Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sperrte 1993 einen D1-Turm in Essen mit der Begründung: "Die verfassungsrechtliche Verantwortung des Staates für die Grundrechte unserer Bürger verbietet, wenn Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, das Kind zunächst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann zu versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken. Eine neuartige Technologie darf nicht gleich einem Großversuch an der Bevölkerung auf ihre Unschädlichkeit überprüft werden." Prof. Meyl, Umtsno, Omega: Menschenversuche sind auch eine Schande für Deutschland. Menschen werden als "Versuchskaninchen" für Mobilfunkversuche benutzt. "...wir erwarten von Bund und Ländern, dass diese endlich Maßnahmen ergreifen, um durchgreifende Änderungen zu bewirken." UMTSNO ist der Meinung, dass nur über die Einführung der direkten Demokratie und eine Volksabstimmung, man den abscheulichen Versuch: Menschen über Mobilfunkstrahlen zu dezimieren stoppen kann. |
Mobilfunkanlagen ändern Nutzungsform
VGH-Urteil: In Wohngebieten genehmigungspflichtig Palmer fordert Änderung
Mobilfunkantennen dürfen innerhalb eines Wohngebiets nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem jetzt veröffentlichten Beschluß. Der Bau einer Mobilfunkstation auf einem Wohnhaus bedeute eine Nutzungsänderung, für die eine Genehmigung nötig sei, betonten die Mannheimer Richter.
Ein Mobilfunkbetreiber hatte auf dem Dach eines viergeschossigen Wohnhauses in Stuttgart mit der Errichtung eines knapp acht Meter hohen Mastes begonnen, auf dem eine zwei Meter hohe Antenne angebracht werden sollte.
Die Stadt Stuttgart hatte die Einstellung der Arbeiten angeordnet, weil keine Baugenehmigung vorlag.
Der VGH gab der Stadt Recht und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts.
Der Charakter des bislang ausschließlich zum Wohnen genutzten Gebäudes werde durch die Sendeanlage verändert, betonte der VGH. Zur Wohnnutzung komme eine gewerbliche Nutzung hinzu. Dafür gälten weitergehende Anforderungen, insbesondere die Schutzverordnung über elektromagnetische Felder. Deshalb sei eine eigene Genehmigung erforderlich. (Az. 8 S 2748/01)
Minister Christoph Palmer (CDU) hat als Folge des Beschlusses durch den Verwaltungsgerichtshof in einer ersten Reaktion die Prüfung einer Änderung der Landesbauordnung angekündigt.
Im Interesse aller Handy-Nutzer und der Entwicklung der neuen UMTS-Technologie darf die notwendige Aufstellung von Mobilfunkantennen nicht blockiert werden , sagte Palmer in Stuttgart.
Hintergrund der Entscheidung des VGH ist nach den Worten des Ministers der Umstand, dass in Baden-Württemberg wie in allen anderen Bundesländern, mit Ausnahme Bayerns, die Nutzungsänderung eines Hauses durch die Anbringung einer Mobilfunkantenne baugenehmigungspflichtig ist.
Die geltende Rechtslage ist widersinnig. Darauf hat auch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation bereits hingewiesen.
Die Errichtung von Antennenanlagen ohne Verbindung mit einem Wohnhaus sei schon bislang bis zu einer bestimmten Höhe, meist zehn Meter, in allen Bundesländern von der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens freigestellt. Diese Regelung habe in der Vergangenheit den zügigen Ausbau der bestehenden Mobilfunknetze in GSM-Technik ermöglicht.
Eine solche Regelung brauchen wir auch für Fälle wie den heute vom VGH ent-
schiedenen, wenn es um eine Anlage auf einem bestehenden Wohngebäude geht , unterstrich Palmer.
Für den Telekommunikationsmarkt in Baden Württemberg sei ein zügiger Ausbau der Mobilfunktechnik unverzichtbar.
Die Landesregierung wird die zur Sicherung des Ausbaus der UMTS-Netze in Baden Württemberg erforderlichen Schritte prüfen und einleiten , sagte Palmer abschließend.
Dambacher Präzedenzfall
Entscheidung über städtische Klage mit Spannung erwartet
FÜRTH Die Fronten im Tauziehen um Mobilfunkstandorte haben sich verhärtet. Am Beispiel der Sendeanlage von O2 im Nahbereich dreier Dambacher Kindergärten ist ein Rechtsstreit im Gange, der bundesweit zum Präzedenzfall werden könnte.
Obwohl die Stadt beim Verwaltungsgericht Ansbach Widerspruch gegen den Standortbescheid eingelegt hatte und ein Eilverfahren gegen die von O2 erwirkte Erlaubnis zur sofortigen Vollziehbarkeit des Standortbescheides läuft, hat der Mobilfunkbetreiber seine umstrittene Sendeanlage in der Weiherhofer Straße am Mittwoch in Betrieb genommen.
Dass O2 die Entscheidung im angestrengten Eilverfahren nicht abwartet, ist für OB Thomas Jung ein klarer Affront. Für Thomas Lichtenberger, bei O2 in Nürnberg zuständig für den Bereich Mobilfunk und Umwelt, dient das kompromisslose Vorgehen der generellen Klärung. Von der mit Spannung erwarteten Entscheidung der Regulierungsbehörde werden allgemein die Chancen künftiger kommunaler Interventionen gegen umstrittene Standortentscheidungen abhängig ge-macht.
Eltern protestierten
Die Stadt Fürth trägt mit ihrem Einspruch gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde den Bedenken zahlreicher Eltern und des Bundes Naturschutz Rechnung, die gegen die Sendemasten Sturm gelaufen sind. Der Mobilfunkbetreiber steht dagegen auf dem Standpunkt, dass die Anlage rechtlich zulässig, genehmigt und gesundheitlich unbedenklich ist. Sie birgt nach Thomas Lichtenberger keine Gefahr für irgendjemand.
Der Fürther Rechtsreferent Christoph Maier ist in seiner Einschätzung etwas vorsichtiger. Seinen Widerspruch stützte er auf den Verdacht, dass die Auflagen der 26. Immissionsschutzverordnung insbesondere was die noch nicht genügend erforschten Langzeitwirkungen der Mobilfunkstrahlung betrifft nicht ausreichend sind. Außerdem sieht die Stadt im Betrieb der Sendeanlagen einen Verstoß gegen die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber, sensible Standorte zu meiden.
Für uns ist das alles Neuland, skizziert der Rechtsreferent seine Unsicherheit hinsichtlich des Ausgangs des Rechtsstreits. Auch die Regulierungsbehörde kann sich auf keine einschlägigen Erfahrungen stützen. Wie Thomas Lichtenberger betont, handelt es sich im Fall der Dambacher Sendemasten um die erste Anlage, gegen die eine deutsche Großstadt vorgeht. Die Einrichtung eines Runden Tisches mit Kritikern begrüßt der O2-Vertreter gleichwohl.
Hauptsache steht noch aus
Gestern erhielt das Fürther Rechtsreferat die Eingangsbestätigung des Widerspruchs aus Ansbach. Entschieden wird im Eilverfahren nur gegen den auf Antrag von O2 angeordneten Vollzug der Standortbescheinigung. Bekommt die Stadt Recht, wird automatisch die aufschiebende Wirkung des Fürther Widerspruchs gegen die Standortbescheinigung wieder in Kraft gesetzt. Das eigentliche Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Standortbescheinigung steht noch aus.
Maßloses Entsetzen hat die Inbetriebnahme bei der Bürgerinitiative Bürger fordern Strahlenschutz ausgelöst. Viele Eltern wollen ihre Kinder aus den Kindergärten nehmen, berichtet die Sprecherin der Initiative, Susanne Kresser. Deutlich erhöhte Strahlenwerte, die am Mittwochnachmittag am Karl-ReinmannKindergarten gemessen worden sind, schüren die Angst.
Die Bürgerinitiative erwägt eine Unterstützungsklage beim Verwaltungsgericht Ansbach und kündigt weitere Protestaktionen an. So soll am Freitag, 31. Januar, ein Fackelzug durch Dambach führen. Außerdem ist eine Plakataktion geplant.
VOLKER DITTMAR
Hessen: Baubehörde ordnet Beseitigung einer Mobilfunkantenne an
Das hese-Project hat uns um die Veröffentlichung folgender Kurzmeldung gebeten:
e-mail an das hese-Project vom 27.01.2003:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
endlich habe ich bei Ihnen wissenschaftliche und plausible Argumente gefunden. Vielen Dank.
Unsere Initiative hat jetzt nach zähem Ringen endlich erreicht, dass die Baubehörde unter Anwendung
des § 12 des hessischen Baugesetzes (Verschandelung ) den Rückbau einer 50 Watt Sendeanlage angeordnet hat.
Wir sind auf die Reaktionen von Vodafone gespannt.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Döll
e-mail: Dndoell@aol.com
Zur Webseite des hese-Projectes: (im Aufbau, jeden Tag Neues)
Suderbruch bleibt vorerst mobilfunkfreie Zone
Quelle: Walsroder Zeitung, 06.01.2003
Etappenziel im Kampf gegen den Funkturm
Pachtvertrag in Suderbruch gekündigt: Kein Sendemast / Aber: E-Plus gibt noch lange nicht auf
Nach anderthalb Jahren hat Suderbruch im Kampf gegen den Mobilfunk-Riesen E-Plus ein weiteres Etappenziel erreicht: An dem ursprünglich geplanten Standort wird kein Funkturm mehr gebaut. Denn wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Grundstückseigentümerin den Pachtvertrag mit E-Plus gekündigt. Über Hintergründe kann nur gemutmaßt werden. Trotz des Erfolges knallen die Sektkorken nicht: In einem Brief an die Samtgemeinde hat E-Plus um neue Vorschläge für Turm-Standorte gebeten.
Suderbruch. Als die Nachricht in der 200-Seelen-Ortschaft die Runde machte, konnten es die Einwohner anfangs kaum glauben. Mittlerweile sind sie nur noch dankbar. Das ist absolut beispielhaft, dass sie auf zusätzliche Einnahmen verzichtet, freut sich Herwig zum Berge. Der Zwist mit E-Plus hätte noch lange anhalten können die Funkturmgegner wissen, wem sie ihr Hoch verdanken können.
Von Euphorie ist allerdings nichts zu spüren. Denn der Konzern will sein Handy-Netz trotzdem ausbauen und hat die Samtgemeinde Schwarmstedt laut Bürgerinitiative bereits um Vorschläge für andere Turm-Standorte gebeten. Wir hoffen, dass E-Plus jetzt keinen neuen Standort findet, sagt zum Berge. Was wir uns nicht wünschen, wünschen wir auch keinem Anderen. Die Anderen könnten in diesem Fall die Bürger in Norddrebber sein schließlich soll mit einem neuen Turm die Mobilfunk-Versorgung an der
B 214 gesichert werden. Wie die WZ aus verschiedenen Kreisen in Erfahrung brachte, käme für E-Plus aber durchaus auch ein neuer Standort in Suderbruch in Frage.
Im Schwarmstedter Rathaus weiß man um die Bemühungen des Netzbetreibers bescheid, aber wie ernst diese Sache ist, wissen wir nicht, erklärte der stellvertretende Gemeindedirektor Klaus Marquardt. Wir warten auf Nachricht von E-Plus. Die Mitglieder der Bürgerinitiative haben die Giltener Ratsmitglieder indes per Brief gebeten, keinen Standort im Gemeindegebiet vorzuschlagen. Zudem sollen die Bürger in allen betroffenen Ortschaften zum Thema befragt werden.
Den Suderbruchern ist es ernst schließlich würde ein Sendemast auch im Nachbarort das Aus der erträumten elektrosmogfreien Zone bedeuten. Sollten die Planungen von E-Plus tatsächlich in diese Richtung zielen, haben die Suderbrucher für potenzielle Funkturmgegner in anderen Dörfern bereits Schützenhilfe zugesagt. Das Problem breitet sich auf die gesamte Gemeinde aus, ist sich die Bürgerinitiative einig. Bei E-Plus wollte man sich nicht zu dem Thema äußern der zuständige Mitarbeiter sei im Urlaub.
Haftungsrisiko(Nachricht aus Gröbenzell)
Die Nachricht aus Gröbenzell dürfte auch allgemein die BIs in der BRD interessieren, denn hier zeigen sich die Bürgermeister ihren Bürgern verpflichtet, auch auf die Risiken des Mobilfunks hinzuweisen. Denn den Vermietern von Standorten, ob private oder städtische Vermieter, drohen empfindliche Verluste bei Schadensersatzansprüchen aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen. (Veröffentlichung dieser Nachricht daher sehr erwünscht.)
Die hochgelobten sogenannten Runden Tische werden der Sache nur gerecht, wenn daran auch mögliche Vermieter beteiligt sind, welche vor Vertragsabschluß über die hohen Risiken aufgeklärt werden.
Forderung:
Künftig darf die Standortbescheinigung an Mobilfunkbetreiber nur noch vergeben werden, wenn die Betreiber durch Vermieter-Unterschrift nachweisen, dass der Vermieter des Standortes über alle Haftungsrisiken aufgeklärt wurde. Weil die Gefahr vom Grundstück des Vermieters ausgeht, ist er in jedem Fall haftbar. Er darf sich nicht auf die vertragliche Haftungsübernahme durch die in Milliardenhöhe verschuldeten Mobilfunkbetreiber verlassen, denn das könnte logischerweise ein Fehlschluss sein. Eine Haftpflichtversicherung für alle möglichen Risiken ist daher nötig. Auch die Städtischen Behörden sollten ihrer Pflicht nachkommen, die Bürger vor Gefahren zu schützen; sie dürfen daher nur noch mit den Betreibern verhandeln, die mit den Vermietern klare Absprachen über die Haftungsbedingungen erzielt haben. Über entsprechende Aufklärung der Vermieter ließen sich viele unsinnige Standorte vermeiden. Eben nach dem Motto: Wo kein Vermieter, dort keine Mobilfunkanlage.
Mit freundlichen Grüßen
und ein Erfolgreiches 2003
Nachricht von Gerhard Heinrichs Schriftverkehr mit MdL Volker Hartenstein
Quelle:BI Omega
Zivilgerichte müssen Gefahren durch Mobilfunksender in tatsächlicher Hinsicht aufklären
Quelle: ZMR (Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 2003, Seiten 170 ff.)
