgeschriebenen Strahlenwerte ihrer Mobilfunkantennen von einer konzerneigenen Firma prüfen lässt.

Das Beco stützt diese Praxis. «Dies ist ein Verstoß gegen die eigenen Auflagen», sagt Anwalt Jérôme Sutter. Denn diese verlangen, dass Abnahmemessungen von einer «unabhängigen Messfachfirma» durchgeführt werden. Das Beco kontert, nicht die institutionelle Unabhängigkeit, sondern die fachliche Qualität sei entscheidend. Diese sei gegeben, weil die Swisscom-eigene Messfirma vom Bund akkreditiert sei.

Unabhängigkeit fraglich

Ein Bundesgutachten stützt diese Position indessen nur teilweise. Die Akkreditierung beim Bund garantiere «sachlich unabhängige Messungen». Die personelle Unabhängigkeit der Firma sei jedoch Gegenstand des kantonalen Rechts. (sch)

«Der Bund»: Front Ausgabe vom 29.09.2004

http://ebund.ch/artikel242563.html


Zu: Anwälte kritisieren Messpraxis bei Mobilfunk

Lieber Herr Rudolph, das was in der Schweiz geschieht haben wir doch auch: siehe TÜV-Nord.

Mit freundlichen Grüßen

L. von Klitzing



Kommentar zu: Anwälte kritisieren Messpraxis bei Mobilfunk

"Wir hier in Pocking sollten wieder einmal direkt vor die Nase eine Mobilfunksendeanlage von E-Plus bekommen obwohl hinter unserem Haus in nur 50m Entfernung eine Sendeanlage der T-Mobil ( UMTS und GSM) steht (es gibt in ganz Pocking und Umgebung keinen Punkt mehr, wo man nicht ungehindert telefonieren kann, egal bei welchem Anbieter man ist !!!). Und weil alles so unbedenklich ist, auch gleich neben der Hauptschule und dem Seniorenheim."

Nun, wieder muss ich anmerken, dass es seit langem bei der Neuinstallation meist nicht mehr um die Beseitigung von Funklöchern geht!

Das GSM Netz wurde entwickelt, um mit Senderabständen von bis zu 125 km auszukommen. Die Betreiber haben insgesamt 128 Frequenzkanäle für alle Handys im Land, jeder Kanal macht 8 Handys gleichzeitig "an".

So würden in normaler "Funkstruktur" gerade mal theoretisch 8x 128 also, 1024 Handys versorgbar sein (gleichzeitig) was heute nicht mal mehr für eine Kleinstadt hinreichend sein dürfte. Die Frequenzkanäle werden räumlich mehrfach genutzt, dazwischen sind immer andere Kanäle geschaltet, so dass die Anlagen mit gleicher Frequenz sich nicht gegenseitig stören. Üblicherweise haben Einzelanlagen 4 dieser Frequenzpaare (Senden & Empfangen) und bedienen damit gleichzeitig bis zu 8x 4 Handys.

Es gab einmal wenige hunderttausend Nutzer im Land, da waren wenige Antennen für die Abdeckung nötig. Dann wurden Handys verschenkt, und überall hat es neue Anlagen "geregnet". Heute soll es ca. 50 Mio. Geräte geben, und so müssen die Netze nachverdichtet werden. Man nimmt eine dieser Funkzellen, und teilt diese in kleiner Zellen mit jeweils neuer, eigener Sendeanlage auf. Und so werden dann 3 mal soviel Nutzer im Gebiet versorgbar! Mit der reinen Feldstärkeabdeckung hat das Ganze nichts zu tun! Es werden also Antennen installiert um mehr Personen/Handys pro Fläche versorgen zu können!

Dazu:

Hier wird bis heute das Dorf von der T-mobile aus ca. 8 km Entfernung versorgt, und Handys gehen sogar innerhalb der Gebäude, nur in den Kellern nicht. Und Konkurrent Vodafone hat allen im Dorf (nach Senderinstallation) versucht zu erklärten, dass diese Versorgung aus Entfernung technisch nicht geht, und sie unbedingt eine Antenne im Dorf, 50 m neben der Kindertagesstätte, am Wohngebiet im 600 Einwohner kleinen Dorf brauchen, da sonst nicht telefoniert werden kann! Die Prüfung eines Alternativstandortes hat ergeben, dass dieser die Fläche zu gut abdecken würde (aber sowieso nicht realisierbar wäre, denn aus 500 m Entfernung, vom Hügel ins tiefer gelegene Dorf geht die funktechnisch Versorgung nicht (wir sind ja alles technische Laien und keiner hat irgendwelche Erfahrungen mit dieser Magikmaterie die nur eingeweihte Funkpriester beherrschen und für was hat man denn Funk? ).
Nun haben wir diverse Krebstode um die Antennen im engen Radius, meist Krebs der nach Ausbruch innerhalb von Monaten mehrfach zum Tode führte. Und nur in diesem engen Kreis ist die erhöhte Häufigkeit anzutreffen, und nur dort sind es auffällige Krankheitsverläufe, und im Schnitt deutlich jüngere Betroffene.

Also fangt an, korrekt zu argumentieren und nicht auf die herbeigezogenen Argumente der Betreiber einzusteigen.

Bei UMTS ist übrigens die übertragbare Datenmenge von der Feldstärke mit abhängig und so ist dort eine andere Argumentation nötig. Aber diese verdrehte Argumentation ist ja modern, in der Presse, bei Politikern noch mehr, alle steigen gerne drauf ein, und keiner kümmert sich um die Realitäten vor Ort!

Viele Grüße aus Westhausen!

Bernd Schreiner
Quelle: http://buergerwelle.de/



Ich hätte gern gewußt, ob die UMTS-Station aktiv ist? From:

"Fam. Mauer" To: <webmaster@umtsno.de> Subject: Re: UMTS-Antenne Date: Thu, 28 Oct 2004 09:55:55

Sehr geehrter Herr Puzyna, bevor wir Messungen durchführen lassen, hätte ich gern gewußt, ob die UMTS-Station aktiv ist. Leider konnte ich bei den Behörden keine Auskunft bekommen. Wo könnte ich Informationen bekommen? Mit freundlichen Grüßen H.Mauer

Sehr geehrte Fam. Mauer der Netzbetreiber, der die Station montieren ließ, ist verpflichtet, den Betriebsbeginn der Anlage mindestens 14 Tage zuvor schriftlich beim Bezirksamt anzukündigen. Für Mundsburg ist wohl zuständig das Bezirksamt Hamburg-Nord, Baudezernat 42804-2786 Ich zitiere aus dem Brief der Grünen "Heute kann jeder Betroffene erfahren, wer hinter der Aufstellung eines Sendemastes steckt." Natürlich, vor dem Stichtag darf die Anlage nicht senden, danach wenn die Anwohner sich alles gefallen lassen und die Todesmasten weder zerstören noch einen einstweiligen Sendestopp erwirken, hängt das nur noch vom Betreiber ab. Das heißt es ist nicht sicher, ob die Anlage sendet oder nicht, denn die Menschen haben keinen Hochfrequenzsinn, sie spüren die elektromagnetische Strahlung nicht, sie sehen sie nicht. Sie sterben und als Diagnose steht nicht umts sondern krebs oder aids. Perfekte Morde? Vielleicht..

Die Strahlung muß man messen oder kostenlos durch die Regulierungsbehörde, Umweltbehörde oder den Betreiber messen lassen. Bei der Entfernung bis 50 Meter zu Sendeanlagen, empfehle ich das billigste Meßgerät und die einfachste Methode: das Meßhandy. Sehen Sie dazu -Handy im Topf- Schalten Sie das Meßhandy ein.

Die weiteren Handys, Dect- Telefone und Mikrowellenherde sollten während der Messung ausgeschaltet bleiben. Legen Sie das Handy an einer Stelle in der Wohnung, möglichst nah an der UMTS-Anlage. Die Feldstärkeanzeige des Handys sollte möglichst schwach ausschlagen. Zeigt das Handy auch im hintersten Winkel noch Vollausschlag, wickeln Sie es in Alufolie ein und lassen Sie nur das Display frei.

Sie können auch das Handy in einen massiven Topf aus Metall legen. Notieren Sie sich die angezeigte Feldstärke (Anzahl der Balkensegmente). Die Anzeige sollte über einige Minuten hinweg betrachtet stabil bleiben. Wenn Sie später unter möglichst gleichen Testbedingungen an der gleichen Stelle, die Messung wiederholen (unbedingt dasselbe Handy verwenden) und die Feldstärkeanzeige eines Tages statt des bis dahin schwachen Ausschlags plötzlich mehr anzeigt, so ist dies ein deutlicher Hinweis darauf, dass die neue Basisstation den Betrieb aufgenommen hat.

Sonnst besorgen Sie sich ein Hochfrequenzmeßgerät ab 200 Euro, das den Frequenzbereich von UMTS-Anlagen ab 1920 MHz bis 2200 MHz bedient. MfG Puzyna

PS Fotos vom UMTS-Mundsburg-Tower würde ich gerne in meine Sammlung -die häßlichsten Sendemasten in Hamburg- aufnehmen.



Wie finde ich jemanden, der zuverlässliche Messungen in der Wohnung durchführen kann?

From: "Fam. Mauer" To: <webmaster@umtsno.de> Subject: UMTS-Antenne Date: Sat, 16 Oct 2004 15:34:06 +0200 Hallo, auf dem Mundsburg Tower wurden zwei UMTS-Türme aufgebaut. Unsere Wohnung ist etwa 40 Meter entfernt (direkte Einstrahlung). Wie finde ich jemanden, der zuverlässliche Messungen in der Wohnung durchführen kann? Grüsse, H.Mauer

Sehr geehrte Familie Mauer, die zuverlässigen Messungen machen Mobilfunkgegner, die solche Messungen auch durchführen können. Solche Leute messen genau ohne Tricks, wie von einem Kontaktmann der Mobilfunkindustrie verraten: "Allein durch Verrücken der Messantenne von nur wenigen Zentimetern könnten Differenzen von 3dB (Faktor 2) hingetrickst werden, schreibt Dipl. Ing. und Mobilfunkpromotor Wölfle und sinngemäss behauptet er weiter, durch Abkühlung des Messgerätes um 10° C sei nochmals eine solche Korrektur um 3dB (Faktor 2) nach unten möglich. (Geht vielleicht sogar durch den Transport des Gerätes in einer Kühlbox?)"
siehe http://iddd.de/umtsno/hhtrans.htm#teche

Nach Prof. von Klitzing http://iddd.de/umtsno/puzen.htm#Klitzing

" ..hierzu ein wichtiger Hinweis: man sollte darauf achten wie der TÜV misst. Nach der DIN/VDE 0848 mit Mittelwertbildung? Vorsicht bei Stativmessung: lokal gibt es erhebliche Unterschiede oder anders gesagt: man sucht den Punkt der geringsten Immission und misst dann dort. Nur eine Spektrumanalyse mit handgeführter Antenne ist hier anzusetzen." Achten müßten Sie auch auf die Gesinnung eines Baubiologen mit dem Spektrometer. Z.B. Herr Kessel aus Bargteheide versuchte beim Vortrag in Hamburg uns weiß zu machen, daß die Röntgenstrahlen von Radarstellen in Hamburg die Hauptbelastung darstellen würden.