In der juristischen Fachzeitschrift für Miet-und Raumrecht 2003 ist soeben ein wichtiger juristischer Aufsatz von Prof. Dr. Klaus Kniep, Heilbronn, erschienen. Prof. Kniep kommt in der Arbeit zu dem Schluss, dass den Zivilgerichten die Pflicht obliegt, Gesundheitsgefahren durch Mobilfunksender in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären und dass diese sich nicht hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstecken können. Prof. Kniep erklärt die 26. Bundesimmissionschutzverordnung für nicht zuständig, da sie die relevanten athermische Effekte nicht berücksichtige. Die wesentlichen Beeinträchtigungen der Kläger ergäben sich aber gerade und ausschliesslich durch athermische Effekte. Thermische Effekte seien durch die 26. Bundesimmissionschutzvereinbarung und den Stand der Wissenschaft gedeckt, diese seine aber für Anwohner von Sendemasten irrelevant.
Die Zivil- und Fachgerichte könnten sich damit nicht der gebotenen Sachaufklärung entziehen, Kniep nennt die juristische Grundlage hierfür mehrfach (BGB, Grundgesetz)
Diese juristische Arbeit stellt einen wichtigen Meilenstein hinsichtlich zukünftiger und laufender Mobilfunkgerichtsprozesse dar. Es kann davon ausgegangen gehen, dass sich viele Gerichte der Rechtsauffassung von Prof. Kniep anschließen werden und zukünftig Sachaufklärung betreiben werden, ohne sich auf die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionschutzverordnung zurückzuziehen.
In der Folge würde dies bedeuten, dass Zivilgerichte zukünftig wissenschaftliche Studien, die relevante schädliche athermische Effekte durch Mobilfunksender weit unterhalb der derzeit gültigen Grenzwerte der 26. Bundesimmissionschutzverordnung gefunden haben, zur Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigen und prüfen müssen. Die rechtliche Lage würde sich damit für die Mobilfunkindustrie erheblich verschlechtern, da mittlerweile eine Vielzahl solcher wissenschaftlicher Studien existiert, die in Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind. Nach dem allgemeinen Rechtsempfinden ist eine solche Vorgehensweise durch die Gerichte ohnehin längst angebracht, denn die 26. Bundesimmissionschutzverordnung befindet sich mittlerweile in krassem Widerspruch zum tatsächlichen Stand der Wissenschaft.
Mobilfunk und Steuerfragen
Verfasser: Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Kniep
in Wohnungswirtschaft und Mietrecht, 57. JG., Heft 2, S. 55 u. 56
mehr von Prof. Kniep
http://buergerwelle.de/pdf/kniep_mobilfunk_u._steuerfragen.pdf
Gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunkmasten sind zu prüfen, Kommentar
Von THOMAS WELS
DÜSSELDORF. Die Gegner von Mobilfunk-Sendeantennen dürfen sich freuen,
Mobilfunk-Unternehmen und die meist mittelständischen Antennenbauer müssen
schwere Behinderungen fürchten: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in
einem gestern zugestellten Beschluss "drei wesentlich neue Leitlinien für den
Nachbarschutz gezogen", sagte Cornel Hüsch von der Neusser Kanzlei Hüsch
& Partner.
Der Verwaltungsrechtler zählt in Sachen Mobilfunkantennen zu den
bewandertsten Anwälten, im September 2001 erstritt Hüsch die Pflicht zur
Baugenehmigung für Sendemasten. Diese Baugenehmigungspflicht hat bereits zu
einem erheblichen Stau beim Aufbau der Masten geführt. In der Branche heißt es,
allein bei Vodafone D 2 lägen 150 Millionen Euro auf Eis. Eine Bestätigung von
Vodafone gab es dazu nicht.
Der weitere Ausbau mit den umstrittenen Sendemasten dürfte jetzt noch schwerer
werden. Möglicherweise "müssen auch Antennen in den Innenstädten wieder
abgehauen werden", so Hüsch im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Qualität des
OVG-Beschlusses sei für den Nachbarschutz in Wohngebieten von immenser
Bedeutung, für die Mobilfunkbetreiber komme es "knüppeldick". In drei
wesentlichen Punkten habe das OVG betroffenen Nachbarn neue Klagemöglichkeiten
eröffnet und die Prüfpflicht der Behörden erweitert:
Optik der Anlagen: Erstmals habe das OVG von den Gemeinden verlangt, auch die
"optischen Auswirkungen der Mobilfunksendeanlage in den Blick zu nehmen", wenn
es um die Beurteilung "nachbarrechtlicher Belange geht", wie es in dem Beschluss
heißt. Im Klartext: Sieht eine Antenne im Wohngebiet besonders hässlich aus,
könnte sie als "störender Gewerbebetrieb" eingestuft werden.
Umweltschäden: Die Baugenehmigungsbehörde muss nach dem Beschluss "in eigener
Zuständigkeit prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden".
Dazu zählen auch die besonders umstrittenen Strahlenemissionen. "Der Bereich der
gesundheitlichen Störungen war bisher völlig außen vor und muss jetzt geprüft
werden", so Hüsch.
Sicherheitsabstand: Sollte der Sicherheitsabstand der Antennen (dieser weist
einen Radius von fünf bis neun Metern aus) auf dem Grundstück eines Nachbarn
liegen, so könne der den Abriss fordern, falls er seine eigene Bautätigkeit
beeinträchtigt sieht. Die Behörde muss jetzt also prüfen, ob Nachbarn betroffen
sind.
Hüsch zeigt sich von der Wirkung des Beschlusses (Az.: 10 B 2417/02) überzeugt:
"Die Baugenehmigungspflicht war ein Erdbeben, das wird eine Schockwelle."
In der Tat: "Das gefährdet massiv Arbeitsplätze gerade im Mittelstand", sagt
Klaus-Dieter Maaß, Chef eines Antennenbaubetriebs mit 35 Beschäftigten in
Hamminkeln. Sein Unternehmen allein habe jetzt schon 110 Bauanträge auf Halde
liegen, deren Genehmigung nicht voran komme. "Die Beamten wissen nicht mehr,
nach welchen Kriterien sie Genehmigungen erteilen sollen." Dazu komme die Angst,
für etwaige Strahlenschäden haftbar gemacht zu werden. Das dürfte jetzt noch
schlimmer werden.
Bei Vodafone D 2, die in dem OVG-Eilverfahren teils unterlegen waren, hieß es,
es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Planungsrechtlich gebe das OVG
zwar Hinweise, Entscheidungen seien aber nicht gefallen. Hüsch dazu: "Die
Behörden müssen den letztinstanzlichen Beschluss umsetzen."
Amt warnt Kindergarten vor Mobilfunk-Strahlung
18 hansestadt Lübeck
Mittwoch 29.Januar 2003 LN
Quelle: Lübecker Nachrichten von Mittwoch 29.Januar 2003
von Kai Dordowsky
Ein Brief vom städtischen Umweltamt habe bei den Eltern der 20 Knirpse
Entsetzen ausgelöst, sagt Eva Riedemann, dessen Kind in der privaten Einrichtung betreut wird. Die Behörde schrieb dem Kindergarten, dass der von ihr beauftragte Wissenschaftler Dr. Lebrecht von Klitzing am 12. September vergangenen Jahres Feldmessungen in der Umgebung des Mobilfunkstandortes Kahlhorststraße/Ecke Dorfstraße vorgenommen habe. Und dabei zum Ergebnis gekommen sei, dass das Freigelände vor dem Kindergartengebäude besser nicht genutzt werden sollte.
Wörtlich heißt es in dem Brief: Unter Berücksichtigung, dass es sich um einen längerfristigen Aufenthaltsbereich für Kinder handelt, ist der Immissionswert mit 310 Mikrowatt pro Quadratmeter zu hoch und sollte für den üblichen Nutzungszeitraum gemieden werden. Alternativ sollte der Außenbereich an der Sandkiste genutzt werden.
Damit wären 80 Prozent des Außengeländes der Betreuungseinrichtung unbenutzbar. Unser Kindergarten ist erst vor eineinhalb jahren hierher gezogen, sagt Leiterin Sabine Stahl, In den Umbau des Gebäudes haben wir 50000 Euro gesteckt, unsere gesamten Ersparnisse. Von den Sendemasten auf dem benachbarten Hochhaus habe man nichts gewusst. Die sind vom Kindergarten aus nicht zu sehen. Erst durch den Brief des Umweltamtes wurden Kindergarten und Eltern die Augen geöffnet.
---------------------
Ich glaube nicht, dass wir uns keine Sorgen machen müssen. Ich betrachte die amtlichen Werte mit Skepsis.
Eva Riedemann, Mutter
---------------------
Die Kleinen toben trotzdem weiter auf der großen Freifläche. Den vom Umweltamt empfohlenen Verzicht wollte man ihnen nicht zumuten.
Ich möchte mein Kind nicht der dauernden Bestrahlung ausgesetzt sehen, aber ich will auch, dass es im Tingelfing bleiben kann, sagt Eva Riedemann, die von Elternseite aus den Kampf gegen die Masten organisiert. Deswegen soll die Politik mobilisiert werden. Morgen ist eine Demo mit Transparenten und Trillerpfeifen vor dem Rathaus geplant. Die Masten müssen weg, fordern Betreuerinnen und Eltern.
Von Klitzing beruft sich bei seiner Warnung auf internationale wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Grenzwert bei einer Dauerbestrahlung von Kindern mit zehn Mikrowatt pro Quadratmeter angibt.
Die offiziellen Grenzwerte liegen nach Auskunft des Umweltamtes weit höher- 4,7 Millionen Mikrowatt bei D-Netzen sowie neun Millionen Mikrowatt bei E-Plus.
(siehe Beitrag)
und Grenzwerte
Wir wollten von Klitzings Messwerte aber nicht verschweigen, begründet Manfred Hellberg vom Umweltamt den Brief an den Kindergarten.
Die Politik nimmt die Warnung ernst. Nicht Kinder, Antennen müssen weichen, sagt Karl-Heinz Haase, Gesundheitsexperte der Grünen und fordert die sofortige Abschaltung der Anlagen. CDU-Umweltexperte Christian Freitag will keine Masten mehr in sensiblen Bereichen. Er unterstützt den SPD-Antrag zur Bürgerschaft, der Sendeanlagen auf öffentlichen Gebäuden in der Nähe von Kindergärten, Schulen und Wohnbebauung nicht mehr zulassen will.
Quelle: Lübecker Stadtzeitung, Ausgabe 262 vom 04.02.2003
Schritt in die richtige Richtung"
Entscheidung der Bürgerschaft zu Mobilfunksendeanlagen
"Schritt in die richtige Richtung"
Entscheidung der Bürgerschaft zu Mobilfunksendeanlagen
Pfeifkonzert vorm Rathaus: Kinder protestieren gegen die Mobilfunkanlage in der Nähe ihres Kindergartens
"Rundum zufrieden sind wir erst, wenn der Sendemast abgebaut ist", sagt Birgit Franck, eine von zwei Leiterinnen des Kindergartens Tingelfing. Immerhin: "Der Beschluß der Bürgerschaft ist ein Schritt in die richtige Richtung." Die Kindergartenleiterin, zwei Dutzend Kinder und ihre Eltern hatten am Donnerstag in der Bürgerschaft gefordert, daß die Mobilfunksendeanlage auf dem Dach in der Nähe des Kindergartens Tingelfing abgebaut werde. Zwar stimmten die Stadtvertreter einstimmig dafür, solche Anlagen künftig nicht auf öffentlichen Gebäuden in der Nähe von Kindergärten installieren zu wollen und Bürger zu unterstützen in ihrem Bemühen um die Entfernung der Anlagen. Gleichwohl stellten sie klar, daß sie nicht befugt sind, bestehende abzubauen. "Wir haben keine rechtliche Möglichkeit, die Betreiber zu zwingen, die Anlagen abzubauen", sagte Umweltsenatorin Dr. Beate Hoffmann.
Nach Auskunft des staatlichen Umweltamtes in Lübeck sind 134 Mobilfunkbetreiber in Lübeck vertreten, die an insgesamt 95 Standorten durchschnittlich drei Antennen betreiben. Die Kommune, sprich die Hansestadt Lübeck, ist nur dann in die Standortvergabe für Mobilfunkanlagen involviert, wenn sie eine Baugenehmigung erteilen muß. Das ist etwa der Fall, wenn die Anlage eine Höhe von zehn Metern übersteigt. Ansonsten aber gilt seit Sommer 2001 lediglich eine freiwillige Vereinbarung zwischen Kommune und Betreiber, zusammen Standorte für die technischen Anlagen zu suchen. "Dieser Vereinbarung wird nur zum Teil nachgekommen", sagt Regina Majeran vom Bereich Umweltschutz. Das heißt, die Stadtverwaltung weiß nicht unbedingt, wann wo welche Anlage errichtet wird. Wird eine neue Anlage in Betrieb genommen, legt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einen Sicherheitsabstand fest, in dem sich niemand aufhalten darf. Die Inbetriebnahme der Anlage muß zudem dem staatlichen Umweltamt angezeigt werden.
Daß unweit des Kindergartens Tingelfing, den 20 Kinder zwischen drei bis sechs Jahren besuchen, auf dem Privathaus an der Ecke Kahlhorststraße/ Dorfstraße eine solche Anlage steht, nahmen weder Personal noch Eltern bis ins vergangene Jahr wahr. Die von 1998 bis 2000 in Betrieb genommenen Antennen strahlten und strahlen außer Sichtweite, unweit von Schulen und Krankenhaus. Anwohnerin Helga Grünwald, 72 Jahre, brachte dann den Stein ins Rollen, als ihre Nachbarn diskutierten, ob weitere Antennen installiert werden sollen. "Die haben sich fürs Geld interessiert", sagt sie. Grünwald schrieb Politiker und Verwaltung an, die Bürgerschaft veranlaßte schließlich den Bereich Umweltschutz, Feldmessungen in der Umgebung des Mobilfunkstandortes durchzuführen. Zwar lagen die Ergebnisse des Lübecker Medizinphysikers Dr. Lebrecht von Klitzung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung, dennoch empfahl der städtische Bereich Umweltschutz dem Kindergarten, daß der Nachwuchs den Außenbereich meidet, zumal es sich um einen Aufenthaltsbereich handele, den die Kinder länger nutzen.
Werte zu hoch
Die gesetzlichenGrenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung regeln, wie stark Mobilfunkstationen senden dürfen. Umweltmediziner halten die Grenzwerte für zu hoch. Sie fordern eine erhebliche Senkung der Werte.
Quelle: Lübecker Nachrichten vom 31.1.2003
von Jörg Köpke, LN-Auszug
gefunden auf http://grn.es/electropolucio/00omega.htm
Sorgen vor Strahlung: Eltern und Kinder protestierten
Alle Fraktionen der Bürgerschaft waren sich einig: Neue Masten für Mobilfunk soll es nicht mehr in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Wohnungen geben.
"Weg mit dem Antennenwald" und "Keine Mobilfunkmasten in der Nähe von Kindergärten" stand auf den Transparenten. Ohrenbetäubender Lärm aus Trillerpfeifen begleitete die Demonstration. Mehr als 20 Eltern und ihre Kinder wiesen gestern Nachmittag kurz vor der Sitzung der Bürgerschaft vor dem Lübecker Rathaus auf ihre Befürchtungen hin. Nur mühsam bahnten sich die Abgeordneten ihren Weg in den Sitzungssaal.
"Wir haben ein Problem", erklärte Eva Riedemann (45), eine der verängstigten Mütter, anschließend am Rednerpult. In der Nähe des Kindergartens "Tingelfing" an der Kahlhorststraße stehe ein Hochhaus mit elf Mobilfunkmasten. Das Umweltamt warne vor der Strahlenbelastung. Die Kinder könnten kaum noch draußen spielen (die LN berichteten). "Das finden wir furchtbar", so die Lehrerin. "Wir wünschen uns nichts sehnlicher als den Abbau der Antennen."
Ob das passieren wird, bleibt fragwürdig. Eindeutig ist dagegen seit gestern die Haltung der Bürgerschaft zum möglichen Bau neuer Mobilfunkmasten in der Hansestadt. Mit den Stimmen aller Fraktionen billigte die Versammlung einen Antrag der SPD. Danach ist künftig eine Installation von Mobilfunkmasten auf öffentlichen Grundstücken und Gebäuden in der Nähe von Wohnbebauungen, Kindertagesstätten und Schulen auszuschließen. Dies gelte ebenfalls für alle Grundstücke und Gebäude der städtischen Gesellschaften, heißt es in dem Beschluss.
Doch damit nicht genug: Eilig hatten die Grünen in allerletzter Minute noch einen Zusatzantrag eingebracht. In Zukunft sollen Betreiber von Mobilfunkantennen, deren Strahlung als zu hoch eingeschätzt wird, von der Stadt aufgefordert werden, diese zu entfernen. Das gelte nicht nur für öffentliche, sondern auch für private Gebäude. Zudem soll die Stadt den Betroffenen dabei helfen, die Sendeanlagen zu beseitigen. Auch dieser Antrag wurde von allen Parteien der Bürgerschaft angenommen.
Immer wieder hatte es in Lübeck in der Vergangenheit Proteste gegen die Installation von Sendemasten gegeben. In Kücknitz gab es im vergangenen Jahr Widerstand gegen den Bau einer Antenne in der Kücknitzer Kirche. Ebenfalls umstritten und mittlerweile auf Eis gelegt: die Installation eines Sendemastes auf dem Parkhaus des städtischen Koordinierungsbüros Wirtschaft in Lübeck (KWL) an der Falkenstraße. Viele Anwohner in der Nähe von bereits aufgestellten Masten hatten immer wieder über Schlaf- und Herzrhythmus-Störungen geklagt. "Typische Symptome", wie Dr. Lebrecht von Klitzing (63) glaubt. Der Lübecker Wissenschaftler hatte im September vergangenen Jahres im Auftrag des Umweltamtes eine Studie erstellt, die den Immissionswert in der Nähe des Kindergartens "Tingelfing" in St. Jürgen als zu hoch einstuft.
Quelle: Lübecker Stadtzeitung, Ausgabe 264 vom 18.02.2003
Mobilfunkanlagen: Wer versteckt was?
Zu "Schritt in richtige Richtung", SZ vom 4. Februar
Die Aktivitäten der Tingelfing-Initiative sind zu begrüßen - vorausgesetzt, daß sie keine Handys benutzen... Ansonsten bin ich verwundert, daß eine "Laiengruppe" es schafft, bei Politikern Aufsehen zu erregen - wohingegegen Experten sich schon jahrelang um Absenkung der Grenzwerte und Aufklärung bemühen, um gesundheitsschädliche Nebenwirkungen der Mobilkommunikation zu minimieren. In meiner Bürger-anfrage vom 19. Mai 2001 bat ich die Politiker um Einrichtung eines Standort-Katasters für Lübeck und Schaffung von Schutzzonen für sensible Bereiche (Kitas, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime). Viele Bürgerproteste gegen neue Masten gab es inzwischen, aber erst jetzt - in der Vorwahlzeit - sprechen Parteien vom "Schritt in die richtige Richtung"! Dieser angepeilte Schritt wird aber leider aus rechtlichen Gründen kaum vollziehbar sein. Umweltmediziner und Experten schließen schon längst Gesundheitsschäden - besonders bei Kindern - nicht mehr aus bei der Dauerbestrahlung. Hysterie und Angstmacherei ist wenig hilfreich und "Kluge Meinung" der Felder nicht möglich; denn die schnurlosen DECT-Telefone zum Beispiel bestrahlen die Wohnungen, auch wenn nicht telefoniert wird. Es liegt auf der Hand, daß an der Aufklärung und Minimierung der Risiken öffentliches Interesse besteht. Angeblich verhindere der Datenschutz vieles. Sollen da die Vermieter der Antennen-Standorte geschützt werden?
Walter Ruck
Lübeck
Sendemast muss abgebaut werden
Quelle: Neuß-Grevenbroicher Zeitung
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster
Von Chris Stoffels
Die T-Mobile-Antenne auf dem Sinstedener Hof in Sinsteden muss bis zum Ende der Woche abgebaut werden. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster in letzter Instanz . Das Gericht gab damit der Gemeinde Rommerskirchen Recht, die sich auf den Denkmalschutz beruft. T-Mobile spricht von einem "rechtlich zweifelhaften Schritt".
Weithin sichtbar steht der Sendemast auf dem Sinstedener Hof - abgesehen von möglichen gesundheitlichen Abstrahlungs-Gefahren auch optisch nicht gerade eine Augenweide. Doch die Bürger brauchen diesen Anblick nicht länger zu ertragen: Bis Ende der Woche muss der Mast abgebaut sein, so die Frist der Gemeinde Rommerskirchen an T-Mobile. Das Kölner Unternehmen spricht von einer "rechtlich zweifelhaft begründeten sofortigen Abrissverfügung".
Die Berufung der Gemeinde auf den Denkmalschutz hält T- Mobile für unbillig. "Wenn wir bei Baubeginn die Information bekommen hätten, dass dieser Bauernhof unter Denkmalschutz steht, so wäre dies beim Antennenbau von vorneherein berücksichtigt worden", erklärt Norbert Minwegen, Sprecher von T-Mobile West. "Erst im August ergangenen Jahres, etwa 15 Monate nach Baubeginn, haben wir von dem Aspekt des Denkmalschutzes erfahren."
Dagegen kontert Dr. Elmar Gasten, Pressesprecher der Gemeinde: "Das Unternehmen hätte sich nach dem Denkmalschutz oder ähnlichen Umständen, die einen Sendemast hindern könnten, erkundigen müssen. Zumindest dem Eigentümer des Hofes muss der Denkmalschutz bekannt gewesen sein." So wie die Gemeinde sah es offenbar auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dorthin hatte sich T- Mobile in einem Eilverfahren gegen eine erste Abbruchverfügung gewandt - und den Prozess verloren.
Gegen den Beschluss legte T-Mobile beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde ein - und verlort erneut. Gasten gegenüber der NGZ: "Das Oberverwaltungsgericht gab der Gemeinde auf der ganzen Linie Recht." Nicht zufrieden geben will sich dagegen das Unternehmen mit dieser Entscheidung: "Die Gemeindeverwaltung wurde von uns bei Baubeginn informiert, wusste aber zu diesem Zeitpunkt selber nichts vom angeblichen Denkmalschutz. Somit haben wir die Antenne Ende 2001 ordnungsgemäß in Betrieb genommen", so Minwegen.
Für das Mobilfunk-Unternehmen sei es nun unverständlich, wie dieser Fehler zu Lasten des Unternehmens ausgelegt werde. Offenbar hat das Unternehmen noch versucht, mit neuen Gestaltungsvorschlägen wie einer Kamin-Attrappe dem Denkmalschutz zu genügen. Doch die Gemeinde lehnte ab. Gasten: "Wir haben die Richter voll auf unserer Seite; alles andere wäre eine halbherzige Lösung." T-Mobile droht mit möglichen Folgen: "Bei einem Rückbau müssen Handynutzer mit Netzausfällen und Wartezeiten bei hohem Gesprächsaufkommen rechnen."
Für die nahe gelegene Bundesstraße könnten sich laut T- Mobile schwerwiegende Folgen ergeben: "Hier können wir dann keine Netzversorgung zusichern, was bei einer Alarmierung per Handy nach einem Verkehrsunfall zu schwerwiegenden Verzögerungen führen kann", so Norbert Minwegen. Auch in Sinsteden selbst könne es zu Netzausfällen bei Handys kommen.
http://ngz-online.de/ngz/news/rommerskirchen/2003-0522/sender.html
Augsburg: Erneut Sender verhindert !!!
In der Eigentümerversammlung einer Wohnanlage in der Zimmermannstraße im Frühjahr 2003 sollte beschlossen werden, einen Sender aufs Dach zu stellen. Ein aufmerksamer Bewohner besorgte sich kurz vor dem entscheidenden Termin Informationsmaterial von esmog augsburg und verteilte dieses dann unter den Eigentümern.
Ergebnis: Der Sender wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt !!! (Wir danken den vernünftigen Wohnungseigentümern.)
SV Hammerschmiede (Augsburg): Sender auf Flutlichtmast ?
14.05.03: Vorstand lädt Mitglieder und Nachbarn zu einer "Informationsveranstaltung" mit "Diskussion" ein
Nicht gerade begeistert sind viele Mitglieder und Nachbarn des Sportvereins Hammerschmiede: Es gelangte nämlich nach der letzten Mitgliederversammlung die Information nach draußen, dass der Verein für ca. 4500 Euro/Jahr der T-Mobile einen Flutlichtmasten zur Verfügung stellen möchte, um (mindestens) einen UMTS-Sender zu installieren.
Auch die inzwischen in Fachkreisen bekannten Beschwichtigungen von Ulrich Wittfeld, einem topausgebildeten PR-Mann einer inzwischen offenbar von T-Mobile ausgegliederten Firma zur Suche von Senderstandorten, konnten die aufgebrachten Anwohner nicht beruhigen. Schließlich wurde ganz schnell durchschaut, dass hier alles schöngeredet und verharmlost werden sollte, um möglichst viel finanziellen Gewinn (für Verein und T-Mobile) einzufahren.
Immerhin waren die Besucher aber auch durch Infofaltblätter von esmog augsburg recht gut informiert ...
Vorstandsmitglied und Stadtrat Hermann Weber (der pikanterweise als Architekt den Sendeturm im Bärenkeller mitzuverantworten hat) versuchte zunächst sehr geschickt, durch "Fragensammeln" jegliche Diskussion im Keim zu ersticken, musste aber sehr bald einsehen, dass er damit bei den Anwesenden nicht durchkam. Zahlreiche Mitglieder drohten mit dem Austritt aus dem Verein ...
Jetzt sind wir gespannt, wie sich der Vereinsvorstand entscheidet: Immerhin machte wenigstens der 1. Vereinsvorsitzende, Stadtrat Peter Uhl, einen vernünftigen und nicht bereits voreingenommenen Eindruck
Fortsetzung Erfolgsmeldung Frankenstr. in der FR - Meldungen Hofheim/Zeilsheim
Hallo zusammen,
anbei Erfolgsmeldung aus Schwalbach zur Frankenstr. Die MF-Anlage muss stillgelegt werden !!
Des weiteren Meldungen aus Zeilsheim und Hofheim.
In Zeilsheim haben wir zur Info noch ein Flyer gemacht und zusammen mit dem Freiburger Appell verteilt. Wir hoffen damit einen Grundstein für kritische Bürger gelegt zu haben, die sich dann daraus aktivieren und eine BI gründen können.
Auf den Leserbrief des Zeilsheimer Pfarrgemeinderat hat Frau Kirst auch mit einem Leserbrief reagiert, der jedoch noch nicht übernommen wurde.
Herzliche Grüße
Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
Etappensieg für Mobilfunkgegner
Quelle: Frankfurter Rundschau 21.05.2003
Frankfurter Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag von O2 ab
Die Mobilfunkanlage in der Frankenstraße 25 in Schwalbach muss zunächst abgeschaltet werden. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat damit einen Eilantrag der Betreiberfirma O2 abgelehnt.
Von Christine Vaternahm
SCHWALBACH. Das Gericht gab am Dienstag mit seiner Entscheidung dem Main-Taunus-Kreis Recht, der beantragt hatte, dass die Anlage abgeschaltet werden muss, da keine Baugenehmigung für sie vorliege.
Das Grundstück Frankenstraße 25 befindet sich in einem reinen Wohngebiet, begründete das Verwaltungsgericht seinen Beschluss. Für dieses Gebiet habe die Stadt Schwalbach eine reine Wohnbebauung festgelegt. Eine Befreiung von diesem Bebauungsplan hatten die Stadtverordneten der Betreiberfirma verweigert. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass die Mobilfunkanlage ausschließlich gewerblichen Zwecken diene und damit "die Grundzüge der Planung wesentlich beeinträchtige", schreibt das Verwaltungsgericht.
Mit sofortiger Wirkung hatte das Kreisbauamt daraufhin die Nutzung der Anlage untersagt. Gegen diese Anordnung wollte O2 mit dem Eilantrag beim Verwaltungsgericht erwirken, dass die Anlage weiter senden könne. Der Kreis hatte außerdem ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro angedroht, falls die Anlage nach dem 18. März noch in Betrieb sein sollte. "Bei uns liegt in dieser Sache nichts vor, aber der Kreis kann davon Gebrauch machen, wenn die Firma die Anlage weiter betrieben hat, ohne unsere Entscheidung abzuwarten", sagte die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, Christiane Loizides auf Nachfrage der FR.