Ein anderer Bericht über Herrn Kessel finden Sie in unter http://iddd.de/umtsno/news8.pdf
Ich zitiere: "Der von der Bürgerinitiative (Wöbbelin) ins Feld geschickte Umweltanalytiker Wolfgang Kessel aus Bargteheide bekräftigte zunächst Linkes Aussage, die fragliche Anlage werde die Grenzwerte nicht überschreiten. Und er bestätigte auch, dass Krankheitsbilder durch Mobilfunkstrahlen nicht nachgewiesen seien. Aber es gäbe genügend Hinweise darauf. Deshalb genüge nicht der Blick auf Grenzwerte. Vielmehr, so Kessel, müsse es um Vorsorge gehen." Die Aussage von Herrn Kessel bezüglich Beweise zu Krankheitsbildern ist schlicht falsch. Krankheitsbilder wegen Mobilfunkstrahlung wurden schon mehrmals nachgewiesen, siehe: http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm

Ich empfehle Ihnen, also Prof. Dr. v. Klitzing zu kontakten. PhD, visit. Prof. (CN) -Medical Physicist- Lebrecht von Klitzing Tel.: 04 51- 8 80 57 58 Fax: 04 51- 8 80 57 61 umweltphysik@t-online.de Ansprechpartner: Frau Dipl. Ing. Susanne Günther. Lohstr. 170 A, D-23617 Stockelsdorf Tel.: 0451- 49 62 92 umweltphysik.guenther@gmx.de Einen Namen hat sich auch Dr. Neitzke erworben, siehe http://ecolog-institut.de/serv02.htm - allerdings ist er ein Grenzgänger und bekommt Aufträge von der Industrie. Die Grenzwerte-Empfehlungen von Dr. Neitzke können sich auch gegen die Bewohner richten, wie im Schenefeld der Fall war. Da sein privates Institut bei der Mobilfunkindustrie und bei der Regierung gefragt ist, würde eine explizit hohe Belastung nach Maßstäben seines Instituts, von ihm gemessen, eventuell zum Abbau der Anlagen führen. Wenn Sie schon Messungen haben, dann können Sie die Auswertung mit meiner Tabelle der Grenzwerte vergleichen: http://iddd.de/umtsno/gespo.htm

MfG Krzysztof Puzyna



Die Haltung des Deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK)

17.08.2004

Unabhängige Wissenschaftler prognostizieren einen massiven Anstieg von Gehirntumoren, neurologischen Erkrankungen, Herzkrankheiten, vielfältigen Erkrankungen und Todesfällen wegen dieser Technologie.

von Dr. Hans Schmidt, Wolfratshausen

1. Umgang mit Studienergebnissen am Beispiel der Blut-Hirn-Schranke (BHS)

Die BHS sorgt dafür, dass gehirnfremde Stoffe nicht übers Blut ins Gehirn eindringen können. Wenn diese Schranke verletzt wird, können Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson u.ä. auftreten.

Wir haben das BfS um Stellungnahme gebeten zu wiederholten Veröffentlichungen, dass die Handystrahlung die BHS durchdringt. Die Antwort des BfS: es gibt eine Studie, die zu anderen Ergebnissen kommt; deshalb liegt kein Gesundheitsrisiko vor. Doch im Text dieser Studie ist nachzulesen, dass auch hier die BHS verletzt wird, nur geht dies zurück und kann nach ca. 7 Tagen nicht mehr nachgewiesen werden. Eine kurzzeitige Verletzung der BHS stellt also für das BfS keine Gesundheitsgefährdung dar. Auf Nachfragen bestätigt das BfS dies als offizielle Stellungnahme.

Wir sehen in diesem Vorgang einen klaren Beweis dafür, wie das BfS Forschungsergebnisse falsch auswertet, um die industriefreundlichen Grenzwerte zu schützen.

2. "Wissenschaftlicher Beweis"

Das BfS lässt nur solche Studienergebnisse als wissenschaftliche Beweise gelten, die a) auf einer gesicherten Datenbasis gründen und b) exakt reproduziert wurden und c) keine widersprüchlichen Befunde zeigen.

Diese Kriterien wurden für technische Systeme entwickelt und vom BfS auf den Mobilfunk übertragen.

Aufgrund dieser Festlegung werden bisher alle biologischen Effekte nicht als "wissenschaftlich bewiesen" anerkannt mit der Konsequenz, dass die extrem hohen Grenzwerte nicht in Frage gestellt werden.

Wir haben das BfS gebeten, zu bestätigen, dass diese Kriterien einzeln für die in Deutschland vom BfS vorgeschlagenen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung nachgewiesen wurden. Trotz wiederholter Rückfrage unter Einschaltung des Präsidenten, Herrn Prof. König, hat das BfS auf diesen Punkt nicht geantwortet.

Wir sehen in diesem Vorgang einen klaren Beweis dafür,

dass die geltenden Grenzwerte nicht die vom BfS selbst aufgestellten Kriterien für wissenschaftliche Beweise erfüllen und deshalb ungültig sind. Im Übrigen ist das biologische System Mensch nicht mit einem technischen System zu vergleichen; die Übertragung von Kriterien für Wissenschaftlichkeit vom technischen System auf die menschliche Gesundheit kann nur als Manipulation bezeichnet werden, um industriefreundliche Grenzwerte und nicht die menschliche Gesundheit zu schützen. Im medizinisch/pharmazeutischen Bereich wird diese Beweisführung als gänzlich unzureichend angesehen (Beispiel Placebo- oder Nonceboeffekte). Das multidimensionale Regelsystem Mensch bzw. Lebewesen lässt sich eben nicht mit einem einfachen mechanischen Modell erklären.

3. Parteilichkeit der Gutachter

Herr Prof. Bernhardt ist ehrenamtlicher Vorsitzender des SSK-Ausschusses "Nicht-Ionisierende Strahlen". Die SSK hat unter seiner Federführung Kriterien für die wissenschaftliche Verwertbarkeit von Studien festgelegt und die Grenzwerte der 26. BImSchV empfohlen. Er war von 1996 bis 2000 Vorsitzender der ICNIRP, in dem Zeitraum also, in dem dieses Gremium Grenzwerte und Kriterien für die wissenschaftliche Verwertbarkeit von Studien für Hochfrequenzstrahlung begründet und international durchgesetzt hat; er ist bis 2004 stellvertretender Vorsitzender der ICNIRP. Dies stellt einen klassischen Interessenskonflikt für Herrn Bernhardt dar, der für das Allgemeinwohl unhaltbar ist. Von Herrn Bernhardt kann man nicht erwarten, dass er die von ihm als Vorsitzender der ICNIRP entwickelten Grenzwerte kritisch beurteilt.

Omega siehe hierzu auch: "Professor Dr. Jürgen Bernhardt" unter http://omega.twoday.net/stories/281108/

Dieser Zustand belegt die Kungelei von Politik und Wirtschaft, die erst die Einführung dieser Technologie ohne Prüfung ihrer gesundheitlichen Auswirkungen ermöglichte und nun das ganze Volk als Versuchskaninchen missbraucht - mit schlechter Prognose, siehe oben. Wir haben deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Trittin, den Bundes-Umweltminister, gestellt mit dem Ziel, Herrn Bernhardt und andere Mitglieder der ICNIRP aus der SSK zu entfernen.

siehe dazu:

die Taktik von BfS
Die Unfähigkeit des TÜV
Keine Satire, Empfehlung der SSK



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übersenden wir Ihnen unsere Pressemitteilung zum Thema Elektrosmog, wie hoch ist die Strahlenbelastung beim handytelefonierten in einem Linienbus. Erstmals ein Projekt, wo Mobilfunkgegner, Industrie und Stadt zusammen kooperiert haben.

Mit freundlichen Grüßen aus München-Nord
Informationszentrum gegen Mobilfunk

Heidrun Schall

Elektrosmog: Telefonieren in Bus und Bahn belastet Passagiere stark

28.09.2004 izgmf - Informationszentrum gegen Mobilfunk
München – Wer in Bus und Bahn telefoniert, setzt sich und andere einer erheblichen Elektrosmogbelastung aus. Wie das izgmf in München mit Messungen in einem städtischen Linienbus nachweisen konnte, genügen schon drei Handys, um in der Fahrgastzelle den Elektrosmog auf Werte ansteigen zu lassen, die beispielsweise bis zu 470-mal höher sind als der höchste vom TÜV in Nordrhein-Westfalen gemessene Wert.

Zwar werden auch bei Telefonaten in Fahrzeugen die gegenwärtig geltenden gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten, doch ist die Mehrbelastung im Fahrzeug gegenüber Telefonaten unter freiem Himmel oftmals enorm. Denn wie sich im Verlauf der Messungen herausstellte, regeln Handys beim Besteigen eines Fahrzeugs die Sendeleistung nahezu immer deutlich nach oben. Ursache dafür ist die elektromagnetische Barrierewirkung der metallischen Fahrgastzelle: Um diese Funkfeldbarriere zu überwinden, müssen Handys und Basisstationen ihre Sendeleistung anheben.