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt widersprach mit seiner Entscheidung einem Beschluss des Verwaltungsgerichts in Gießen vom 18. Juni 2002. Darin hieß es, dass das Anbringen der Mobilfunksendeanlage auf dem Wohnhaus keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstelle.
Mit der Entscheidung über den Eilantrag ist über das Hauptverfahren noch nicht entschieden, teilte das Verwaltungsgericht mit. In diesem muss über den Widerspruch verhandelt werden, den das Unternehmen O2 gegen den Beschluss des Kreises und der Stadt Schwalbach eingelegt hat, die keine nachträgliche Baugenehmigung für die Anlage erteilen wollen.
"Die Entscheidung erfreut uns sehr", sagte Klaus Böckner von der Bürgerinitiative Schwalbach "Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten" (BI). Die BI hatte sich gegen den Betrieb der Anlage in der Frankenstraße gewandt und die Aktion ins Rollen gebracht. "Es ist ein Riesenerfolg. Er zeigt, dass es manchmal Sinn macht, auf seine Rechte zu pochen." Wäre die Entscheidung anders ausgefallen, "hätte uns das überrascht und enttäuscht", sagte Böckner. Im Hauptverfahren werde O2 sicher versuchen, die nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung durchzusetzen. "Trotzdem müssen wir Bürger darauf achten, unsere Rechte auszuschöpfen." Die Initiative werde ihr Engagement fortsetzen, kündigte er an.
Sehr geehrter Herr Hartenstein,
so einfach macht man es sich. Sind einige der Politiker des Lesens
unkundig, oder haben die Verantwortlichen keinen Zugriff zur
internationalen Literatur ??
Man kann doch nicht allen Ernstes behaupten, es gäbe keine
ausreichende wissenschaftliche Datenlage zur gesundheitlichen
Problematik des Mobilfunks.
Vielmehr dient man wohl der politisch gewollten Vorgabe:
Es darf nicht sein.
Für wie dumm will man eigentlich in unserem Land noch die seriöse
Wissenschaft verkaufen ??
Mit besten Grüßen
L. von Klitzing
Volker Hartenstein, Mitglied des Bayerischen Landtages (partei- und fraktionslos)
Roßhirtstr. 11, 97199 Ochsenfurt (Postanschrift);
Tel.: (09331) 2825, Fax: (09331) 803189
Ismaninger Str. 7, 81627 München, Tel.: (089) 4126-2414
siehe dazu die Beweise
Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr
Time-slot modulated electromagnetic fields
of wireless communication systems: Is there a health risk for man?
Kündigungsmöglichkeiten von Mietverträgen für Standorte für Basisstationen
Zu Kündigungsmöglichkeiten von Mietverträgen für Standorte für Basisstationen kann ich u.a. mitteilen, dass unabhängig von weiteren Umständen und Möglichkeiten wie etwa einer Vertragsanfechtung grundsätzlich eine vorzeitige Beendigungsmöglichkeit durch Kündigung -insbesondere bei Verträgen mit 20-jähriger Laufzeit - anzunehmen ist, wobei es natürlich immer auf eine Gesamtabwägung insbesondere auch mit den Kündigungsmöglichkeiten der Mieterseite ankommt. Dazu ist mir allerdings nur eine positive rechtskräftige Entscheidung des AG Plön aus dem Jahre 1998 bekannt (a.A. AG-Deggendorf 1 C 1395/95, Urt. 13.11.1995/4.12.1995, LG Nürnberg-Fürth 7 O 6912/99 Urt. v. 18.02.2000 und LG-Ingolstadt 21.03.2002, 3 O 2/02 - allerdings für einen auf 15 Jahre geschlossenen Vertrag).
Doch können Kündigungserklärungen durchaus auch ohne nachfolgende gerichtliche Verfahren zu einem Erfolg führen. Nach der Beendigung eines Standortvertrages für eine Bankfiliale hier in Bruchköbel (Stadtteil Roßdorf ) allein durch Kündigungsandrohung (2001), konnte Ende 2002 die vorzeitige Auflösung eines weiteren Mietvertrages zwischen der Volksbank Raiffeisenbank eG Langenselbold und der Firma Vodaphone D2 GmbH über eine Anlage auf einem Bankgebäude in Maintal-Hochstadt erreicht werden.
Nach außerordentlicher Kündigung wird dieser Vertrag aufgrund einer außergerichtlichen Vereinbarung vom Dezember 2002 - also ebenfalls ohne Räumungsrechtsstreit - mit Wirkung zum 31.12.2005 beendet sein. Gegenüber der ursprünglichen Kündigungsausschlussregelung für die Vermieterin bedeutet dies eine Kürzung der Laufzeit um immerhin fünf Jahre.
Auch in Bayern habe ich für eine Vermieterin die Kündigung eines Vertrages erklärt. Dabei handelte es sich allerdings (wie in Bruchköbel-Roßdorf) um eine noch nicht installierte Anlage. Aber trotz bereits vor einem Jahr erklärter Kündigung und entsprechender Entgegnung der Betreiberfirma mit Klageandrohung ist bis heute nichts weiter geschehen!
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Freund, Rechtsanwalt
Interview mit Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing:
"Elektrosensibilität ist messbar"
"Die Grenzwerte wurden an Labormodellen entwickelt, nicht an lebenden Systemen": öp-Redakteur Raphael Mankau sprach mit dem renommierten Mobilfunk-Kritiker und Medizinphysiker Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing (Langfassung des Interviews, aus: Juli-2003-Ausgabe des ödp-Magazins ÖkologiePolitik).
Der 1939 geborene Medizinphysiker Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing war von 1975 bis 2002 Akademischer Oberrat an der Medizinischen Universität Lübeck (MUL), zuletzt als Leiter der Klinisch-Experimentellen Forschungseinrichtung an der Universitätsklinik. Als die Leitung der MUL ihrem Elektrosmog-Experten im Juli 2001 die Aussage vor dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestags untersagte und ihm zuletzt die Forschung verbot, trennten sich der populäre Mobilfunkkritiker und die MUL. Seit April 2002 arbeitet von Klitzing als freier Wissenschaftler mit Lehrauftrag in Umwelt- und Medizinphysik an einer ausländischen Universität in Deutschland.
(siehe auch hier)
öp: Das im Juni 2001 von Mobilfunk-Betreibern gegründete "Informationszentrum Mobilfunk (IZMF)" beruhigt besorgte Anrufer: Nach dem "derzeitigen Stand der Wissenschaft" gehe vom Mobilfunk keine Gefahr aus. Auf welche Untersuchungen stützt sich das IZMF?
Von Klitzing: Das IZMF hat niemals eigene Untersuchungen gemacht. Es beruft sich darauf, was die Forschungsgemeinschaft Funk oder das Bundesamt für Strahlenschutz verbreiten. Gesprochen wird dabei von angeblich 20.000 bis 30.000 Studien. Doch wenn man genau nachrecherchiert, kommt man zu verblüffenden Ergebnissen. Denn zum einen existiert diese Anzahl an Studien überhaupt nicht: Wenn man nachfragt oder einen Literatur-Nachweis anfordert, erhält man nichts.
Zum zweiten geht es ja beim Mobilfunk um Hochfrequenz. Doch die genannte Zahl enthält viele Studien, die Niederfrequenzen untersuchen - elektrische und magnetische Felder bis 50 Hz. Wir haben - wie auch andere - recherchiert und sind auf ca. 500 Studien gekommen, die sich tatsächlich mit dem Mobilfunk befassen. Doch bei all diesen Untersuchungen geht es ausschließlich - ohne Ausnahme - um die Wirkung von Handys am Kopf, und zwar bei Kurzzeitexposition. Hierzu existieren einige Studien aus skandinavischen Ländern, die eine erhöhte Hirntumorrate - mit der ganzen statistischen Unsicherheit - festgestellt haben. Diese lasse ich allerdings hier außer Betracht, da sie ja ohnehin nicht für die Betreiber sprechen.
Über diejenigen Menschen, die in der Nähe einer Mobilfunkbasisstation leben müssen und diesen Feldern dauerhaft exponiert sind, existiert keine einzige Studie! Das IZMF sagt also schlichtweg die Unwahrheit.
Der Tenor geht immer in die Richtung: Werden die Grenzwerte überschritten - ja oder nein? - Da dies meist nicht der Fall ist, wird eine Untersuchung für uninteressant und nicht relevant gehalten - so die Haltung der Betreiber, die natürlich an der Fragestellung voll vorbeigeht.
Zum ersten Mal hat jetzt das Bundesamt für Strahlenschutz epidemiologische Studien angedacht und ausgeschrieben - gerade hinsichtlich derjenigen Bevölkerung, die in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen wohnt. Das Problem ist jedoch, dass die gesamte dazu gehörige Anamnese systematisch und sorgfältig gemacht werden muss - denn man darf hier nicht monokausal denken.
Das IZMF stützt sich nur auf Fremdaussagen. Außerdem schiebt einer dem anderen den Schwarzen Peter zu: Das IZMF verweist auf die Forschungsgemeinschaft Funk, diese wiederum auf Prof. J. Silny (FEMU, Technische Hochschule Aachen); und von den 20.000 Studien weiß niemand etwas.
öp: In welcher Form wirken Sendeanlagen und Handys denn auf den Menschen?
Von Klitzing: Grundsätzlich existiert hier kein Wirkungsmodell. Deshalb bleibt uns nur die Beschreibung der biologischen Reaktionen im niederenergetischen oder auch athermischen Bereich. Für den thermischen Bereich gibt es Wirkungsmodelle aus der Physik, die besagen, dass absorbierte Feldenergie in Wärme umgesetzt wird, was dann kritisch werden kann. Bei der üblichen Exposition in den elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks befinden wir uns allerdings im niederenergetischen oder auch athermischen Bereich mit ganz anderen Wirkungsmustern.
Des weiteren haben wir es beim Mobilfunk mit einer besonderen Modulationsart zu tun, die sich grundlegend von den bisherigen zur Informationsübertragung eingesetzten Feldern unterscheidet. Sie müssen bedenken, dass die Grenzwerte festgelegt wurden auf der Basis eines kontinuierlichen, nicht modulierten Hochfrequenzstrahlers. Zudem wurden sie an Labormodellen entwickelt, nicht an lebenden Systemen.
Doch beim Mobilfunk liegen gepulste Felder vor - und die haben ein völlig anderes Wirkungsmuster. Aber wir haben eben kein Wirkungsmodell - wir können nur den Effekt sehen, mit der gegebenen statistischen Unsicherheit.
öp: Bitte erläutern Sie kurz die Begriffe "thermisch" und "athermisch".
Von Klitzing: "Thermisch" heißt, dass die gesamte Feldenergie in Wärme umgesetzt wird. "Athermisch" heißt, dass diese Wärme zwar auch - rein theoretisch - entsteht und vielleicht bei Hundertstel Grad liegt, somit kaum oder gar nicht biologisch relevant ist; hier sind zwar auch Temperaturänderungen berechenbar, die aber real für das biologische System nicht eintreten, da dieses gegenreguliert.
Beim Mobilfunk treten fast ausschließlich athermische Effekte auf, oder besser: Wirkungen im Niedrigenergiebereich.
öp: Wie sieht der athermische Effekt aus?
Von Klitzing: Wir können am vegetativen Nervensystem beobachten und auch messen, dass Menschen z.B. gegenüber Mobilfunkstrahlungen elektrosensibel sind. Das vegetative Nervensystem spiegelt die Bioregulation wider, die vom Gehirn (Hypothalamus) gesteuert wird. Auf diese Steuerung hat der Mensch keinen unmittelbaren Einfluss - dazu gehören z.B. der Herzschlag, die Hautdurchblutung, die Aktivität der Kapillargefäße, das EKG und teilweise auch das EEG. Beim EKG ist die Variabilität der Herzrate der Parameter, der uns entscheidende Informationen darüber gibt, ob das Bioregulationssystem funktioniert.
öp: Was können Sie konkret feststellen?
Von Klitzing: Wir machen Tests in einer Klinik in der Nähe von Würzburg. Zu uns kommen Menschen, die - vermeintlich oder zurecht - Probleme mit Elektromagnetismus haben. Wir leiten das EKG, die Hautdurchblutung und andere physiologische Parameter ab. Dann werden die Testpersonen während der Sitzung einem Feld von etwa 1 mW/qm Leistungsflussdichte ausgesetzt - wir simulieren hier ein Telefonat mit Handy und Testkarte; im Vergleich: Der Grenzwert für das D-Netz liegt bei 4.600 mW/qm. Der von uns verwandte Wert liegt somit im niederenergetischen Bereich ohne relevante Wärmeentwicklung.
Wenn die Menschen nun in einen Stresszustand geraten, ändert sich die Variabilität der Herzrate. Diese Variabilität ist für die Bioregulation notwendig, wird aber bei Stresszuständen - z.B. auch aufgrund von Chemikalien oder elektromagnetischen Feldern zu Hause - eingeschränkt. Eine Stresssituation durch Mobilfunk-Strahlung lässt sich somit sehr gut und zuverlässig darstellen.
öp: Gibt es weitere Studien, die schädliche Effekte des Mobilfunks belegen?
Von Klitzing: Es gibt epidemiologische Studien, bei denen Kollektive mit einer Häufung von bestimmten Krankheitssystemen untersucht wurden - hier wurden durchaus Zusammenhänge festgestellt.
Ganz aktuell ist der Fall erhöhter Leukämieraten im spanischen Valladolid, aber auch in Israel in der sog. "toten Stadt" sind dramatisch erhöhte Hirntumor- und Leukämieraten im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern aufgetreten. In Paris und Umgebung wurden die Grenzwerte heruntergesetzt, weil dort ein erhöhter Krankenstand festgestellt wurde, der mit dem Betrieb dieser Mobilfunk-Sendeanlagen korreliert. Natürlich existieren auch in Deutschland diverse Hinweise auf Probleme, die allerdings offiziell ignoriert werden. Dieses sind natürlich keine klassischen wissenschaftlichen Studien, sondern Informationen, die jedoch auch zur Kenntnis genommen und entsprechend verarbeitet werden müssen. Aus Vergleichsstudien kann dann durchaus festgestellt werden, dass hier ein Problem vorliegt. Leider sind die Wissenschaftler jedoch zur Durchführung von Studien auf Auftraggeber angewiesen, die nicht neutral sind.
öp: Viele Studien - man denke etwa an die sog. "Rinderstudie" der Bayerischen Staatsregierung oder die im Auftrag der Telekom-Tochter T-Mobile durchgeführte Ecolog-Studie - haben nicht zu dem Ergebnis geführt, das die Auftraggeber sich erhofft hatten...
Von Klitzing: Die Ergebnisse wurden in diesen Fällen immer verschleiert. Gerade bei der bayerischen "Rinderstudie" ist die Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen schon beängstigend: Der ursprüngliche Bericht, die Originalversion, ist für den Normalbürger gar nicht mehr zu erhalten. In diesem steht etwas völlig Anderes als in der verkürzten Version, die danach vom Bayerischen Umweltministerium herausgegeben wurde; auch das dazu gehörige 4-seitige Flugblatt ist völlig entstellend. Auch die an der Studie beteiligten Wissenschaftler wurden bewusst falsch zitiert.
Dieses "Hinbiegen" der Ergebnisse ist wissenschaftlich nicht zulässig.
(siehe auch:
profhecht.htm#zensur
Anm. Webmaster)
Ich habe selbst jahrelang Forschung betrieben. Man ist auf Forschungsgelder angewiesen - und die Auftraggeber sagen Ihnen, was Sie zu untersuchen haben. Nach einem Jahr muss dann ein Zwischenbericht abgegeben werden - und wenn dieser den Erwartungen der Auftraggeber nicht entspricht, ist das Geld weg. Hier ist einem das Hemd näher als die Wahrheit. Das ist an allen Universitäten inzwischen so: Die ganz seriöse unabhängige wissenschaftliche Forschung gibt es gar nicht mehr und scheint auch recht häufig nicht erwünscht zu sein.
öp: Gibt es denn noch seriöse wissenschaftliche Mobilfunk-Studien, die Sie nennen könnten?
Von Klitzing: Es gab auf internationaler Ebene einige seriöse Versuche, die allerdings aus eben diesen finanziellen Gründen allesamt nicht zuende geführt werden konnten. In Deutschland ist hier z.B. Prof. Peter Semm aus Frankfurt zu nennen, der auch mit der Deutschen Telekom zusammengearbeitet hat - er wurde allerdings ins Abseits geschoben, als sich herausstellte, dass die Telekom etwas anderes wollte als das, was er herausgefunden hat. Er war finanziell abhängig von der Telekom und ist dann kollabiert. siehe auch: Zitat von Prof. Semm
Dokumente
Ähnliche Fälle gab es bei Prof. Santini in Frankreich und Prof. Hyland in England.
Auch ich wurde an der Universität in Lübeck torpediert, habe aber den Abgang vorher geschafft, da ich andere Optionen hatte, die ich jetzt auch nutzen kann.
öp: Gibt es denn überhaupt keinen Ansatzpunkt für eine große unabhängige Mobilfunk-Studie?
Von Klitzing: Soeben wurde vom Bund eine auf mehrere Jahre angelegte Studie ausgeschrieben. Die dafür freigestellten 28 Mio. Euro werden je zur Hälfte von der Regierung und den Mobilfunk-Betreibern getragen.
Die Ausschreibung geschieht natürlich unter Vorgaben. Wenn Sie sich beim Bundesamt für Strahlenschutz bewerben, müssen Sie schon das Versuchsdesign vorher angeben - und dann wird selektiert. Meines Wissens sind bisher über 600 Bewerbungen eingegangen. Im "Kaffeekränzchen" kommen dann die Auftraggeber der Studie zusammen und überlegen, was am besten in ihr Konzept passt. Auch wir haben uns beworben, aber wir werden mit Sicherheit - wie schon in der Vergangenheit - abgelehnt werden.
Dieses Verfahren ist nicht in Ordnung. Es müsste der umgekehrte Weg sein, wie er früher an Universitäten begangen wurde: Zuerst war das wissenschaftliche Interesse da, und dann hat man sich um einen Geldgeber bemüht. Heute ist der Weg fast immer umgekehrt.
öp: Sie klingen schon sehr desillusioniert ...
Von Klitzing: Das ist leider die Realität, die man zur Kenntnis nehmen muss. Wenn man sich damit nicht abfinden will, muss man andere Wege beschreiten. Und genau das tun wir jetzt. Derzeit ist der Verein "Zur Förderung der Erforschung und Therapie der Elektrosensibilität, e.V." mit Sitz in Würzburg in Gründung. Wir werden hierüber Gelder akquirieren; des weiteren schießt auch unsere Messfirma, die Umweltphysik GbR, eine Menge dazu.
Wir erhalten keine Finanzierung durch die etablierten Geldgeber, sondern müssen die Forschung privat finanzieren. Teilweise werden auch die Kosten von der Schlossklinik in Gelchsheim getragen, die sich mit Umweltmedizin im weitesten Sinne befasst.
öp: Sie versuchen, an Gelder für Ihre Forschung zu gelangen?
Von Klitzing: Ja, aber leider gelingt uns das bisher nur im Ausland. So haben wir einen japanischen Sponsor aus dem Bereich der Medizintechnik, der einen Teil seiner Umsätze für die Forschung freigegeben hat. Dieser finanziert schon erheblich.
Aber das ist nicht der normale Weg - und auch nicht der richtige. Die Politiker in Deutschland müssen sich endlich um das hausgemachte Problem der Elektrosensibilität intensiv kümmern und sich nicht hinter fadenscheinigen Argumentation verschanzen.
öp: Wie lange werden Ihre Forschungsarbeiten andauern?
Von Klitzing: Uns liegt inzwischen eine umfangreiche Datensammlung über elektrosensible Menschen vor, die Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres publiziert werden soll. Wir wollen zeigen, dass Elektrosensibilität messbar ist. Es heißt immer, das dies nicht möglich sei. Aber es ist möglich.
öp: Konnten bisher schon ganz konkrete Schäden und Krankheitsfälle festgestellt werden?
Von Klitzing: Oh ja. Wir machen zahlreiche Beobachtungen in der schon erwähnten Klinik. In der Umgebung steht kein Mobilfunksender, die ganze Klinik wurde bzgl. der Elektroinstallation saniert - sie ist also feldarm. Elektrosensible Menschen, die hier drei oder vier Tage bleiben, fühlen sich wie neugeboren. Die Ergebnisse sind abenteuerlich - aber es ist so. Das Problem für mich ist: Weil es kein Wirkungsmodell gibt, muss ich diese Information zur Kenntnis nehmen. Es gibt übrigens auch immer mehr Leute, die bewusst ihren Urlaub in feldarmen Gegenden verbringen.
öp: Wie macht sich diese Elektrosensibilität bemerkbar?
Von Klitzing: Schlafstörungen, nächtliche Schweißausbrüche, Konzentrationsstörungen, Tinnitus u.a. reduzieren sich in feldarmen Gebieten schlagartig. Das sind alles Symptome, bei denen man - weil sie nicht messbar sind - mit den Patienten zusammenarbeiten muss. Der Patient muss natürlich glaubwürdig sein, was eine sorgfältige Anamnese voraussetzt.
öp: Am "Freilandversuch Mobilfunk" nehmen inzwischen alle Menschen - zumindest in Deutschland und den Industrieländern - teil. Fast jeder ist mit der Strahlung konfrontiert. Hat sich die allgemeine gesundheitliche Lage in der Konsequenz signifikant verschlechtert?
Von Klitzing: Ärzte, die sich mit der Problematik ernsthaft auseinander setzen, konstatieren eine erhöhte Infektionsrate, eine Abnahme der Stabilität des Immunsystems - gerade bei Kindern - und die Zunahme von Allergien. 30% aller Kinder haben inzwischen Neurodermitis - ein abenteuerlich hoher Wert. Selbstverständlich hat es in den letzten zehn Jahren auch andere Einflüsse gegeben, etwa Umweltverschmutzungen. Man kann diese Zahlen daher natürlich nicht isoliert betrachten.
Da jeder Mensch anders reagiert, ist eine Statistik allerdings kaum zulässig und möglich. Statistik heißt, dass zwei Gruppen miteinander verglichen werden, bei denen ein verbindender Parameter geändert wird. Man kann hier nur über Fallzahlen und Wahrscheinlichkeiten etwas aussagen. In der Nähe von Mobilfunkanlagen treten z.B. bestimmte psychosomatische Krankheitsbilder gehäuft auf: Denn Schlaflosigkeit und Konzentrationsstörungen führen zu Stress - und Dauerstress führt - wenn er nicht kompensiert wird - zu Krankheit. Andere Menschen hingegen fühlen sich in der Nähe von Sendeanlagen pudelwohl.
Die systematische Erfassung der Eingangsvariablen und deren richtige Bewertung sind somit von größter Wichtigkeit. Epidemiologische Studien sind allerdings wiederum sehr teuer. So etwa sagt Prof. Frentzel-Beyme aus Bremen: "Ich hänge am Tropf der Geldgeber".
öp: Der Ausweg wäre die Einrichtung eines Fonds, der von Umweltgruppen und unabhängigen Organisationen gebildet wird...
Von Klitzing: Genau das hat die Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin (IGUMED) nun vor. Über die Masse ihrer Mitglieder soll ein Fonds gebildet werden, der auch derartige Projekte finanziert.
öp: Die Telekommunikationsindustrie hat sich allein die deutschen UMTS-Lizenzen (UMTS = Universal Mobile Telecommunication System) sage und schreibe rund 100 Mrd. DM kosten lassen. Ist dieser neue Mobilfunk-Standard ungefährlicher?
Von Klitzing: Bei einer Bundestagsanhörung im Jahr 2001 hat die Mobilfunk-Industrie hoch und heilig versprochen, entsprechende Studien vor der Markteinführung von UMTS zu erstellen. Doch bis heute existiert keine einzige. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat vor einem Jahr laut getönt, es existierten 3.000 Studien. Ich habe darum gebeten, mir zumindest eine einzige zuzusenden, und habe keine erhalten. Es gibt keine! Die Lage ist identisch mit der eingangs beschriebenen: Aus allgemeinen Elektrosmog-Studien wird einfach extrapoliert. Aber das geht so nicht.
öp: Was sagen Sie als Experte?
Von Klitzing: UMTS funktioniert völlig anders, aber wir dürfen eines nicht vergessen: Der bisherige GSM-Standard bleibt bestehen - UMTS kommt zusätzlich dazu. Es wird immer behauptet, UMTS sei nicht gepulst. Dies ist falsch. Es gibt zwei Systeme: Das eine ist gepulst, das andere nicht - je nach Datenübertragungsrate. Wir wissen, dass gepulste Felder eine biologische Wirkung haben, die sich von derjenigen nicht-gepulster Felder unterscheidet. Daher ist bei UMTS mit einer Verbesserung nicht zu rechnen. Das ist natürlich eine vage Auskunft - aber derzeit kann man nicht mehr dazu sagen.
öp: Sie selbst waren bis März 2002 Leiter der Klinisch-Experimentellen Forschungseinrichtung an der Medizinischen Universität zu Lübeck (MUL). Wie kam es zur Trennung mit der MUL?
Von Klitzing: Ich hatte 27 Jahre lang die administrative Verantwortlichkeit für diese Forschungseinrichtung inne. Da ich erleben musste, dass die Forschung nicht mehr das ist, was sie früher einmal war, bin ich froh, den Absprung geschafft zu haben. Schließlich gab es in der Endphase auch das Problem, dass ich nicht mehr forschen durfte; wenn ich publizieren wollte, musste ich dies vom Dekan genehmigen lassen - was ich natürlich nicht getan habe. Also wurde ein Disziplinarverfahren gegen mich beantragt, das aber von der nächsten Instanz zurück gewiesen wurde.
öp: Wie wurden Sie zum "Mobilfunk-Kritiker"?
Von Klitzing: Ich bin nicht "der" Mobilfunk-Kritiker, wie es so gerne gesehen wird. Ich befasse mich seit 1983 intensiv mit der Wirkung von Feldern auf Biosysteme und habe mich auch schon die Jahre davor mit Bioregulation intensiv beschäftigt. Und da gibt es logische Verknüpfungen, die eigentlich nur verlangen, mehrere Sachverhalte im Zusammenhang zu sehen. Bioregulation meint die intrazelluläre Kommunikation, wie auch die zwischen Zellen und Zellverbänden: Wenn diese Kommunikationswege gestört sind, kommt es zu Problemen, wenn etwa eine Zellteilung nicht mehr durch die Regulation gehemmt wird - ein Mechanismus, der etwa Krebs verhindert. Aus dieser Beschäftigung mit Einzelsystemen und Regulationsvorgängen - etwa in Zellkulturen - entstand mein Engagement in Sachen Mobilfunk.
Wir haben nach 1983 schließlich mit gepulsten elektromagnetischen Feldern gearbeitet; zu dieser Zeit gab es noch nicht den heutigen GSM-Mobilfunk. Ende der 80-er Jahre habe ich - als zusammen mit Frankreich über das Mobilfunksystems GSM diskutiert wurde - Bundespostminister Wolfgang Bötsch geschrieben, dass aufgrund unserer Erfahrungen hier ein großes Problem auf uns zukommen könnte. Natürlich habe ich keine Antwort erhalten. Erst später, 1993, bescheinigte mir Bötsch bei einer Sitzung in Bonn, dass ich mit meiner Ansicht wohl nicht ganz unrecht gehabt hätte. Da war es allerdings schon zu spät.
Jetzt will die Industrie Geld verdienen. Und in der Politik werden zwischen Kanzler und Mobilfunkindustrie Kamingespräche geführt - mit dem Hauptargument der Arbeitsplatzschaffung. Wie lange diese Arbeitsplätze gesichert sind, ist eine andere Frage. Denn der Rattenschwanz wird nachkommen: Wenn es wirklich zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen kommt - wer soll das dann bezahlen? Dieses Prinzip der Schnellschüsse zieht sich inzwischen wie ein roter Faden durch Wirtschaft und Politik. Andere Beispiele sind BSE und Nitrofen. Wir müssen etwas weiterdenken!
Nach der steilen Aufschwungphase der Mobilfunkindustrie, in der auch die UMTS-Lizenzen erworben wurden, kam der Einbruch. Der Markt ist aufgeblasen - dies zeigen u.a. die geplanten Massenentlassungen bei Nokia und Eriksson.