Bei 39 Messungen des izgmf an unterschiedlichen Haltestellen im Münchener Stadtgebiet wurde eine solche Anhebung in 33 Fällen beobachtet. Im Durchschnitt stieg dabei die Handy-Sendeleistung beim Betreten des öffentlichen Verkehrsmittels um das 6fache, im ungünstigsten Fall um das 25fache. Die Leistungsanhebung führte 7-mal dazu, dass das Handy im Bus mit 2 Watt Maximalleistung strahlen musste, um die Verbindung zur Basisstation halten zu können. Im Freien wurde diese hohe Sendeleistung kein einziges mal gemessen, hier genügte – weil das Stadtgebiet mobilfunktechnisch gut erschlossen ist – in aller Regel schon ein hundertstel der Maximalleistung. Wie immens stark die relative Strahlungsbelastung von Passagieren in öffentlichen Verkehrsmitteln tatsächlich ist, verdeutlicht auch das folgende messtechnisch nachgewiesene Szenario: Wegen der Leistungsanhebung im Fahrzeug kann ein Buspassagier selbst in gut 7 m Entfernung von einem Handy noch fast doppelt so stark bestrahlt werden wie jemand, der sich im Freien nur 0,6 m neben einem Handy aufhält!

Das Messprojekt des izgmf ist eine zu 100 % unentgeltlich geleistete Aktion, die in die oft emotionell geführte spannungsgeladene Diskussion um die Gesundheitsgefahren des Mobilfunks nachprüfbare Fakten einbringen will. Die Aktion wurde von den namhaften Messtechnikfirmen Rohde & Schwarz und Willtek Communications ebenso unterstützt wie vom Umweltinstitut München e. V. und von der Stadt München (Münchener Verkehrsgesellschaft und Referat für Gesundheit und Umwelt). Die auf Elektrosmogmessungen spezialisierte Firma EMV vor Ort führte die Messungen völlig honorarfrei aus.

So spektakulär die Messergebnisse auch sein mögen, Anlass zu Panik geben sie derzeit nicht. Denn auch bei mehr als drei gleichzeitig in Betrieb genommenen Handys können innerhalb eines Fahrzeugs die gegenwärtig geltenden Grenzwerte prinzipiell nicht überschritten werden. Diese Grenzwerte sind jedoch heftig umstritten. Sie stehen zunehmend im Verdacht, viel zu hoch zu sein, um biologische Spätfolgen am Menschen sicher zu vermeiden.

Der Totalverzicht aufs Telefonieren in Auto, Bus und Bahn ist daher ein wirksames Mittel der aktiven Gesundheitsvorsorge für sich und andere.

Download des kompletten Messberichts (PDF) im Internet: http://izgmf.de

Weitere Informationen
Arbeitsgemeinschaft Informationszentrum gegen Mobilfunk
Heidrun Schall
Zinnienstraße 12
80939 München
Tel.: +49 (0) 89/3 23 15 75
Fax: +49 (0) 89/37 48 88 01
eMail: info@izgmf.de
Web: http://izgmf.de



Wer's glaubt, wird selig

Elektrosmog kann der Gesundheit schaden, warnen kritische Wissenschaftler seit geraumer Zeit. Dagegen bieten zahlreiche Firmen dubiose Schutzprodukte an und verdienen sich eine goldene Nase.

Marco muss still liegen. In einer abgeschirmten Kammer der Klinisch-Experimentellen Forschungseinrichtung der Medizinischen Universität Lübeck ist er von den Einflüssen der Außenwelt abgeschirmt. Die Augen hält der junge Mann geschlossen, schlafen darf er jedoch nicht. Sein Kopf ist verkabelt. Mit fünf Elektroden werden Marcos Gehirnströme gemessen und die Daten in einen Computer eingespeist. Gleichzeitig zeichnet ein Schreibgerät den Verlauf der Gehirnströme auf Endlospapier. Neben Marco liegt ein Handy, von dem er nicht weiß, ob es sendet oder nicht.

Und da ist noch etwas: Ein goldglänzendes Metallscheibchen mit einem Loch in der Mitte klebt auf dem Funktelefon. Nahe der Antenne plaziert mache dieser Handy Protector den Elektrosmog für den Menschen biologisch verträglich, behauptet die Firma IQ-Energie-Systeme. Ihr Motto: "Mobil telefonieren und gesund bleiben". Die Produkte seien mit "natürlichen Frequenzen aufgeladen, die die digitale und schädliche Frequenz des Handys für den Körper nicht erkennbar machen", verspricht der Beipackzettel.

ÖKO-TEST wollte wissen, was an solchen dubiosen Versprechen überhaupt dran ist und hat deshalb den Medizinphysiker Dr. Lebrecht von Klitzing mit einem Test beauftragt. Anhand der oben beschriebenen goldglänzenden Metallscheibe haben wir beispielhaft untersucht, ob sich damit tatsächlich "Elektrosmog biologisch verträglich" machen lässt.

Das Ergebnis: Durch das eingeschaltete Handy wurden die Gehirnströme von vier der insgesamt fünf Versuchspersonen, die Dr. von Klitzing testete, verändert. Dabei war es gleichgültig, ob die pfenniggroße Unterlegscheibe im Spiel war oder nicht. Der Handy Protector hatte keine Schutzwirkung.

Quelle: http://oekotest.de/



Nutzlose Geräte gegen Handy- Strahlen

Unverschämte Abzocke kranker hilfesuchender Menschen

(Die Anmerkung von umtsno: lieber gut leitende Kupferfassade statt beschichtete Kunststoffkugeln
)

Es gibt Fakten zwischen Himmel und Erde, die wissenschaftlich auf eine Klärung warten. In meiner Vergangenheit habe ich versucht, selbst auf peinliche Behauptungen zugänglich zu reagieren und gestehe ein, ich konnte dadurch "unwissenschaftliche Erfahrungen" sammeln, die mich zumindest nachdenklich stimmten.

Mobilfunkstrahlen, unsichtbare aber messbare und nachweisbare Energiestrahlung, für Mensch-Tier und Geräte different wirkungsreich als nicht zu verleugnender wissenschaftlicher Fakt vorhanden, ist inzwischen ein Tummelplatz für "Abschirm-Spezialisten" geworden.

An strahlenbelasteten erkrankten Menschen, die in hilfloser Not nach allen Seiten nach hilfreichen Lösungen Ausschau halten, werden wertlose wirkungslose Produkte zu überhöhten Preisen verkauft.

Ein Gerichts-Prozess vor wenigen Wochen befasste sich mit den Klagen von 50 Bürgern, die Mobilfunk-Strahlen-Schutz-Artikel angekauft und als nutzlos reklamiert hatten. Bei einer Hausdurchsuchung im Hause des "Abschirm-Strahlen-Gottes" wurden 300 000 Euro sichergestellt. Ein Zeichen dafür, wie viele Menschen, beeinflusst aus der Not heraus, im Vertrauen auf zu erwartende Hilfe sich in die Hände solcher "Strahlen-Scharlatane" begeben. Wie leichtgläubig oder gar abergläubisch manche Menschen in unserem aufgeklärten Zeitalter doch noch sind und auf hochgedopte Versprechungen hereinfallen!

Da diese "Heilsversprecher" die durch Geräte messbaren Strahlen nicht verschwinden lassen können, sind sie auf die Masche verfallen, sie könnten mit ihren "Abschirmgeräten" die Strahlung von einer negativen in eine positive Strahlung umpolen. Das kann kein Spezialist geschweige denn ein einfacher Mensch nachmessen, dafür gibt es keine Messgeräte. Hier appelliert man an den Glauben und die Gefühle im Menschen und lässt sich das noch überteuert bezahlen. Dabei nutzen sie die Krankheiten und Ängste von Menschen aus, die aus einer Notlage heraus verzweifelt Hilfe suchen.

Vor wenigen Monaten hatte ich Kontakt mit einem solchen "Strahlen-Gott". Interessiert habe ich mir in seinem Hause seine patentierten Gerätschaften angesehen, und ich wäre bereit gewesen, meine Erfahrungen nach der Installation der Anlage in meinem Haus jedem Interessierten zugänglich zu machen. Die Sache hatte aber einen Haken, ich sollte die diversen Teile, deren Preise sich zu tausenden Euros summiert hätten, bei ihm ohne Rückgaberecht kaufen.

Erschrocken war ich über eine junge Frau mit Brustkrebs, der man für viele tausende Euro mit Glassplittern beschichtete Kunststoffkugeln zur Abschirmung verkauft hatte, die das ganze Haus in eine positive Strahlenwirkung bringen sollte. Ihre Hoffnung, auf die von ihr teuer bezahlte "Hilfe", wollte ich der kranken Frau nicht nehmen, die felsenfest davon überzeugt war, sie fühle sich seit dem Aufhängen der Kugeln wohler.

Trotz besseren Wissens beließ ich sie in ihrem Glauben und raubte ihr nicht die Hoffnung auf Abhilfe von Schäden, denn kein Arzt hätte ihr eigentlich selbst mit Medikamenten besser in ihren vielleicht letzten Lebenstagen helfen können, wie ihr fester Glaube an die für sie " fühlbare Erleichterung" nach der erfolgten "Entstörung". Eine Erfahrung, die mich sehr nachdenklich stimmte.

Anprangern muss man aber auch die am Markt befindlichen Abschirmzelte auf wissenschaftlicher Basis gegen Hochfrequenzstrahlung. Sie sind teilweise sogar mit Zertifikaten von Professoren versehen. Auch hier werden Hoffnungen erweckt, die nicht ganz einzuhalten sind!

Im Kontakt mit Menschen, die ein solches Zelt schon einige Zeit einsetzten, gab man mir an, bestimmte Krankheitserscheinungen seien nach dem Einsatz des Abschirm-Baldachins rückläufig.

Vehement muss man aber darauf hinweisen, dass die Mobilfunkstrahlung leider nicht nur aus der Hochfrequenz besteht sondern dass es die gefährlicheren niederfrequent gepulsten aufmodulierten Strahlen sind, die wahrscheinlich die schlimmsten Schäden setzen, denn weitere Krankheitserscheinungen, die nach Sendebeginn der Mobilfunk-Stationen bei den Menschen aufgetreten waren, blieben weiterhin konsistent bestehen.(umtsno: siehe Extrem niederfrequente Effekte) Das Zelt oder der Baldachin schützt sicherlich in einem gewissen Rahmen vor der Hochfrequenz, aber die gefährlichen niederfrequenten Signale passieren weiterhin den Schutz, denn dagegen sind die Materialien bisher nicht erkennbar ausgelegt !

dieter keim

UMTSNO: Um ungestört arbeiten zu können, wehren sich die nordischen Botschaften (finnländische, norwegische, dänische, schwedische und isländische) an der Rauchstr. 1 in 10787 Berlin gegen Hochfrequenz und gegen den deutschen Elektrosmog mit gut leitender Kupferfassade..