Und man betrachte die Reklame für UMTS: Werbung für Handys, mit denen man Fotos machen kann. Schön und gut - aber wem nützt das denn? Die Menschheit wird für dumm verkauft. Die Industrie muss noch eine schnelle Mark machen, bevor das morgen völlig uninteressant ist.
öp: Wie wirken Sie heute?
Von Klitzing: Im Rahmen des vorher Erwähnten machen wir - in Zusammenarbeit mit Ärzten - Feldmessungen hinsichtlich GSM-Mobilfunk, DECT-Telefonen und Elektroinstallationen zu Hause. Die Klinik in Gelchsheim stellt uns dafür unentgeltlich die Räumlichkeiten zur Verfügung. Außerdem fahre ich in der Weltgeschichte umher und mache Vorträge - die Honorare gehen in die Forschung.
Natürlich bekomme ich auch böse Briefe und Drohungen - z.B. von "Cyberkids". Das ist eine Organisation, die Kindern beibringen will, wie man mit neuen Technologien umgeht. Ich habe nichts dagegen, wenn man Kindern zeigt, wie man mit Computern umgeht; aber ich habe etwas dagegen, wenn Kindern eingebläut wird, jeder müsse Handys und SMS nutzen. Das ist nicht in Ordnung.
Meist reagiere ich nicht. Mir hat einmal ein Manager aus der Chemieindustrie geraten: Herr von Klitzing, gehen Sie bei Fernsehdiskussionen nicht auf die Fragen der Gegenpartei ein; das hat keinen Zweck und kostet nur Zeit. Damit soll Zeit herausgeschunden werden - und die Zeit bei Fernsehdiskussionen ist begrenzt. Das ist z.B. auch die Taktik von Herrn Prof. Bernhard vom Bundesamt für Strahlenschutz und ehemals Vorsitzender der ICNIRP.
Von Klitzings EEG-Experiment
Dr. rer. nat. Lebrecht von Klitzing untersuchte 1993 den Einfluss gepulster Funksignale - wie sie auch beim GSM-Mobilfunk verwendet werden - auf die Hirnstromaktivitäten von Menschen. Dazu wurde Testpersonen das EEG abgenommen und die Intensität (Leistungsspektrum) der Hirnströme im Frequenzbereich zwischen 0,5 Hz und 20 Hz bestimmt. Im Frequenzbereich der so genannten Alphawellen (7 Hz bis 12 Hz, siehe Textkasten) entdeckte von Klitzing tatsächlich Ungewöhnliches: Dort zeigte sich eine auffallende Intensitätsänderung bei 10 Hz, die sogar nach Abschalten des Funksignals noch über geraume Zeit anhielt. Die Studie erregte Mitte der 90-er Jahre großes Aufsehen, vielleicht auch deshalb, weil die Kernbotschaft "Mobilfunkstrahlung verändert Hirnströme" selbst von Laien gut nachvollziehbar ist.
Hirnströme: von Delta- bis Gammawellen
Bei Messung mit dem EEG zeigt das menschliche Hirn typische Hirnströme unterschiedlicher Frequenz. Den dominanten Frequenzen sind unterschiedliche Bewusstseinszustände zugeordnet:
Deltawellen: Frequenz zwischen 0,5 Hz und 4 Hz. Charakteristisch für den Tiefschlaf. Stadium immunstärkender Hormonproduktion (sich gesund schlafen).
Thetawellen: Frequenz zwischen 4 Hz und 7 Hz. Charakteristisch für Erholung und Entspannung, z. B beim Einschlafen, während der Traumphase und unmittelbar vor dem Erwachen. Stadium für Ideen und Visionen, günstig für Lernen und Merken.
Alphawellen: Frequenz zwischen 7 Hz und 12 Hz. Charakteristisch für tiefe Entspannung kurz vor Erreichen der bewussten Wahrnehmung.
Betawellen: Frequenz zwischen 13 Hz und 27 Hz. Charakteristisch für den Wachzustand. Stadium der Konzentration, erhöhter Aufmerksamkeit oder Alarmbereitschaft.
Gammawellen: Frequenzen über 27 Hz. Charakteristisch für Angstzustände, Hyperaktivität, Anspannung und Phasen körperlicher Höchstleistung. Wenig erforschter Frequenzbereich, der oft auch den Betawellen zugerechnet wird.
Quelle: http://oedp.de unter Aktuelles Interview Mobilfunk
dazu siehe auch Ireland, Electrical Sensitivity, Report for the HPA Belfast
Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr
Time-slot modulated electromagnetic fields
of wireless communication systems: Is there a health risk for man?
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
In Diensten der Medizinischen Universität zu Lübeck (MUL) wurde Lebrecht von Klitzing zum wohl populärsten Mobilfunkkritiker Deutschlands. Die bösen Geister, die der Naturwissenschaftler damit auf den Plan rief, wurde er jedoch nicht mehr los. So untersagte im Juli 2001 die Leitung der MUL ihrem Elektrosmog-Experten anlässlich einer wichtigen Anhörung die Aussage vor dem Umweltausschuss des Bundestages. Dieser Maulkorb war der Anfang vom Ende. Heute sind von Klitzing und die MUL geschiedene Leute. Aber: Ist damit auch der unbequeme Kritiker zur Strecke gebracht worden? Das izgmf wollte es genau wissen und fragte im Januar 2003 nach.
In den Medien und in zahllosen Podiumsdiskussionen hat sich Lebrecht von Klitzing als scharfer Mobilfunkkritiker profiliert. Logische Begleiterscheinung: Die Mobilfunkindustrie und ihr nahestehende Kreise attackieren ihn nach allen Regeln der Kunst, stellen insbesondere seine fachliche Reputation in Frage. Wie andere Prominente straft von Klitzing derartige Angriffe am liebsten durch Nichtbeachtung. Dabei übersieht er jedoch, dass auch Mobilfunkgegner die Kampagne gegen ihn verfolgen und der teilweise wissenschaftlich untermauerten Gegenargumentation aus eigener Kraft nichts entgegenzusetzen haben.
Auf einer Website im Internet wurde bis Ende 2002 gezielt Front gegen Sie gemacht (http://promobilfunk.de). Tenor der dort gesammelten Vorwürfe: Ihre spektakulären EEG-Experimente seien unzureichend dokumentiert, die von Ihnen beobachteten Effekte wären von niemandem bestätigt worden. Die Seite stand seit September 2001 im Netz und war recht glaubwürdig gemacht (Nachtrag im Mai 2003: die Seite ist jetzt hier zu finden). Wie entkräften Sie derartige Vorwürfe?
Zunächst einmal: im Internet können Sie alles publizieren, was Ihnen passt. Ob dies der Wahrheit entspricht, wird nicht kontrolliert. So ist es auch hier: Der besagte Internet-Autor ist über die internationale Literatur nicht informiert oder er will es nicht sein. Falls man erwartet, dass ich auf diese Kampagne reagiere: Fehlanzeige, ich nutze meine Zeit besser.
An der von Ihnen verwendeten Berufsbezeichnung "Medizinphysiker" wurde herumgemäkelt, diese gäbe es offiziell überhaupt nicht.
Die Bezeichnung Medizinphysiker (DGMP) ist geschützt. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) wird Ihnen dieses bestätigen können.
Die Mobilfunklobby weist kritische Studien immer wieder mit Hinweis darauf zurück, dass es keine anerkannte Bestätigung für beobachtete Effekte gäbe. Andererseits scheint sich niemand so recht dafür zu interessieren, dass ein umstrittener Versuch von unabhängiger Seite exakt nachvollzogen wird, damit die Bestätigung entweder gegeben oder verweigert werden kann. Warum ist dies so?
Sie finden keinen einzigen Wissenschaftler, der einen Versuch exakt wiederholt. Denn eine solche Studie könnte nicht publiziert oder als Dissertation eingereicht werden, wenn das selbe Ergebnis herauskommen würde wie zuvor. Deshalb werden in aller Regel kleine Modifikationen vorgenommen.
Hinter vorgehaltener Hand munkeln Ihre Kritiker, Ihr Bruder, der Nobelpreisträger Klaus von Klitzing, habe sich wegen der Mobilfunksache von Ihnen distanziert. Ihr Bruder ist nicht da, also fragen wir Sie: Ist daran etwas dran?
Nicht, dass ich wüsste.
Seit März 2002 sind Sie nicht mehr Leiter des klinisch-experimentellen Forschungslabors der Universität Lübeck. Wie ist es dazu gekommen? War vielleicht Mobbing im Spiel?
Wenn einem nach langjähriger Zugehörigkeit "die Wurst vom Brot genommen wird", fragt man sich, was dahinter steckt. In meinem Fall war es sehr einfach, den Grund zu finden, warum mir die Uni allmählich die Kompetenzen strittig machte und mich der Freiheit beraubte, die für einen Wissenschaftler selbstverständlich ist. Also, Mobbing ist schon der richtige Ausdruck. Jetzt bin ich froh, dass ich den Sprung geschafft habe und genieße jeden Tag mit der nun gegebenen Freiheit. Im übrigen: Ich habe keine Langeweile.
Sie zählen zu den prominentesten und schärfsten Mobilfunkkritikern in Deutschland. Ihre Gegner sind mächtig und einflussreich. Prüfen Sie deshalb, überspitzt formuliert, vor Fahrtantritt den festen Sitz der Radmuttern an Ihrem Wagen?
Im Prinzip schon auch im übertragenen Sinne. So wurden mir schon gezielt e-Mails mit Viren-Anhang zugeschickt. Auf den ersten Blick sahen diese Mails harmlos aus, irgendjemand schien sich scheinbar für das Thema Elektrosmog zu interessieren. Mittlerweile habe ich gelernt, damit umzugehen.
Wo und womit verdienen Sie heute Ihr Geld?
Ich habe als ehemaliger Landesbeamter meinen Pensionsanspruch.
Sie gelten als Publikumsmagnet und werden auch deshalb gerne als wissenschaftlicher Referent für Informationsveranstaltungen gebucht. Mit welchen Kosten muss eine Bürgerinitiative rechnen, wenn sie Lebrecht von Klitzing haben will, und wohin soll sie die Anfrage richten?
Die Umweltphysik GbR in 23617 Stockelsdorf, über die auf verschiedenen Umweltgebieten Forschungsprojekte finanziert werden, ist hier der Ansprechpartner (umweltphysik@t-online.de; Tel.: 0451-8805758; Fax: 0451-8805761). Die Höhe des Vortragshonorars ist vom Aufwand abhängig. Im allgemeinen sind die Fahrtkosten nach Süddeutschland höher als das Honorar.
Hat sich jemals einer der hiesigen Mobilfunkbosse oder einer ihrer Führungskräfte persönlich mit Ihnen in Verbindung gesetzt, um das Thema Mobilfunk zu diskutieren?
Ja, schon sehr häufig, jedoch ohne den gewünschten Erfolg.
Werden Sie weiterhin in aller Öffentlichkeit auf die gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunks hinweisen oder liebäugeln Sie etwa schon mit dem Gedanken an Ruhestand?
Ich werde das Thema erst dann abschließen, wenn ich die notwendige Einsicht bei den Politikern erreicht habe. Ich hoffe, dass mir diese Zeit noch gegeben wird.
Wenn Sie die Zeit von 1995, als Sie Ihre EEG-Experimente erstmals veröffentlichten, bis heute noch einmal durchleben könnten: Würden Sie alles genauso wieder machen oder gibt es Stationen, an denen Sie die Weiche anders stellen würden?
Ich würde alles genau so machen, wenn ich mit dem selben Kenntnisstand beginnen würde.
...und mit heutigem Kenntnisstand?
...hätte ich mich mehr bemüht, Kontakt zu den international tätigen Wissenschaftlern auf diesem Gebiet aufzunehmen, um schon früher die kritische Masse bilden zu können, die sich erst jetzt allmählich darstellt.
Ist es zutreffend, dass Sie ein Verfahren gefunden haben, das Phänomen der Elektrosensibilität messtechnisch nachzuweisen? Oder anders gefragt: Wenn ich den Verdacht habe, elektrosensibel zu sein, können Sie meinen Verdacht eindeutig und reproduzierbar widerlegen oder bestätigen?
In Zusammenarbeit mit einer Klinik testen wir das vegetative Nervensystem, das auf schwache Felder des Mobilfunks eindeutig reagiert. Kontakt über Schlossklinik Gelchsheim (Tel.: 09335-99770) oder über die zuvor genannten Kontaktdaten der Umweltphysik GbR.
Anm. Webmaster umtsno, siehe hierzu meine Empfehlung
Verraten Sie uns in groben Zügen was Sie mit einem Probanden machen, der wegen des Feststellens von Elektrosensibilität zu Ihnen kommt?
Bestimmung der Herzraten-Variabilität, der Mikrozirkulation (Kapillargefäße der Haut), Hirnströme und elektrische Hautpotenziale. Alles sind nicht-invasive Verfahren. Deshalb hat die andere Seite auch keine Chance formaljuristische Verfahrensfehler zu finden, wonach immer so eifrig gesucht wird.
Andere Wissenschaftler wie kürzlich etwa Prof. Eduard David vom Zentrum für Elektropathologie der Universität Witten/Herdecke konnten in ihren Studien keine signifikante Elektrosensibilität nachweisen. Wie erklären Sie sich derart unterschiedliche Aussagen?
Das habe ich mich auch schon gefragt; vielleicht liegt es an der Intention oder anders gesagt: Was erwarte ich? Gelegentlich frage ich mich aber auch bei diesen Differenzen: Was erwartet der Auftraggeber?
Wie stehen Sie dazu, dass die Esoterikbranche die Mobilfunkgegner als Kunden entdeckt hat und nun versucht, mit reichlich dubioser Gerätschaft zum "Strahlenschutz" ins Geschäft zu kommen?
Diese Branche weiß, dass sie mit mir zu rechnen hat, was mir auch schon Drohungen durch deren Hausjuristen eingebracht hat.
Wann in etwa haben Sie zuletzt ein Handy benutzt?
Für Testzwecke benutzen wir in der Tat ein Handy, mit dem man über ein Test-SIM reproduzierbare Testbedingungen erreichen kann, z. B. ein Dauertelefonat simulieren. Zum Telefonieren benutze ich kein Handy.
Sie dürften sich jetzt bald zehn Jahre mit den Gefahren des Mobilfunks beschäftigen. Worüber haben Sie sich diesbezüglich in all den Jahren am meisten geärgert und gefreut?