Fotos aus: http://nordischebotschaften.org/




Die Unfähigkeit des TÜV

Re: Täuschungsmanöver

Ich möchte hier einige Fakten zur ideologischen Wirkung und der Unfähigkeit des TÜV, diese zu messen, darstellen.

1. Das biologische Schädigungs-Optimum (also die Stärke, bei der die biologische Schädigung am größten ist) liegt in einem sehr niedrigen Bereich. Messbar z.B. an DNS-Strangbrüchen, wird deutlich, dass der Körper dann biologisch reagiert, wenn die Strahlenstärke von außen der Stärke entspricht, mit der die Zellen und Organe im Körper untereinander kommunizieren. Stärkere Quellen werden vom Körper als Fremdquellen erkannt. So sind z.B. Netzfreischalter oft eine Verschlimmbesserung, da der Kontrollstrom Frequenzen mitträgt, die in der biologisch sensitiven Stärke vorliegen.

2. Der biologisch wirksame Effekt ist der "verkehrte" elektromagnetische Impuls. Diese Größe - eine der Grundeigenschaften elektrischer Wellen, die Maxwell aufgestellt hat - ist in der modernen Elektrophysik zu einer Konstante verkürzt worden. Natürliche elektromagnetische Wellen beginnen mit einem "rechten" Impuls, technische Wellen mit einem "linken". Links und Rechts bedeutet hier, dass sie im Wassermolekül eine entsprechende Drehrichtung erzeugen. Tückisch ist hierbei, dass der elektromagnetische Impuls in Abhängigkeit von der Frequenz seine Drehrichtung ändert - bei 900 MHz ca. nach 1200 m, bei 1800 MHz nach ca. 600 m ... , so dass von einer Sendeanlage in konzentrischen Kreisen jeweils die ersten 1200 / 600 ... m negativ sind, die nächsten 1200 / 600 m ohne Belastung etc ...

3. Die hochfrequenten Strahlungen selbst sind nicht schädlich, da sie im Körper nicht wirken. Tückisch ist, dass jedes Wassermolekül - ob als Feuchtigkeit in der Luft, im Körper oder anderswo - aus jeder eingestrahlten Frequenz 4 Parallelfrequenzen erzeugt - eine davon im Lichtbereich, eine im biologisch sensitiven Bereich zwischen 0 und 80 Hz... Da der TÜV weder den elektromagnetischen Impuls messen kann noch die biologisch wirksamen Stärken berücksichtigt, sind seine Messungen also auch nicht relevant für biologische Wirkungen.

4. Für Baubiologen wichtig: Der elektromagnetische Impuls lädt abschirmende Materialien, wie z.B. Metall, Alu etc., lädt sich auf und wird nach einer gewissen Zeit selbst zu einer Strahlungsquelle.

Soweit einige Fakten zur Versachlichung der Diskussion.

Viele Grüße

Dietmar Ferger
Engineer for Environmental Protection

dazu
Zu technischen Einzelheiten der Messungen
Anwälte kritisieren Messpraxis





Mobilfunk: Tummelplatz für Täuschungsmanöver

Mobilkommunikation - Beispiel dafür, wie eine technische Meisterleistung und ein sehr wichtiges Arbeitsinstrument durch schrankenlose Ausbreitung und entsprechend schädliche Auswirkungen zum Problem werden kann. Gesundheitsprobleme werden aber leider als «wissenschaftlich nicht gesichert» ausgeblendet. Wie konnte es zu dieser Situation kommen? Betrachtet man die Entwicklung dieser Technik, so fällt auf, dass darin mehrmals Täuschungen vorkommen.

Forumsbeitrag in der Basler Zeitung vom 22.4.04
http://baz.ch/forum/

von Kurt Rohrer, Mitglied der IG Lebensgrundlagen Regio Basiliensis
Nachdruck mit Erlaubnis der Redaktion

Täuschung 1

Anfang 1990er Jahre: Mehrere internationale Verträge regeln alle Grundlagen für das gesamte Fernmeldewesen inkl. Mobilfunk. Jetzt erst beginnt die Entwicklung der GSM- und UMTS-Techniker. R. C. Kane, während 30 Jahren in den USA daran als Techniker beteiligt - selber an Gehirntumor erkrankt - wirft der Industrie vor, dass sie von Anfang an gewusst habe um mögliche Folgen dieser Technik. Das war aber in den Vertragskonferenzen kein Thema.

Täuschung 2

April 1998: Die Internationale ICNIRP-Kommission, zusammengesetzt aus mehrheitlich der Industrie nahe stehenden technischen Fachleuten (ohne Mediziner), veröffentlicht Richtwert-Empfehlungen und sichert zu, die verwendeten Studien zeigten die Unbedenklichkeit solcher Strahlungsintensitäten. 1999 kritisiert der neuseeländische Wissenschaftler Neil Cherry diese Aussage heftig: Die ICNIRP-Bewertung sei «durchsetzt mit ... gravierenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen». Die Weltgesundheits-Organisation (WHO), welche die ICNIRP-Richtwerte übernimmt, wird somit getäuscht.

Täuschung 3

Schon damals: Gesundheitliche Probleme auch in der Schweiz. Bereits 1995: wissenschaftliche Schwarzenburg-Studie belegt Erkrankungen im Umfeld des Senders bei nur 424,4 Mikrowatt/ Qm -0,4 V/m. Dessen ungeachtet gelten seit Anfang 1999 auch hier die WHO-Immissions-Grenzwerte; 4000 Antennen senden ja bereits. Weil das Umweltschutzgesetz die Behörden zur vorsorglichen Immissionsbegrenzung verpflichtet, legt die «NIS-Verordnung» einen zusätzlichen zehnmal niedrigeren «Anlage-Grenzwert» ( 95490,716 Mikrowatt7Qm - 6 V/m bei 1800 MHz) fest. Dieser wird als «Vorsorgewert» - zum besseren Gesundheitsschutz als im Ausland - gerühmt. Aus physikalischen Gründen - weil mit der Distanz zur Antenne die Strahlung sich abschwächt - genießt aber auch dort die Bevölkerung gleichen Schutz. Der Auslandvergleich: leider eine weitere Täuschung.

Täuschung 4

Sämtliche Bewilligungsbehörden sind in das durch das Bundesgericht geschützte Argumentationskonstrukt hinein verpflichtet. Dazu aus Deutschland: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (höchstrichterliche Instanz) hat kürzlich festgestellt, dass die untergeordneten Gerichte aufgefordert sind, nach eigenem Ermessen die durch Bürger vorgelegten Beweise für Gesundheitsgefährdungen zu prüfen und zu einem eigenen, individuellen Ergebnis im Einzelfall zu kommen. Die Baubiologie sagt: Bei gepulsten elektromagnetischen Wellen (z. B. bisherige GSM-Technik) gilt aufgrund jahrelanger Erfahrung bereits 106,1 Mikrowatt/Qm - 0,2 V/m als Vorsorgewert für Schlafbereiche. Anlagegrenzwerte gelten immer nur für eine einzelne Antennenanlage. Die Vielzahl von Strahlungsquellen (Mobilfunk, Radio- und TV-Sender usw.) erzeugt jedoch Strahlungskreuzungen. An Gebäudefassaden wird Strahlung reflektiert; so entsteht ein immer dichter werdendes Strahlengeflecht. Dieses kann nicht vorausberechnet werden.

Strahlungsquellen in der Wohnung und am Arbeitsplatz: Ein separates Thema für sich: Eigenartig nur, dass für alle diese Strahlungsquellen nicht schon längst strenge Deklarationsvorschriften bestehen - siehe Medikamente oder Nahrungsmittel. Trotz epidemieartiger Mobilfunkausbreitung und Medienberichten ist bisher noch nichts geschehen. Das offizielle Stillschweigen führt dazu, dass die Bevölkerung über den effektiven Charakter dieser Technik getäuscht wird.

Täuschung 5

Und die vielen wissenschaftlichen Studien? Dazu Dr. Michael Kundi (Institut für Umwelthygiene, Universität Wien): «Die weltweit koordinierte Argumentation der Mobilfunkindustrie, dass es Tausende von Untersuchungen gäbe, welche die Unbedenklichkeit der Exposition nachweisen, stellt eine gravierende Täuschung der Bevölkerung dar.»

Nun ist die neue UMTS-Technik im Aufbau - wiederum mit noch unbekannten Auswirkungen auf lebendige Organismen! Wegen Warnhinweisen aus einer ersten holländischen Studie fordern «Ärzte für Umweltschutz» ein Antennen-Moratorium.

Interner Link zu Täuschung 3

Schweizer Vorsorgewerte sind und bleiben ein Riesenschwindel (unter Recht oder Unrecht) http://gigaherz.ch/636/

Quelle: http://gigaherz.ch/765/
siehe auch die Grenzwerte



Plumper Versuch der Einflussnahme

T-Mobile will keinen Hinweis auf versteckte Mobilfunkantennen

Manche Mobilfunkantennen werden versteckt angebracht, so auch die Antenne im Bereich der Aussegnungshalle eines Friedhofs, die durch ein Kreuz verkleidet wurde. Auf Seite 11 unserer Broschüre "Mobilfunk-Strahlung – Wie schädlich ist Elektrosmog?" haben wir dieses Kreuz (siehe Abbildung rechts http://umweltinstitut.org/frames/all/m390.htm ) abgedruckt.

Anfang des Jahres erhielten wir ein Schreiben von T-Mobile. In diesem äußert der Mobilfunkbetreiber die Meinung, dass dieses Foto im Kontext so verstanden werden könne, dass ein Zusammenhang zwischen der Bauweise der gezeigten Antenne und der Debatte um die Höhe der Emissionen dieser Antenne bestehe. Und deswegen die Netzbetreiber ihre Anlagen aufgrund deren hoher Emissionen verstecken müssten. Dem sei aber nicht so, schreibt T-Mobile: "Eine Verkleidung erfolgt vielmehr i.d.R. aus architektonischen oder städtebaulichen, vor allem aber auch aus Gründen des Denkmalschutzes, so dass hier die Initiative nicht von den Netzbetreibern, sondern häufig von der Kommune ausgeht, in der die Anlage errichtet wird."

Mobilfunkantennen als runde Kamine auf einem Handy-Shop in der Amalienburgstraße in München http://umweltinstitut.org/frames/all/m390.htm

T-Mobile forderte uns daher auf "bei Ihren künftigen Veröffentlichungen darauf hin zu wirken, dass weder Leser noch Zuhörer zu den beschriebenen falschen Assoziierungen verleitet" werden. Außerdem wiesen uns die Unterzeichner "darauf hin, dass eine Kopie dieses Schreibens dem Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München als Finanzier Ihrer Broschüre übermittelt wird."

Unser Anwalt, Dr. Michael Bihler antwortete: "Sie werden sicher mit uns dahingehend übereinstimmen, dass die Kreuzform für die dort angebrachte Antenne nicht bauartbedingt vorgegeben ist, dass vielmehr der Querbalken lediglich Tarnung und Mimikry darstellt. Nachdem die Antenne als an diesem Gebäude angebrachtes technisches Bauteil nicht erkennbar ist, sondern durch die Kreuzform die sakrale Funktion des Gebäudes aufgenommen wird, ist die Aussage, die Antenne sei "versteckt angebracht" nicht etwa irreführend, sondern zutreffend. Über die Gründe, weshalb die Antenne in Schwabhausen in der abgebildeten Art und Weise versteckt worden ist, zu spekulieren, ist müßig. Tatsache ist allerdings, dass nach einer mittlerweile von unserer Mandantin eingeholten Auskunft beim zuständigen Denkmalschutzamt der ehemalige Wasserturm kein Denkmal darstellt und dass denkmalschutzrechtliche Auflagen nicht gemacht wurden. Unsere Mandantin ist deshalb gerne bereit, mit Ihnen anhand ausgewählter Beispiele der Gestaltung von Mobilfunkantennen im näheren und ferneren Umkreis darüber zu diskutieren, ob diese Antennen versteckt worden sind oder nicht."

Als Kamin verkleidete Mobilfunkantenne in der Königseestraße in München-Trudering
http://umweltinstitut.org/frames/all/m390.htm

Bis Redaktionsschluss für die Online-Ausgabe, Ende April, haben wir keine Antwort von T-Mobile erhalten.

Am 29. Januar 2004 äußerte sich Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins München im Beitrag "Täuschung: Getarnte Mobilfunkmasten" im Bayerischen Fernsehen zur Problematik versteckt angebrachter Mobilfunkantennen: "Nachdem die Bereitschaft der Hauseigentümer in der letzten Zeit gesunken ist, eine Mobilfunkantenne auf dem Dach ihres Anwesens montieren zu lassen, gehen die Mobilfunk-Anbieter verstärkt dazu über, solche versteckten Modelle anzubieten, weil damit der Hauseigentümer möglicherweise diesen Problemen aus dem Weg gehen kann". Den Fernsehbeitrag der Sendung "Quer" können Sie als Video-Mitschnitt von unserer Website herunterladen.

Als Kamin verkleidete Mobilfunkantenne in der Münchner Theatinerstraße
http://umweltinstitut.org/frames/all/m390.htm

Die Landeshauptstadt München als Unterstützer einer Teilauflage ließ sich nicht beeindrucken.

Weitere Infos:
Video-Mitschnitt des Beitrags "Täuschung: Getarnte Mobilfunkmasten"
http://umweltinstitut.org/frames/allg/f-fernshen.htm

PDF-Fassung der Broschüre "Mobilfunk-Strahlung"
http://umweltinstitut.org/download/mobilfunk-umweltinstitut.pdf

Andrea Reiche
aus unserer Mitgliederzeitschrift Umweltnachrichten, Ausgabe 99 / April 2004

Quelle: http://umweltinstitut.org/ (Auszug)



Anmerkung von umtsno:

auch in 20355 Hamburg, am Brahmsplatz gibt
es seit 2003 einen neuen, Schornstein aus Kupferblech, klar, ohne Rauchentwicklung.
Denn er ist von oben zugeschweißt. Auf der
Karte der Regulierungsbehörde (http://regtp.de/)
ist der Kamin als Sendeanlage nicht verzeichnet..
.




Nachtrag zur Fernsehberichterstattung der Bruchköbeler Initiative

Es fiel mir bereits während der Bürger – Versammlung auf, dass das Fernsehen nur so lange sichtbar anwesend war, bis die Fachleute begannen, ihre Beiträge vorzutragen. Ab diesem Zeitpunkt wurden keine Aufnahmen mehr gemacht, zu sehen im Bericht des HR 3.

KEIN WORT DARÜBER, DASS WISSENSCHAFTLER UND ÄRZTE IN DIESER BÜRGERVERSAMMLUNG IHRE BEDENKLICHEN ERKENNTNISSE IM HINBLICK AUF DEN MOBILFUNK WEITER VERMITTELTEN.

Nicht informierte Menschen, die diesen Fernsehbericht des HR 3 gesehen haben, werden sich teilweise schadenfroh sagen: "Was wollen die Mobilfunk-Kritiker nur, jetzt hat selbst der Bundesgerichtshof die wahrscheinliche Unbedenklichkeit des Mobilfunks bestätigt und ihre Klage abgeschmettert."

Bei einer solchen Berichterstattung des Fernsehens, wo man wichtige Vorgänge einfach verschweigt, muss man davon ausgehen, dass fehlende Informationen, wie bei diesem Fernsehbericht des HR 3, der Bürgerinitiative im eigenen Ort mehr schaden als nutzen wird. Das ist hier bewusst einseitig ausgenutzt worden.

Hier stand die Meinung der Bürger mit ihren "eingebildeten Krankheiten" der Meinung des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber, wobei die Klage leider abgeschmettert wurde, es seien keine wissenschaftlichen Beweise vorhanden.

Die Bürgerinitiative hatte an diesem Abend aber mit großem Aufwand mit einem Wissenschaftler, einem Facharzt sowie einem Baubiologen versucht, diese Erkenntnisse den Bürgern zu vermitteln. Diese wissenschaftlichen Fakten wurden zu Gunsten der gesundheitlich betroffenen Bürger der Initiative überhaupt nicht erwähnt.

Die Mobilfunk-Industrie ging bei außenstehenden nicht informierten Bürgern aus diesem einseitigen Bericht eindeutig als Sieger hervor. Gestärkt noch durch den Kommentar des Richters, während bei der Initiative die wissenschaftlichen Begründungen, die Bezug nahmen auf die Beschwerden der Bürger, die auch Außenstehende hätten stutzig und nachdenklich werden lassen, einfach weggelassen wurden !

Bereits auf der Einladung war klar zu ersehen, dass hier Fachleute zu Wort kommen sollten, dabei war in diesem Fernseh-Bericht nur von einer Bürgerversammlung zu hören, kein Wort über den wahren Sinn der Veranstaltung:

Durch Fachleute übermittelte Informationen
Für nicht informierte Bürger !

wissenschaftliche Erkenntnisse über bisher
eingetretene Schädigungen an Betroffenen
Menschen!

Jeder Fußball-Fan wäre stocksauer, wenn seine Fußball-Übertragung in der Halbzeit beendet wird und man ihm das End- Ergebnis verschweigt ! Jeder Bericht hat einen Anfang und ein Ende, lässt man Inhalte weg, verfälscht man die Information !

Für Mobilfunk-Kritiker gibt es keine Pressefreiheit. Leserbriefe alleine sind Artikel für den Papierkorb ! Diese Artikel werden nur von einem unbedeuteten Prozentsatz von Bürgern gelesen. Sie können für die Presse lediglich als Alibi für "Pressefreiheit" dienen.

Wer nur die halbe Wahrheit verbreitet, beeinflusst die Meinungsbildung einseitig und verfälscht dadurch die Informationen zum Schaden an der Allgemeinheit !

mehr zum Urteil
mehr zu Manipulationen



Zu technischen Einzelheiten der Messungen in Hamburg

Ich habe irgendwo gelesen, dass in mehreren Städten folgendes beobachtet wurde: die Messungen werden bei den kleinsten Sendeleistungen vorgennomen. Außerdem ist erwiesen, die Leistung kann man ferngesteuert künstlich drücken!

Technisch ist das sehr leicht zu realisieren. z.B.: weil jede Sendeanlage eine Logdatei über ihren Bedarf an die Sendeleistung, über die Anzahl der eingelogten Handys und natürlich vieles mehr führt.

Allein durch Verrücken der Messantenne von nur wenigen Zentimetern könnten Differenzen von 3dB (Faktor 2) hingetrickst werden, schreibt Dipl. Ing. und Mobilfunkpromotor Wölfle und sinngemäss behauptet er weiter, durch Abkühlung des Messgerätes um 10° C sei nochmals eine solche Korrektur um 3dB (Faktor 2) nach unten möglich. (Geht vielleicht sogar durch den Transport des Gerätes in einer Kühlbox?)

Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag

..hierzu ein wichtiger Hinweis: man sollte darauf achten w i e der TÜV misst. Nach der DIN/VDE 0848 mit Mittelwertbildung? Vorsicht bei Stativmessung: lokal gibt es erhebliche Unterschiede oder anders gesagt: man sucht den Punkt der geringsten Immission und misst dann dort. Nur eine Spektrumanalyse mit handgeführter Antenne ist hier anzusetzen.

Lebrecht von Klitzing



siehe auch weitere Tricks der Konzerne
weitere Texte mit von Klitzing:

Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr




Wichtiger Schritt zu mehr Transparenz bei Funkanlagen und Sendestandorten?

23.01.2004

Regulierungsbehörde eröffnet Internetplattform mit Zugriffsmöglichkeit für jedermann

Seit heute wird es allen Internetnutzern ermöglicht, sich über Standorte von Sendeanlagen direkt zu informieren. Wir leisten einen entscheidenden Beitrag zu mehr Transparenz und damit zur Versachlichung der Diskussion um Sende- und Funkanlagen. Jedermann kann auch standortbezogen die von uns ermittelten Sicherheitsabstände und Feldstärken abfragen, sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP),
Matthias Kurth, beim Start der neuen Datenbank.

http://regtp.de/aktuelles/pm/02901/index.html




Mehr Transparenz im Mobilfunk?