Geärgert habe ich mich, dass unsere weltweit bestätigten Erkenntnisse zu den EEG-Veränderungen heute noch immer von bestimmten Interessensgruppen ignoriert werden. Ich ärgere mich besonders, dass die Zunahme der Leukämiefälle im Zusammenhang mit Mobilfunk, insbesondere in Spanien, nicht ernst genommen wird. Erfreut hat mich, dass sich immer mehr Wissenschaftler des Themas annehmen.
Was glauben Sie: Wer wird salopp formuliert am Schluss gewonnen haben: die Mobilfunkindustrie oder die Mobilfunkgegner?
Keiner wird das Ziel erreichen, so wie er es sich vorstellt. Dieses gilt sowohl für die Betreiber als auch für die Bürgerinitiativen, die den gesamten Mobilfunk abschaffen wollen. Es wird einen Kompromiss dahingehend geben, dass die Immissionswerte in Wohnbereichen massiv gesenkt werden
(Anm. d. Red.: Immissionswerte = Intensität der Einwirkung dort wo Menschen leben; nicht zu verwechseln mit Emissionswerten = Intensität am Entstehungsort hier Sendeantenne).
Hier müssen Politiker erst noch die Sensibilität entwickeln und nicht nur nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheiden. Die Verantwortlichen sitzen in Berlin. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger (Handynutzer) können dazu beitragen, wenn sie sinnvoll mit dieser Technik umgehen und nicht darauf bestehen, dass überall optimaler Funkkontakt gegeben ist (z. B. in Tiefgaragen oder in Stahlbetongebäuden).
Quelle: http://izgmf.de/
Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr
Time-slot modulated electromagnetic fields
of wireless communication systems: Is there a health risk for man?
Betr.: Gabriel-Chip
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
seit geraumer Zeit werde ich mit der Aussage konfrontiert, ich würde mich für die Verwendung des "Gabriel-Chips" zur Reduzierung der Belastung durch elektromagnetische Felder einsetzen.
Diese Aussage ist falsch.
Richtig ist, dass ich der Firma GabrielTech GmbH empfohlen habe, die Wirkung dieses Chips über eine notariell überwachte Doppel-Blind-Studie nachzuweisen. Ich habe mich einverstanden erklärt, die Bewertung der so durchgeführten Untersuchungen an verschiedenen von der Fa. GabrielTech GmbH ausgewählten Institutionen vorzunehmen. Diese Studie wird derzeit durchgeführt; das Ergebnis steht noch aus.
Irgendwelche weiteren Verbindungen meinerseits zu der Fa. GabrielTech GmbH bestehen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lebrecht von Klitzing
Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr
Time-slot modulated electromagnetic fields
of wireless communication systems: Is there a health risk for man?
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Hierzu eine wissenschaftliche Stellungnahme des Medizinphysikers Dr. Lebrecht v. Klitzing
Die derzeitige Diskussion zur biologischen Wirkung elektromagnetischer Felder hat insbesondere vor dem Hintergrund des massiven Ausbaus des Mobilfunknetzes zu einer kontroversen Auseinandersetzung geführt, die offensichtlich nicht lösbar scheint. Angesichts der zunehmenden wissenschaftlichen Daten einer besonderen biologischen Relevanz der zeitschlitzmodulierten Felder bestehen berechtigte Sorgen der Bevölkerung, die ununterbrochen der Emission einer Mobilfunkbasisstation ausgesetzt sind.
Ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Langzeitexposition und erhöhten Leukämieraten bei Kindern haben in Spanien dazu geführt, dass zahlreiche Sender kurzfristig ausser Betrieb gesetzt werden mussten. Auch andere Erkrankungen, die auf Grund mangelnder Kenntnis zunächst dem psychosomatischen Bereich zugeordnet wurden, sind heute eine Realität, die von den offiziellen staatlichen Institutionen als Tribut an eine neue Technik zu sehen sind.
Sehr schnell verweist man dann auf Umwelt- und Strahlenschutzämter, die sich wiederum an Vorgaben der ICNIRP-Grenzwerte halten. Bewusst verschwiegen wird dabei, dass diese Grenzwerte wissenschaftlich insofern keine Basis haben, als hier von akuten Wirkungen, konkret innerhalb 6 Minuten Expositionszeit, ausgegangen wird.
Weiterhin verschwiegen wird, dass die besondere Modulationsart des GSM-Standards keineswegs hinsichtlich der biologischen Wirkung in der Langzeitexposition untersucht worden ist. Vielmehr wird die Falschinformation verbreitet, dass in mehr als 30.000 (in Worten: dreissigtausend) Studien die Unbedenklichkeit dieser Felder nachgewiesen worden sei. Falsch ist diese Information insofern, als hier alle elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder mit allen Frequenzen zusammengeführt wurden.
Noch eine Steigerung haben sich die Mobilfunkbetreiber beim UMTS erlaubt, wenn ebenfalls von mehr als 3.000 Studien zu dieser Technik berichtet wird (Broschüre der DeTe-Mobile): hier wird auf den medizinischen Einsatz des Frequenzbereichs bei der Hyperthermie hingewiesen, der natürlich den thermischen Effekt bei einer Kurzzeitexposition nutzt.
Bewusst wird hier über diesen scheinbar seriösen Weg eine Falschinformation verbreitet. Konkret zum GSM-Standard sind nur Kurzzeitexpositionen im Labortest oder Kohortenstudien mit wenig definierten Randbedingungen der Immissionswerte und Zeiträume durchgeführt. Nicht untersucht worden ist die Situation, die sich eine Familie ausgesetzt sieht, wenn sie in der Nähe einer dauersendenden Basisstation lebt.
Kommen hier ernst zu nehmende Hinweise einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, dann ist sehr schnell die Seite der Betreiber im Schulterschluss mit der Politik dabei, nach dem Wirkungsmodell der schwachen Feldwirkungen zu fragen. Hier gibt es keine thermischen Effekte, vor denen die Grenzwerte schützen sollen; hier spielt sich das Drama ab bei Immissionswerten unter 1000 Mikrowatt/m2, also noch nicht einmal im Promillebereich der Grenzwerte. Argumentiert wird hier mit der nicht möglichen kausalen Beweisführung zwischen Immission und biologischer Reaktion. Leider ist es Tatsache, dass ein Wirkungsmodell fehlt, aber es gibt auch vielfältige Erfahrungen, die in eindeutigeRichtung zeigen-und das ist auch in der klassischen Schulmedizin eine durchaus gängige Praxis der Akzeptanz. Zwischen dem Zeitpunkt, wo z.B. ein Tumor gesetzt wird und dem Augenblick, wo dieses erkannt wird, liegen Monate oder Jahre. Eine kausale Beweisführung kann hier nicht erfolgen, aber man weiss es eben aus der Erfahrung, dass auch ohne ein Wirkungsmodell sehr oft durchaus ursächliche Zusammenhänge bestehen. |
Quelle: (.doc)
Es darf nicht sein
Person von Klitzing
Mitteilung von Klitzing
Wer's glaubt, wird selig
Der elektrosensible Mensch
Elektrosensibilität ist messbar
Rat: TÜV-Gutachten in Auftrag
Brief von Klitzing zu Gabriel-Chip
Auch mit Mobbing nicht zu bremsen
Wieviel Mobilfunk verträgt der Mensch ?
Rudolf-Steiner-Schule Salzburg: Notwehr
Time-slot modulated electromagnetic fields
of wireless communication systems: Is there a health risk for man?
Eine fast unglaubliche Story
Gestern hatte ich ein Telefonat mit einem Mieter aus dem Haus Am Marktplatz 6 in Schwalbach. Der hat mir eine fast unglaubliche Story erzählt.
Seit etwa 2 Jahren haben sie dort für Allgemeinstrom eine erhöhte Stromkostenabrechnung, die Erklärung des Eigentümer war: Vermutlich würde oft tagsüber das Treppenhauslicht geschaltet, usw. Die Wohnungen sind mit einzelnen Zählern ausgestattet, der komplette Rest ist Allgemeinstrom.
Nun hat er von einem MKW-Mitarbeiter erfahren, der vor Ort war, dass es für dieses Haus nur 1 Hauptzuleitung gibt, die Zähler für die Wohnungen, aber kein extra Zähler für die Mobilfunkanlagen.
Auf den Punkt gebracht:
Die Stromkosten für die Mobilfunkanlagen werden über den
Allgemeinstrom auf die Mieter umgelegt !!! Da dieses Haus ca.
100 Mieter hat, haben sich die Allgemeinstromkosten nicht
wesentlich, jedoch merklich erhöht.
Dies wäre auch in anderen Häusern zu prüfen, so z.B. in der Frankenstr. oder auch anderswo. Kann da jemand mal nachfragen ??
Herzlichen Gruß
Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten,
Postanschrift:
Klaus Böckner, Frankfurter Str. 8, 65824 Schwalbach a.Ts.
Tel. pr. (evtl. Abends): 06196/ 888 212,
Tel. gesch. : 069/ 300 925 90,
Fax pr. : 0721/151 435 144 (funktioniert bei manchen Analog-Geräten nicht),
Fax gesch. : 069/ 300 925 92
E-Mail: funk@boeckner.de für Mobilfunk-relevante Themen
http://initiative-schwalbach.de
Elektrosmog - ein Phantomrisiko
Eine 33-seitige Ausarbeitung der Schweizer Rück (=Swiss Re) aus dem Jahr 1999
(pdf, 189 KB)
Quelle: http://tinyurl.com/2yplj
1 | Rechtsanwalt Professor Dr. jur. Klaus Kniep, Anwaltskanzlei Fichter, Zürn, Kniep & Kollegen Gymnasiumstrasse 33 D-74072 Heilbronn Tel.: +49 (0) 7131-888666 Fax: +49 (0) 7131-888667 E-Mail: anwalt@kanzlei-heilbronn.de HP: kanzlei-heilbronn.de |
siehe Infos über Prof. Kniep: |
2 | Rechtsanwalt Jürgen Ronimi Nassauer Strasse 60 61440 Oberursel Telefon 06171-52091 Telefax 06171-52092 E-Mail: juergen.ronimi@t-online.de |
Der Anwalt hatte im September 2000 vor dem Frankfurter Landgericht für eine Bommersheimer Bürgerinitiative in erster Instanz eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom und die Evangelische Kirchengemeinde in Oberursel erstritten, die bundesweit für Beachtung sorgte. siehe auch RA1 , RA2 , RA3 |
3 | Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol Fachanwalt für Umweltrecht und Umweltmedizinrecht Lüneburger Strasse 36 D-21403 Wendisch Evern Tel.: +49 (0) 4131-93 56 56 Fax: +49 (0) 4131-93 56 57 |
siehe Urteil in Hamburg Umweltanwalt strebt Sammelklage für Mobilfunkgeschädigte an |
4 |
Kanzlei Heyn* Freund* Terschüren Rechtsanwalt Dietmar Freund Innerer-Ring 1c 63486 Bruchköbel Bürozeiten: Mo. - Fr. 9 bis 12 Uhr u. Mo. - Do. 14 bis 17 Uhr Telefonzeiten RA-Freund: Mo. - Do. 15 bis 17 Uhr Fon 06181-71087 Fax 06181-77296 E-Mail: RA-Freund@Kanzlei-HFB.de HP: Kanzlei-HFB.de *vertretungsberechtigt u.a. auch bei allen Oberlandesgerichten |
|
5 | Rechtsanwältinnen Martina Lesse Anja Baumbach-Wilkin Ulmenstr. 22 34117 Kassel Bürozeiten: Montag - Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Mo, Di & Do 15:00 - 18:00 Uhr fon: 05 61 - 31 39 30 fax: 05 61 - 31 39 50 E-Mail: info@baumbach-lesse.de Internet: baumbach-lesse.de |
|
6 | Rechtsanwalt Troidl Thomas Roritzerstr. 2a 93047 Regensburg Tel.: (09 41) 5 51 56 Fax: (09 41) 5 33 88 | Frau Christine Stadelmayer und ihr Anwalt Thomas Troidl haben vor dem Verwaltungsgericht einen ersten Erfolg errungen. Die Standortbescheinigung der Genehmigungsbehörde wurde außer Kraft gesetzt. siehe erster Sieg |
7 |
Sven Leistikow | Attorney at Law | Leistikow Lawfirm Schaperstrasse 14 | 10719 Berlin, D | s.leistikow@kanzlei-leistikow.de o. +49 (0)30 886.727.10 | f. +49 (0)30 886.727.20 Internet: mobilfunkopfer-anwalt.info/ |
Herr RA Leistikow steht den Mobilfunkopfern zur Verfügung.