Neue Standortdatenbank zu Mobilfunksendern jetzt öffentlich zugänglich

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

NR. 032, Datum: 23. Januar 2004

Zur heutigen Vorstellung der Standortdatenbank zu Mobilfunksendeanlagen durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) erklärt Dr. Antje Vogel-Sperl, Berichterstatterin für Umwelt und Gesundheit:

Die öffentliche Inbetriebnahme der Standortdatenbank für Mobilfunksender stellt einen notwendigen und überfälligen Schritt zu mehr Transparenz im Umgang mit der Mobilfunktechnologie dar.

In einer kartografischen Darstellung sind ab heute bundesweite Standortdaten zu ca. 52.000 Sendeanlagen verfügbar. Bürgerinnen und Bürger können bestehende Sendeanlagen in ihrer jeweiligen Umgebung suchen und gezielt Informationen zum Beispiel zu den erforderlichen Sicherheitsabständen erhalten. Darüber hinaus sind ca. 4.500 Messstationen und deren jeweilige Daten über die elektromagnetische Strahlung vor Ort verzeichnet.

Die Einrichtung einer Datenbank zu Mobilfunkstandorten ist Teil einer Selbstverpflichtung von Mobilfunkbetreibern und Bundesregierung aus dem Jahr 2001 sowie Bestandteil des Koalitionsvertrags von 2002. Die Datenbank ist über das Internetangebot der Regulierungsbehörde zugänglich (reg-tp.de).

Nun gilt es, weiterhin die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gerade auch beim Ausbau der Mobilfunknetze zu verbessern und die Einhaltung der Selbstverpflichtung der Betreiber zu überprüfen. Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung bestehen deutliche Defizite. Darüber hinaus sind die Hersteller von Mobilfunkgeräten aufgefordert, endlich den Blauen Engel zur Kennzeichnung von Mobiltelefonen zu nutzen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Kauf von strahlungsarmen Geräten zu erleichtern. Bereits heute erfüllen 24 Prozent aller Mobilfunkgeräte auf dem Markt die Kriterien für den Blauen Engel. Das Bundesamt für Strahlenschutz bietet eine Liste dieser Geräte im Internet an (bfs.de).

(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Pressestelle, 11011 Berlin
T: 030 / 227 - 5 72 12, F: 030 / 227 - 5 69 62, http://gruene-fraktion.de
eMail: presse@gruene-fraktion.de


Nachricht von Elke Braun, Fraktionsgeschäftsführerin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Wolfsburg

Kommentar Omega:
Solche Standortdatenbanken sind das Opium für das Volk. Durch derartige Informationen soll dem uninformierten Bürger ein beruhigender Zustand vorgegaukelt werden, ohne dass über die Gefahren des gepulsten Mobilfunks eine Aussage getroffen oder für den Schutz der Bevölkerung damit irgend etwas getan ist.

"Nun gilt es, weiterhin die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gerade auch beim Ausbau der Mobilfunknetze zu verbessern und die Einhaltung der Selbstverpflichtung der Betreiber zu überprüfen. Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung bestehen deutliche Defizite."

Schöne Worte, nichts dahinter – Luftreden für ein fasziniertes Publikum, das vom scheinbaren Aktionismus der Politiker begeistert ist und sich einlullen lässt. Wie lange will sich die Politik noch Zeit lassen? ..."die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gerade auch beim Ausbau der Mobilfunknetze zu verbessern"...Tritt das ein, wenn alle Mobilfunknetze aufgebaut sind ? Dieser Standpunkt wird doch schon seit Jahren vollmundig verkündet, ohne dass bisher irgend etwas geschehen ist! "Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung bestehen deutliche Defizite." Ja, wirklich ? Eine sehr späte Erkenntnis, und was tut die Politik konkret und sofort, um diese "Defizite" zu beseitigen ?




Mobilfunk-Masten: Die Täuschungs-Tricks der Telefonkonzerne

Der Handyboom und seine Folgen

In der Öffentlichkeit wird kontrovers über gesundheitliche Schäden durch Elektrosmog diskutiert. Im Brennpunkt des Interesses stehen momentan Sendeanlagen für den Mobilfunk. Handys sind für viele Menschen inzwischen unentbehrlich - jeder zweite Deutsche telefoniert mittlerweile mobil. Für die mobilen Dienste der nächsten Generation rechnen Experten mit zusätzlichen 40.000 Sendemasten zu den bestehenden 50.000 Masten, die auch in Wohnanlagen aufgestellt werden. Schon jetzt ist in Bayern die Zahl der Sendemasten inzwischen auf 10.000 angestiegen. Davon stehen allein in München nahezu 1.000. Doch wie sehr sich Elektrosmog konkret auf unsere Gesundheit auswirkt, darüber streiten sich auch die Wissenschaftler. Fest steht auf alle Fälle, dass immer mehr Menschen nicht in der Nähe einer solchen Anlage leben wollen. Bürger und Anwohner haben Angst vor den Folgen der Strahlenbelastung.

Standortnachteil Sendemast
Neue Datenbank

Für mehr Transparenz will eine neue Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sorgen. Im Internet können deutschlandweit Standorte und Messwerte von Mobilfunkmasten und Rundfunkanlagen abgefragt werden: http://emf.regtp.de

Die Folge: Mieten sinken, wenn auf dem Hausdach eine Antenne prangt, und Häuser mit Antenne auf dem Dach sind schlecht zu verkaufen. Selbst in der Nachbarschaft eines Hauses mit Antenne purzeln die Preise. Eine Umfrage bei 600 Maklern ergab, dass der Wertverlust bis zu 50 % betragen kann. Aber auch, wer nicht daran denkt, das Zuhause zu veräußern, kann Probleme bekommen, beispielsweise wenn das Haus noch nicht ganz abbezahlt ist. Banker denken daran, zusätzliche Sicherheiten einzufordern und weitere Kredite zu sperren. Geminderte Einheitswerte bedeuten aber auch weniger Grundsteuereinnahmen für Städte und Gemeinden. Wo also Antennen installiert sind, ist der Ärger vorprogrammiert. Und das für rund 600 Euro im Monat, die der Grundeigentümer durchschnittlich vom Mobilfunkbetreiber dafür bekommt, dass er sein Gebäude als Antennenstandort zur Verfügung stellt.

Aus den Augen, aus dem Sinn

Manchmal bleibt der Ärger für den Grundeigentümer allerdings aus - denn nicht selten wissen Anwohner gar nichts von der Mobilfunkanlage in ihrer Nähe. Mittlerweile haben sich Firmen darauf spezialisiert, die strahlenden Störenfriede unsichtbar zu machen. Die deutsche Firma Nautico warb bis vor kurzem auf ihrer Homepage mit dem Satz "Die EMVU-Vorbehalte werden minimiert, weil man die Funkeinrichtungen nicht sieht." EMVU ist die Abkürzung für "Elektromagnetische Verträglichkeit in Bezug auf die Umwelt". Kurz: Antennen werden zunehmend in das jeweilige Umfeld integriert oder sogar versteckt.

Wie einfallsreich dabei diese Firmen sind, verblüffte sogar den Bund Naturschutz (BN). Bei einer Messreihe zu elektromagnetischer Strahlung entdeckte der BN beispielsweise Mobilfunk-Antennen in Attrappen von Schornsteinen, Alarmanlagen und sogar in Vogelhäuschen. Und auch im Münchner Raum kann man an den unglaublichsten Stellen auf Sendeanlagen stoßen: So dienen beispielsweise Lampen, Litfasssäulen und Kirchtürme als Versteck und im Kreis Dachau entpuppte sich sogar das Kreuz einer Aussegnungshalle auf einem Friedhof als Mobilfunkantenne....

Mikro-Antennen als Lösung?

Wenn die Täuschung auffliegt ist die Empörung der Anwohner natürlich groß. Trotzdem läuft das Geschäft mit den getarnten Sendemasten vermutlich bestens - zumal die Nachfrage nach Antenneverstecken in Zukunft sicherlich noch mehr steigen wird. Denn durch die Einführung des UMTS-Standards wird der Antennen-Wald in den kommenden Jahren noch einmal kräftig wachsen. Allein in München sollen rund 600 neue Sendemasten dazu kommen.

Das Münchner Umweltschutzreferat möchte deshalb in einem Pilotprojekt eine neue Antennen-Technik testen: Mikro-Antennen sollen künftig in der Innenstadt die etwa acht Meter hohen Mobilfunkmasten ersetzen. Die so genannten Mikrozellen sind nur etwa 30 Zentimeter lang und haben einen Durchmesser von eineinhalb Zentimetern. Ein Vorteil ist dabei ihre niedrige Strahlung. Die liegt sogar unter dem besonders niedrigen Grenzwert der Schweiz, weshalb dann die Genehmigungspflicht wegen Geringfügigkeit entfällt. An Ampeln und Lichtmasten montiert, sollen die Mikrozellen Daten über das vorhandene Kabelnetz an eine Basis-Station weiterleiten. Voraussetzung ist allerdings, dass auch die Mobilfunkanbieter mitspielen. Denn weil die Mikro-Antennen dichter als herkömmliche Masten montiert werden müssen, gilt die Technik als aufwändig.



Quelle-Text: Antennenverstecke/ http://br-online.de/

Info. von der BI Bad Dürkheim

Anm. umtsno: versteckte Sendeanlagen in den Kirchen



Wie objektiv sind Experten?

Wenn selbst Wissenschaftler versuchen, die Beschwerden solcher Leute als 'Einbildung' abzutun ist das nicht nur peinlich, sondern auch gefährlich. Immer mehr Menschen erkennen zwar, daß offizielle Verlautbarungen seien sie nun politischer oder wissenschaftlicher Art nicht automatisch der Wahrheit entsprechen müssen. Dennoch kann es den einen oder anderen Bürger verunsichern, wenn ein hochdekorierter Wissenschaftler behauptet, der Mobilfunk sei vollkommen unbedenklich.

Genau diese Aufgabe hat ein solcher Wissenschaftler natürlich zu erfüllen. Professor Schönfeld, der ehemalige Staatsanwalt im deutschen Holzschutzmittelprozeß, publizierte im Spiegel einen Artikel mit dem Titel 'Die Lügen der Experten' (23/1999). Darin zeigte er das listige Ränkespiel der Industrie auf, welches im Mobilfunkbereich ebenso gespielt wird, wie in jedem anderen Streit, wo Geldinteressen gegen Gesundheitsvorsorge stehen. Schönfeld schrieb:

„Bei der Auswahl der Gutachter kann sich die Justiz Spezialisten holen, darf sich die Rosinen aus dem großen Ärztekuchen picken. Das macht sie auch. Prominente Lehrstuhlinhaber, internationale Kapazitäten, doppelt und dreifach Promovierte bevölkern die Gerichtssäle. Und trotzdem gibt es keine Gerechtigkeit für Chemikalienkranke. Oder gerade deswegen? Vor wenigen Jahren wurde das Problem noch unter dem Begriff der käuflichen Wissenschaft gehandelt. Mittlerweile ist man deutlicher geworden und spricht von Wissenschaftskriminalität.

Zahlreiche Sachverständige begutachten einfach falsch. Sie irren nicht, sie lügen. Und sie lügen mit Kalkül, immer zugunsten des am Verfahren beteiligten wirtschaftlich Mächtigeren, des Unternehmens, des Konzerns, des Herstellers. Nie zum Vorteil der kranken Kläger. (...) Was die Sachverständigen da tun, ist kein Freundschaftsdienst, sondern Teil eines Geschäfts: Unwahrheit gegen Cash. Der Hintergrund dieses schlimmen Tatbestandes ist kein Geheimnis. Längst können Universitätsinstitute, Forschungsgesellschaften oder andere Wissenschaftseinrichtungen ohne den ständigen Geldstrom aus der Wirtschaft nicht mehr existieren. Der Staat gibt nur noch Peanuts. Und weil auch diese immer weniger werden, gewinnen die Drittmittel, wie die Zuwendungen wertneutral heißen, ständig an Bedeutung. Die Heimstätten unserer Sachverständigen hängen am Tropf der Konzerne. Deren Unterhaltsleistungen erfolgen ganz und gar unspektakulär und unverfänglich in Form von Forschungs- und Gutachtenaufträgen und hin und wieder auch als Spende oder Doktorandenstipendium. Dafür dürfen die Unternehmen sich etwas wünschen: günstige Expertisen. Die bekommen sie auch, ansonsten wäre die geschäftliche Beziehung gefährdet."

Geld regiert die Welt. Und welcher Wissenschaftler möchte nicht gerne unbeschränkte Geldmittel zur Verfügung haben, um das zu erforschen, was ihn nicht nur reich, sondern auch berühmt und angesehen machen wird? Glücklicherweise gibt es aber Wissenschaftler, die ihren beruflichen Ehrgeiz dem Wohl der Bevölkerung unterordnen und sich weigern, gewisse Dinge im Namen der Wissenschaft zu tun. Leider sind es noch zu wenige. Noch viel dünner gesät sind jene Wissenschaftler, die den Mut gefunden haben, gegen den Druck der Industrie und der Akademikergemeinde anzutreten. Die genug Kraft haben, um ihre Stimme für die Gesundheit aller zu erheben und sich damit harten Repressionen aussetzen.

Wenn Sie nicht wissen, welcher von zwei akademischen Meinungen Sie Glauben schenken sollen, dann fragen Sie sich immer, was die Betreffenden zu gewinnen oder verlieren haben. Wenn ein Wissenschaftler für den Mobilfunk eintritt, geht er kein großes Risiko ein. Dafür kann er viel gewinnen. Er macht sich bei der Wirtschaft lieb Kind und erhält dafür gesellschaftliches Ansehen und gut bezahlte Forschungsaufträge.

Ein Wissenschaftler aber, der sich gegen die heute noch von der Mehrheit akzeptierten Meinung stellt, riskiert Kopf und Kragen. Er verliert seinen guten Ruf, die lukrativen Forschungsaufträge und meist auch noch seine Position. Sollten ihn diese Strafen nicht 'auf den rechten Kurs' zurückgezwungen haben, so wird er öffentlich lächerlich gemacht und von den eigenen Wissenschaftskreisen als Ausgestoßener behandelt.

Ich frage Sie, weshalb sollte ein Wissenschaftler all dies freiwillig auf sich nehmen, wenn nicht um der Wahrheit und seines Gewissens willen?

Rechnen ist Glücksache

Mit 'bezahlten Experten' der Mobilfunk-Lobby hingegen hat auch die Bürgerwelle bereits zahlreiche Erfahrungen sammeln können. Da ihre Referenten häufig zu öffentlichen Podiumsdiskussionen zum Thema Mobilfunk eingeladen werden, lassen sie sich von akademischen Titeln nicht blenden und können nicht über den Tisch gezogen werden. Zum Glück. Denn wenn es ums Rechnen geht, versagen selbst die Herren Professoren aus unerklärlichen Gründen. Da wird an öffentlichen Veranstaltungen beeindruckende Zahlenakrobatik vorgeführt, um den besorgten Bürgern etwa weis zu machen, daß die Grenzwerte von den geplanten Mobilfunktürmen deutlich unterschritten würden oder die Strahlungseinwirkung der seit Jahren stehenden Radio- und Fernsehsender selbst auf die weite Entfernung noch viel größer sei als von den Handymasten.

Glücklicherweise sind dann Fachleute wie Siegfried Zwerenz von der Bürgerwelle zur Stelle, die dem versammelten Publikum gleich vorrechnen können, welche Rechenfehler dem Herrn Professor von der Technischen Universität 'Soundso' unterlaufen sind und weshalb die effektive Strahlungsbelastung durch den Mobilfunksender zum Teil um das Mehrhundertfache höher ist. „Es kann mir dann schon passieren, daß diese Wissenschaftler deswegen emotional explodierten", sagt Zwerenz schmunzelnd, „Aber das nützt ihnen nichts."

Quelle: http://kornherr-net.de/



Wundersame Mobilfunkantennen-Vermehrung

Stadtrat ärgert sich über Falschinformationen im Vorfeld des Bürgerentscheids

Unterschleißheim (mf) - Im Vorfeld des Mobilfunk-Bürgerentscheids in Unterschleißheim gibt es weiter Wirbel: Im Hauptausschuss berichtete Michael Schessl (CSU) von Bürgern, die ihn verunsichert fragten, ob es nun acht oder 14 Mobilfunkstandorte im Stadtgebiet gebe. Der Grund für diese Verunsicherung wurde den Räten auch gleich vorgeführt: Eine Website (http://buerger-fuer-ush.de) veröffentlicht eine Karte mit 14 bestehenden und drei geplanten Standorten. Beim Blick auf die Informationen zu den dargestellten 14 Standorten aber zeigt sich, dass es sich teilweise gar nicht um Mobilfunkanlagen handelt, sondern um sogenannte "Sonstige Funkanlagen", wie etwa Bahnfunkanlagen oder auch Fernsehantennen. "In Wirklichkeit sind es acht bestehende Standorte, aber es werden 14 suggeriert", stellte Bürgermeister Rolf Zeitler richtig.

Josef Diehl (CSU) berichtete von einem Faltblatt, das er aus seiner Mülltonne gezupft habe. Darin seien satte 38 Standorte angegeben. Die Bevölkerung werde so "mit grober Unwahrheit in die Irre geführt". Auch Alfons Wommelsdorf (SPD) missfiel diese Art der Fehlinformation: "Wir haben die Verpflichtung, die Bürger darauf hinzuweisen, was da läuft."

Kurt Stubenrauch (FB) indes monierte, dass die Anfrage von Michael Schessl "sehr vorbereitet" ausgesehen habe. Die Beratung zum Thema Bürgerentscheid sei in nichtöffentlicher Sitzung geplant gewesen und wegen der anwesenden Pressevertreter in die öffentliche Sitzung gezogen worden. Das aber ließ Bürgermeister Zeitler nicht gelten, denn in seinem Bericht hatte er nur erklärt, dass rechtzeitig vor dem Entscheid Informationen zum Thema Mobilfunk-Bürgerbegehren veröffentlicht würden und dabei auch den Initiatoren Raum eingeräumt werde. Wenn dann eine Anfrage komme, werde darauf auch geantwortet. mm

Datum: 19.03.2004

http://merkur-online.de/regionen/muenchennord/

Anm. Webmaster@umtsno.de

Auf der Karte der Regulierungsbehörde (http://regtp.de/) von meiner Gegend fehlen zwei riesige Sendeanlagen.




Dänische Interphone-Studie

Dänische Interphone-Studie: izgmf-Story über Hörnervtumor und Verharmlosung

Was ist nur mit der deutschsprachigen Medienlandschaft los, will denn keiner mehr mit eigenen Recherchen gegen die Vorbeter in den Nachrichtenagenturen antreten? Das ist geschehen: Der Ende Januar 2004 publizierte dänische Teil der Interphone-Studie (Untersuchung des Akustikusneurinoms) führte zu einem Schwall an Berichten, die allein die entwarnenden Aspekte der Studie deutlich machen. So als hätte die Studie nicht auch entdeckt, dass Hörnervtumoren bei Handytelefonierern signifikant größer sind als bei anderen. Dieser kritische Aspekt aber wird in den Berichten verschwiegen, im Deutschen Ärzteblatt sogar auf den Kopf gestellt. Da machen wir nicht mit.

Lesen Sie in unserer Nachrecherche, was die Interphone-Studie wirklich herausgefunden hat und warum Mobilfunkgegner den Medien berechtigtes Misstrauen entgegenbringen dürfen.

http://izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv-04/Interphone2Danemark/interphone2danemark.html

Mit freundlichen Grüßen
Informationszentrum gegen Mobilfunk
Heidrun Schall



umtsno:

Die Annahmen auf der Seite von izgmf beleuchtet am besten das Lesen der ganzen Arbeit.
Sie wurde mir von Herrn Helle Collatz Christensen zur Verfügung gestellt.