|
Sehr geehrter Herr...................., in Ihrem Schreiben vom 08.03.2004 nahmen Sie Bezug auf die Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung vom 28.01.2004. Darin wurde über die Weigerung der Versicherungswirtschaft berichtet Mobilfunk-Betreiber gegen gesundheitliche Schäden des Mobilfunks zu versichern. Sie fragten an, welche Konsequenzen diese Entscheidung der Versicherungswirtschaft für Grundstückseigentümer haben kann, die ihr Grundstück als Standort für Mobilfunkanlagen zur Verfügung stellen, und wie etwaige Haftungsrisiken minimiert werden könnten. Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen aus dem Sendebetrieb einer Mobilfunkanlage können nach bürgerlichem Recht grundsätzlich auch gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend gemacht werden, der einem Mobilfunk-Netzbetreiber die Errichtung und den Betrieb der Mobilfunkanlage auf seinem Grundstück gestattet. Der Höhe nach ist eine solche Haftung unbegrenzt. Zwar stellen die Mobilfunkbetreiber im Rahmen der Nutzungsverträge regelmäßig die Grundstückseigentümer von möglichen Ansprüchen Dritter frei. Solche Freistellungsvereinbarungen haben aber nur im Innenverhältnis zwischen Mobilfunkunternehmen und Grundstückseigentümer rechtliche Relevanz, indem sie dem Grundstückseigentümer einen vertraglichen Anspruch gegen den Mobilfunkbetreiber auf Ausgleich möglicher Schadensersatzforderungen Dritter einräumen. Der Ersatzanspruch des geschädigten Dritten gegenüber dem Grundstückseigentümer bleibt davon unberührt. Hier kann sich dann ein fehlender Versicherungsschutz zu Lasten des Grundstückseigentümers auswirken. Denn ist der Mobilfunkbetreiber finanziell nicht in der Lage, den Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers zu bedienen und besteht auch kein Versicherungsschutz für solche Fälle, bleibt ein in Anspruch genommener Grundstückseigentümer auf seiner Schadensersatzverpflichtung "sitzen". Grundstückseigentümer, die Haftungsrisiken vermeiden wollen, sollten daher im eigenen Interesse von den Mobilfunk-Betreibern umgehend einen Versicherungsnachweis fordern. Die in den Nutzungsverträgen oftmals vorgesehene Verpflichtung oder Zusage der Netzbetreiber, eine solche Versicherung abzuschließen, reicht dafür nicht. Der Versicherungsnachweis muss sich konkret auf die jeweilige Anlage beziehen, ein pauschaler Hinweis, derartige Risiken seien allgemein durch entsprechende Versicherungsverträge gedeckt, darf nicht akzeptiert werden. Der Versicherungsschutz muss zudem ausdrücklich durch den Sendebetrieb verursachte Gesundheitsschäden Dritter umfassen. Sofern ein solcher anlagenbezogener Versicherungsnachweis vom Mobilfunkbetreiber nicht geführt werden kann, sollte angesichts des latenten Haftungsrisikos in Erwägung gezogen werden, bestehende Verträge nicht zu verlängern oder sogar frühzeitig zu kündigen.... Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Sommer, Sonnenstrasse 16, 80331 München |
![]() Pressemitteilung per Mail oder Fax an die Presse des MTK mit der Bitte um Veröffentlichung Schwalbach a. Ts., 16. September 2004 Verhandlung im Schwalbacher Mobilfunkstreit - Neue Studienergebnisse untermauern Klageschrift In dem kleinen Raum 333 im Frankfurter Landgericht wurde es gleich zu Beginn sehr heiß überrascht zeigte sich die Richterin von dem Andrang von Zuhörern, die den Raum füllten wie zu Hauptverkehrszeiten in der U-Bahn. Doch gab es nach einigem hin und her dann doch für Kläger und Angeklagte einen Sitzplatz und für die Zuhörerschaft enge Stehplätze. Anfangs hatte es den Anschein, es entwickele sich das übliche Szenario bei dieser Art der Klage. Üblich in dem Sinne, dass der Kläger Beeinträchtigungen und Gesundheitsschäden durch den Betrieb von Mobilfunk-Sendeanlagen befürchtet und auf Unterlassung klagt, wie auch in diesem Fall gegen den Betrieb durch Vodafone auf dem Glockenturm der Kirchengemeinde St. Pankratius in Schwalbach. Bisher lief es dann darauf hinaus, dass wegen Einhaltung der zur Zeit gültigen Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung die Klagen abgewiesen wurden. Ganz besonders untermauert dies auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das Anfang diesen Jahres in einem solchen Fall keine Gesundheitsgefährdung erkennen kann. Doch sie ließen es im begründeten Einzelfall den unteren Gerichten offen, eine andere Entscheidung zu fällen. Hier könnte es nun eine Wende geben, dies wurde in dem jetzigen Verfahren klar. Anlass gibt eine bisher noch nicht veröffentlichte Studie, die die VERUM-Stiftung aus München federführend durchführte. Die EU-geförderte REFLEX-Studie, durchgeführt von 12 Forschungsgruppen aus 7 europäischen Ländern, brachte neue Erkenntnisse. In Doppel-Blindversuchen wurden Erbgutveränderungen festgestellt, deren konkrete Auswirkungen noch unbekannt sind. Schwerwiegende Erkrankungen konnten weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Da diese Studie jedoch offiziell noch nicht veröffentlicht ist, pochen die Betreiberfirmen auf Nichtexistenz einer Gefahr. Der Leiter dieser Studie, Prof. Dr. Adlkofer, ging jedoch aufgrund der Brisanz bereits im Juni 2003 mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit, weil er nicht verantworten wollte, dieses Wissen bis zur endgültigen Veröffentlichung anderen vorzuenthalten. In dem jetzigen Verfahren stellte sich für die Richterin die Frage, ob Prof. Dr. Adlkofer als Gutachter die Beweisführung der Klägerin untermauern kann. In der Klageschrift wurde auf seine Arbeiten verwiesen. Die Beklagten wollen die noch nicht veröffentlichte Studie jedoch als nicht bekannt voraussetzen. So kam es dann zu der fast unerwarteten Wende. Die Klägerin kann in einer erweiterten Klageschrift die Gründe für eine Ladung von Prof. Dr. Adlkofer präzisieren und Vodafone kann dazu noch einmal Stellung nehmen, am 2. Dezember 2004 wird das Gericht verkünden, ob er geladen oder die Klage abgewiesen wird. Wir, die Initiative Schwalbach, sehen darin beim Thema Mobilfunk erstmals seit vielen Jahren wieder die Achtung der Gerichte vor dem Menschen gewahrt. Es besteht nun tatsächlich die Möglichkeit unabhängig der bestehenden finanziellen Interessen der Mobilfunkbetreiber einen Schutz der Bürger zu erreichen. Es wird sich in dem weiteren Verfahren zeigen, ob dies durch Aussagen des kompetenten Gutachters möglich sein wird. Mit freundlichen Grüßen Klaus Böckner, Sprecher der INITIATIVE SCHWALBACH KEINE MOBILFUNKANLAGEN IN WOHNGEBIETEN Weitere Informationen zur REFLEX-Studie im Internet unter http://initiative-schwalbach.de unter "Aktuelle Informationen". Nachfolgend noch ein Hinweis zum Meinungsbild der Mobilfunkbetreiber: Während der Verhandlung hat sich der Vodafone-Anwalt auch zur Presse bzw. Medien in Deutschland geäußert. Er behauptete die Berichterstattungen seien meist schlecht recherchiert und interpretiert und einseitig auf Sensationsdarstellungen getrimmt. Wir sehen das gerade beim Thema Mobilfunk anders (oder sollten wir ihm gar Recht geben?). Hier gibt es unzählige Pressemitteilungen der Mobilfunkbetreiber und daraus entstehende Berichte zu neuen technischen Möglichkeiten, die nicht neu sind, die keinen Nutzen haben und viele Menschen in den finanziellen Ruin reißen. Es gibt fast unendlich viele Berichte zu der unnützen Messaktion des IZMF (Informationszentrum Mobilfunk) in Hessen. Auch das hessische Ministerium sieht sich gerne mit den Mobilfunkbetreibern in den Medien als technikbegeisterte Gemeinschaft. Hier wird aus nichts eine Sensation gemacht. Die neue Technik ist alt, so alt, dass sie sich selbst schon überholt hat. Nur die hohen Investitionen (UMTS-Lizenzen, 50 Milliarden Euro) rechtfertigen das immer wieder als neu Aufgetischte. Die Messaktionen lassen sich gut mit einer Radarmessung auf einer Landstrasse vergleichen, mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 5000 Km/h. Es wurde kein Fahrzeug gemessen, das schneller als 100 Km/h gefahren ist. Also ist keine Gefährdung, die Begrenzung wurde sehr gut eingehalten. (nein, die Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht zu hoch). Warum aus den Pressemitteilungen der Mobilfunkbetreiber immer ein Bericht gemacht wird, ist uns auch nicht klar. UMTSNO siehe dazu "Strahlenmessungen" dazu auch: ![]() Schwalbacher Klägerin muss Gesundheitsgefährdung präzisieren / Urteilsverkündung für Dezember vorgesehen Bei der ersten Verhandlung gegen den Mobilfunksender auf der Kirche St. Pankratius fand die betroffene Anwohnerin Verständnis für ihre Sorgen vor dem Landgericht Frankfurt. Um zu klären, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, muss die Stellungnahme zunächst präzisiert werden. VON OLAF ZIMMERMANN Schwalbach · 16. September · "Wir sind froh, nicht abgewatscht worden zu sein", sagt Rechtsanwalt Jürgen Ronimi nach dem ersten Verhandlungstag am Landgericht Frankfurt. Er vertritt die Schwalbacherin Eva Kuschel als eine von drei Anwohnern, die im vergangenen Jahr Klage gegen den Betrieb der Mobilfunkanlage von D2 Vodafone auf dem Glockenturm der Kirche Sankt Pankratius eingereicht hat. Bei der ersten Verhandlung zeigte die vorsitzende Richterin am Donnerstag Verständnis für die Ängste der Anwohnerin. Doch die Klage hätte ebenso gut abgewiesen werden können, wenn die Richterin sich das bestehende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar dieses Jahres zu eigen gemacht hätte. Darin wird eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung verneint, so lange der von der Strahlenschutzkommission festgelegte Grenzwert nicht überschritten ist. Doch die Richterin interpretierte das BGH-Urteil im Interesse der Klägerin. Eine Gesundheitsgefährdung, heißt es dort ebenfalls, müsse in jedem Einzelfall bewertet werden. Dies soll nun geschehen. Die Klägerseite muss ihre Stellungnahme dahingehend präzisieren, ob die auf dem Balkon der Klägerin gemessene elektromagnetische Strahlung - das sind 1,07 bis 2,36 Prozent des Grenzwertes - tatsächlich gesundheitsgefährdend ist. Anwalt Ronimi ![]() Dem widersprachen die Anwälte von D2 Vodafone am Donnerstag vehement. Adlhofer sei ein Sachverständiger unter vielen, zudem sei die Reflex-Studie noch gar nicht veröffentlicht. Laut Zwischenbericht der EU würden die derzeitigen Daten keine Hinweise beinhalten, ob durch Strahlung eine Gesundheitsgefährdung vorliege oder nicht. Laut dem Anwalt von D2 Vodafone füllen Gutachten und Studien inzwischen eine ganze Bibliothek. Zwar sei nicht auszuschließen, dass in ein paar Jahren aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse niedrigere Grenzwerte festgelegt würden. So lange müssten Politik und Justiz die bestehenden Grenzwerte in ihrem Urteil beachten. Damit das ganze Verfahren nicht im Sachverständigen-Streit untergeht, legte die Vorsitzende Richterin einen engen Zeitplan fest. Bis Mitte Oktober hat die Klägerin Zeit, ihre Argumentation schriftlich zu untermauern. Dazu will Anwalt Ronimi dem Gericht einen Vortrag von Adlkofer zur Verfügung stellen, den er im Juni beim rheinland-pfälzisch-hessischen Mobilfunksymposium in Mainz gehalten hat. Die Anwälte von D2 Vodafone können ihrerseits mit einem Gutachten reagieren. Auf dieser Grundlage will das Landgericht sich ein Urteil bilden und am 2. Dezember verkünden. Klage-Anwalt Ronimi wertete dies bereits als Teilerfolg. Seit vier Jahren seien in Deutschland bei ähnlichen Klagen keine Beweismittel zugelassen worden, betonte er. Erst einmal, im September 2000, hatte der Fachanwalt den laufenden Betrieb eines Mobilfunksenders in Oberursel-Bommersheim gerichtlich unterbinden können. Wenige Monate später hatte das Oberlandesgericht dies wieder aufgehoben. Frankfurter Rundschau online 2004 17.09.2004 | Ausgabe: R5 | Seite: 41 http://fr-aktuell.de/ und Frankfurter Neue Presse Printausgabe vom 17.09.2004 ![]() Jetzt sind erst einmal die Kläger am Zug Schwalbach/Frankfurt. Die erste von drei Unterlassungsklagen von Schwalbacher Bürgern gegen den Betrieb der Mobilfunkanlage auf dem Kirchturm der katholischen Gemeinde St. Pankratius ist gestern Morgen vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt worden. Zur Erinnerung: Kurz vor Ostern 2002 war eine Mobilfunk-Sendeanlage des Betreibers Vodafone auf den Kirchturm installiert worden ohne Kenntnis der Nachbarschaft, die daraufhin so große Besorgnis zeigte, dass nur Tage später die «Initiative Schwalbach Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten» ins Leben gerufen wurde. Ihr Sprecher Klaus Böckner sagt: «Als Bürgerinitiative hätten wir angesichts unseres Rechtsstatus keine Klage einreichen dürfen.» Drei Privatpersonen haben daher den Schritt vor den Kadi gewagt. Nicht als Sammelklage, sondern in drei getrennten Verfahren vor drei Richtern werde das Ganze jetzt verhandelt, berichtet Böckner. Der erste Streich erfolgte gestern im kleinen Zimmer 333 im Justizgebäude B hinter der Konstablerwache. Dort drängten sich Kläger, Vodafone-Vertreter sowie die Anwälte und Zuschauer. Sind Mobilfunk-Sendeanlagen gesundheitsschädigend, auch für spätere Generationen? Darum geht der Streit, nicht nur in Schwalbach, sondern überall. Die Mobilfunk-Betreiber ziehen sich in allen juristischen Auseinandersetzungen auf die Position zurück, dass die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden und einheitlich anerkannte Studien zu einer möglichen Gesundheitsschädigung nicht vorliegen. Die Schwalbacher Initiative argumentiert allerdings: «Solange nicht bewiesen ist, dass keine Gesundheitsschädigungen von Mobilfunkanlagen ausgehen, dürfen diese nicht in bewohntem Gebiet platziert werden.» Klaus Böckner ist mit dem Verlauf der ersten Schwalbacher Verhandlung zufrieden: «Der Trend ist positiv und hoffnungsvoll. Die Richterin hat sich bereit erklärt, die Anhörung eines von der Klägerseite vorgeschlagenen Gutachters immerhin zu prüfen, anstatt alles auf der Basis der geltenden Grenzwerte abzubügeln. Es gibt noch keine Entscheidung. Wir haben gehört, dass dieses Vorgehen bei allen Verfahren dieser Art seit vier Jahren eine Besonderheit ist.» Der Gutachter, der eventuell vorgeladen werden soll, ist Dr. Franz Adlkofer, Leiter einer internationalen, unabhängigen und von der EU geförderten Mobilfunk-Studie. Böckner sagt: «Diese Reflex-Studie http://iddd.de/umtsno/reflexstudie.pdf ist noch nicht veröffentlicht. Adlkofer hat jedoch bei Tagungen schon Ergebnisse veröffentlicht, die davon ausgehen, dass es durch den Elektrosmog der Mobilfunk-Anlagen zu Brüchen in der menschlichen Erbsubstanz und zur Krebsentstehung kommen kann.» Im Fall der ersten Schwalbacher Kläger muss nun der Oberurseler Anwalt Jürgen Ronimi ![]() http://rhein-main.net/ |