Zum privaten Gebrauch, habe ich die Originalveröffentlichung
(nochmals vielen Dank Herr H. C. Christensen) von Interphone Denmark
in ein geschütztes Verzeichnis gestellt. Hier beim Download bitte folgendes angeben:


user: krzysztof
paß: interdk

siehe auch:




Es gibt auch andere Mess-Ergebnisse

Zu «Kein Risiko durch Handy-Antennen in Hessen» (http://rhein-main.net/): Die von den Mobilfunkbetreibern in Auftrag gegebenen Messungen konnten ja auch kein anderes Ergebnis hervorbringen als die Dokumentation der Ungefährlichkeit beim Betreiben dieser Antennen. Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts und anderer Institute kommen hier zu völlig anderen Ergebnissen. Wenn die Strahlung tatsächlich so harmlos ist, wie angegeben, verwundert es doch sehr, dass an vielen Plätzen in Hessen mittlerweile die Antennen abgebaut und an Standorte verlegt wurden, die nicht so eng besiedelt sind und wo keine Personen wohnen, die auf Grund ihrer politischen und gesellschaftlichen Stellung als «prominent» bezeichnet werden.

Ullrich Gottmann, Hadamar
siehe dazu: Mobilfunkdichte in der Nähe der Wohnungen
der Spitzenpolitiker in Hamburg 2004




Freude am Senken: BMW Group erlässt drastisch reduzierten Strahlungsgrenzwert

Sensationen sickern zuweilen nur langsam an die Öffentlichkeit: Bereits im vergangenen Jahr hat der Automobilhersteller BMW die zulässige Strahlungsbelastung seiner weltweit rd. 105 000 Mitarbeiter durch betriebliche DECT-Telefone auf höchstens 100 µW/m2 reduziert.

Dieser Wert liegt um den Faktor 100 000 unter dem derzeitigen gesetzlichen Grenzwert. Wie dem izgmf auf Anfrage mitgeteilt wurde, hat sich die Abteilung Arbeits- und Umweltschutz bei BMW intensiv mit der Sachlage beschäftigt. Sie hat Expertenrat von beiden Seiten eingeholt (z. B. bei Prof. G. Käs und beim DECT-Lieferanten Siemens) und sich dann für die drastische Reduzierung entschieden, die, wie es heißt, für die gesamte BMW Group weltweit gültig sei.

Zur Einhaltung des BMW-Grenzwerts wurde die Sendeleistung der DECT-Basisstationen (Mittelwert 10 mW, Spitzenwert 250 mW) durch den Einbau von Dämpfungsgliedern zunächst soweit verringert, dass auch in unmittelbarer Nähe einer Station der BMW-Grenzwert eingehalten wird.

Insbesondere im Münchener Forschungszentrum (FIZ) konnte dann jedoch die Funkversorgung nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden. Grund: In dem Büro- und Laborkomplex lassen sich dämpfende Trennwände problemlos versetzen oder neu einziehen. Etliche DECT-Basisstationen im FIZ müssen daher mit höherer Leistung senden als ursprünglich geplant.

Um den BMW-Grenzwert dennoch einzuhalten, wurden diese in Deckennähe montierten Stationen mit einem Kostenaufwand von rd. 100 000 Euro - getragen von BMW - durch metallbedampfte Glasscheiben abgeschirmt. Diese "Deflektoren" sind nahe der Stationen montiert, sie lassen die seitliche Abstrahlung ungehindert zu, schützen jedoch den unterhalb einer Station sitzenden Mitarbeiter.

BMW ließ die Deflektoren bei einem Zulieferer anfertigen, der bei Interesse auch andere Firmen damit beliefern könnte. Schlichte Metallplatten haben dieselbe Schutzwirkung, die schmucken Glasplatten wurden nur wegen der Optik gewählt.

Omega: na also, bei BMW weiß man also Bescheid und versucht wenigstens seine wertvollen Mitarbeiter zu schützen! Und was ist mit der Bevölkerung in Deutschland? Wenn BMW Grund zum Handeln sieht und den Versuch unternimmt, seine Mitarbeiter vor Gesundheitsschäden zu schützen, warum nicht die Bundesregierung? Hat die Bevölkerung nicht das Selbe verdient, wie die BMW Mitarbeiter?

siehe auch Bemerkungen von Prof. Käs



Hamburg den 25.01.04

Unten finden Sie Daten aus hamburger Messung 2001 aus der Seite der Umweltbehörde in Hamburg

HAMBURG

Immissionen in der Umgebung von Mobilfunk-Standorten

Alle Messorte
gemessene Höchstwerte
vom 10.09.2001
http://fhh.hamburg.de/stadt/
HAMBURG, Immissionen in der Umgebung von Mobilfunk-Standorten-Umweltbehörde, (.pdf, 0,62 MB)

Die Ergebnisse im Einzelnen:
(Abbildung 2).unten

Übersicht über die Mobilfunkimmissionen an allen Messorten
Die Summe der Immissionen durch die Mobilfunksendeanlagen des D- und E-Netzes
liegt an allen Messorten weit unter den gültigen Grenzwerten.
Legt man die gemessenen Höchstwerte zugrunde, liegt die gewichtete Summenimmission
im Mittel bei 202, der Grenzwert wird um den Faktor 4950 unterschritten
(Abbildung 2). An einigen Messorten wurden Werte gemessen, die etwa eine Größenordnung
höher liegen, dies ist durch die Lage der Messorte bedingt und wird weiter
unten diskutiert. Die höchsten Einzelwerte liegen bei 1600 (Grenzwertunterschreitung um den Faktor 625).


Auswertung Gutachten Mobilfunkimmissionen in Hamburg Seite - 9 - von - 28

Die höchste gemessene Leistungsflussdichte für eine einzelne Frequenz einer D-Netz- Sendestation betrug 390 Mikrowatt/m2, der Grenzwert für die D-Netz-Frequenzen liegt ungefähr bei 4700000 Mikrowatt/m2.

Die höchste gemessene Leistungsflussdichte für eine einzelne Frequenz einer E-Netz - Sendestation betrug 95 Mikrowatt/m2, der Grenzwert für die E-Netz-Frequenzen liegt ungefähr bei 9200000 Mikrowatt/m2.

Immission
(in Bruchteilen des Grenzwertes)
1 = Grenzwert erreicht


Auswertung Gutachten Mobilfunkimmissionen in Hamburg Seite - 26 - von - 28 -

Anhang 1: Liste der Messorte
Messumgebung 1 (St. Georg), Messorte 11 bis 14:
11: Brennerstr. 86, vor dem Hauszugang
12: Wendekreis Rostocker Str., am Stirnpunkt
13: Krankenhaus-Gelände, Parkplatz vor Haus "R", südwestl. von Gebäudemitte
(Stellplatz 141)
14: Krankenhaus-Gelände, Haus "V", südwestlich vor dem Hauseingang
Messumgebung 2 (Bergedorf), Messorte 21 bis 24:
21: Richard-Linde-Weg 49, 5 m östlich vom Schulplatz-Eingang
22: Richard-Linde-Weg, zwischen Nr. 37 und 39, südliche Straßenseite
23: Schulgelände Richard-Linde-Weg, großer Schulhof, 3 m östlich von östl. Baum
24: Schulgelände Richard-Linde-Weg, Wiese nördlich der Aula zwischen östl. und
mittlerem Gebäudeteil
Messumgebung 3 (Kümmellstraße), Messorte 31 bis 35:
31: Schottmüllerstr. 29, vor dem Hauseingang
32: Bezirksamt Nord, Kümmellstr. Hauptgebäude, 4. OG, vor Fenster von
Zimmer 413
33: Görnestr. 11, 3 m vor dem Haus
34: Eppendorfer Landstr. 79, vor dem Hauseingang
35: Schrammsweg 1, 5 m links vor dem Hauseingang
Messumgebung 4 (Rahlstedt), Messorte 41 bis 45:
41: Hermann-Balk-Str. 111, 5. OG, Küchenfenster Wohnung, Richtung Sender
42: Hermann-Balk-Str. zwischen Nr. 109a und 111, Grundstückgrenze 109a zur
Einfahrt hin, in Höhe der Hausflucht von Nr. 111
43: Hermann-Balk-Str. 117, vor Kreuzung der Zufahrt und des Fußweges
44: Falkenburger Ring, Fußweg zu Häusern Nr. 24 ff., Höhe Hausflucht Nr. 24
45: Alte Berner Str. 11, Parkplatz vor Haus 11, Mitte der NW-Seite
Messumgebung 5 (Amandastraße), Messorte 51 bis 55:
51: Amandastr., Straßenrand zwischen Nr. 83 und 85 (Tiefgarageneinfahrt)
52: Amandastr. 58, 4. OG Südseite, 2. Fenster von rechts Richtung
Sendeantennen
53: Amandastr. 81, 7. OG, Wohnung direkt unter den 2 nördlichen Sendeantennen,
Wohnraum
54: Lindenallee 17, Parkplatz vor dem Haus, Mitte der westl. Seite
55: Ecke Bartelstr. / Altonaer Str. 34, Grenze Parkplatz / Schulhof
Messumgebung 6 (Altona), Messorte 61 bis 65:
61: Lobuschstr. 4-6, Gehweg, Mitte zwischen Eingängen Nr. 4 und 6
62: Schulhof Rothestr. / Karl-Theodor-Str., 5 m nördl. von kleinem Rondell
63: Sand-Sportplatz nördlich der in Nr. 62 beschriebenen Schule, Nordost-Ecke
(hinter Häuserecke Arnoldstr. / Bahrenfelder Str.)
64: Bahrenfelder Str. 20-30, auf Gehweg vor Hauseingang Nr. 30
65: Ottenser Hauptstr. 43a, neben Einfahrt und 5 m vor Eingang Nr. 43a
Messumgebung 7 (Wilhelmsburg), Messorte 71 bis 75:
71: Rotenhäuser Damm, gegenüberliegende Straßenseite von Haus Nr. 67, an den
Weg vor dem Bunker angrenzendes Baugelände
72: Rotenhäuser Damm 71, Parkstreifen vor Nr. 71, 3 m nördl. vom Hauseingang
73: Rotenhäuser Damm, nördl. Straßenzug, Parkstreifen vor Schulgelände, 3 m
südlich vom zur Straße nächstgelegenen Gebäudeteil
74: Weimarer Str., Hauslücke gegenüber Nr. 70 / 72, ca. 5 m nordöstl. vom Hintereingang
des Hauses Neuhöfer Str. 16
75: Georg-Wilhelm-Str. 65-67, Radweg, mittig zwischen Eingängen Nr. 65 und 67


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